Geophysikalische Begleitung (GeophysB) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01404
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geophysikalische Begleitung (GeophysB) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, werden in den Jahren 2023 und 2024 geophysikalische (seismische) Untersuchungen als Teil der geologischen Vorerkundung durchgeführt. Die entsprechenden Arbeiten umfassen die Datenakquisition, die Datenbearbeitung, die Datenauswertung und die Erstellung von GIS- und Auswerteprodukten sowie von Berichten. Aufgabe der geophysikalischen Begleitung (GeophysB) ist es, durch Begleitung der mehrwöchigen offshore Arbeiten an Bord der Messschiffe und Überprüfung der Liefergegenstände die Einhaltung der mit den ausführenden Unternehmen vertraglich fixierten und allgemein gültigen Qualität-Standards zu gewährleisten.
Nordsee Offshore und Sitz des Auftragnehmers
Gegenstand der Vertragsleistung ist die Begleitung der geophysikalischen Untersuchung zur Baugrundvorerkundung für die Untersuchungsjahre 2023 und 2024. Die Begleitung umfasst eine partielle Übernahme der Schnittstellenfunktion zwischen Auftraggeber und der ausführenden Firma. Diese Schnittstellenfunktion umfasst folgende Aufgaben:
- Permanente Anwesenheit auf dem Messschiff zur Begleitung und Überwachung der Messkampagnen zu den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024
- Überprüfung und Freigabe der Mobilisierung zur den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024 inkl. Überprüfung der jeweiligen Mobilisierungsberichte
- Qualitätsprüfung der gelieferten Datenpakete und Produkte zu den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024
Die Offshore-Arbeiten der ausführenden Unternehmen basieren auf einem 24/7-Arbeitsrhytmus. Für die Offshore-Begleitung ist pro Messschiff eine Person im Ein-Schicht-Betrieb vorgesehen.
Für die Durchführung der Messkampagnen und die Lieferung der Datenpakete sind Fristen mit dem die Untersuchungen durchführenden Unternehmen vertraglich festgelegt.
Untersuchungsgebiet in 2023:
Die im Jahr 2023 zu untersuchende Fläche N13W liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 173 km² die FEP-Flächen N-13.1 und N-13.2 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.377 km. Die Untersuchungsfläche N13W liegt ca. 45 km bis 70 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 30 km bis 45 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Sie grenzt mit ihrer West-Flanke an die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung „NorNed“ an. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 180 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen.
Untersuchungsgebiet in 2024:
Die im Jahr 2024 zu untersuchende Fläche N13E liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 215 km² die FEP-Fläche N-13.3 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.940 km. Die Untersuchungsfläche N13E liegt ca. 50 km bis 75 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 20 km bis 35 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 190 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen.
Leistungsstufen:
Die Leistungen werden in 2 Leistumgsstufen beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den oben beschriebenen Untersuchungsumfang zu erhöhen. Eine Änderung des Anforderungsprofils an die zu erbringenden Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) geht mit dieser Erweiterung des Untersuchungsumfangs nicht einher. Es handelt sich lediglich um eine Erhöhung des Leistungsvolumens zu den im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für die jeweiligen Erkundungsjahre nach Profilkilometern vereinbarten Konditionen, skaliert über die zusätzlich zu untersuchenden Profilkilometer bzw. zusätzlich anfallenden Offshore-Tage.
Die Erhöhung des Untersuchungsumfangs umfasst das Vorziehen der Fläche N13E um ein Jahr und somit die Zusammenfassung der Untersuchungsflächen N13W und N13E zu der Untersuchungsfläche N13. Somit würde sich im Erkundungsjahr 2023 die Gesamtgröße der Untersuchungsfläche auf 383 km² und die Gesamtprofillänge der Untersuchungen auf 5.229 km erhöhen.
Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, im Erkundungsjahr 2024 die geophysikalische Untersuchung der Fläche N21 durchführen zu lassen. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 279 km² die FEP-Fläche N-21.1 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 3.948 km. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in direkter Nachbarschaft zu den bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „BARD Offshore 1“ sowie zu dem OWP-Vorhabensgebiet „EnBW He Dreiht“. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 125 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 170 km bis 195 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 125 km östlich der Flächen entfernt gelegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2026 in ihrer Art für andere Flächen in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Der Umfang des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.
Fertigstellung aller Leistungen: 30.11.2024.
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geophysikalischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage_A_Eignungskriterien, Abschnitt 1
siehe Anlage_A_Eignungskriterien, Abschnitt 2
siehe Anlage_A_Eignungskriterien, Abschnitt 3 und 4
- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
- VOL/B zu finden auf: http://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Downloads/Rechtsgrundlagen/VOLB.html?__blob=/
- „Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 05.02.2014, zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html
- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
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MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
Angebotsschreiben
Eigenerklärung zur Eignung
Überwachuchungskonzept (Formular)
Vertrag
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen)
ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)
bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer
ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation
Referenzschreiben der Referenzgeber
Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung
Jahres-/Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Deckungsnachweis der Versicherung
Software-Lizenzvereinbarungen
Urkalkulation
Hinweis: Vertragssprache ist Deutsch. Rückmeldungen und das Umsetzungskonzept können in deutscher oder englischer Sprache ausgeführt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.