Gewobag - Abfallmanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewobag - Abfallmanagement
Die Gewobag beabsichtigt, die Leistungen des Abfallmanagements auf Dienstleister zu übertragen.
Los 1: Abfallmanagement - Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt, die Leistungen des Abfallmanagements auf Dienstleister zu übertragen:
1. Einsatzplanung:
• Aufstellen einer Einsatzplanung
• Dokumentationspflicht
2. Behältermanagement:
• Bestandsaufnahme & Überprüfung des Leistungsumfangs
• Kontrolle der Abfall-/ Wertstoffbehälter & Korrektur von Fehlbefüllungen der Behälter
• Optimierung der Behälterkonfiguration & Leerungsrhythmen
• Müllabwurfanlagen
• Unterflorcontainer (UFC) inkl. Bio-Lifte
• Zusatz-/ Sonderabfuhren
3. Behältertransport:
• Regelmäßiges Vorziehen der Behälter (Optionale Leistung)
• Behältertausch
4. Behälterstellplätze:
• Säuberung der Behälterstandplätze & Beseitigung von Verunreinigungen am Straßenrand
• Ungezieferbefall
• Ausstattung der Behälterstandplätze mit Informationsmaterial
• Kontrolle der Behälterstellplätzen
• Behebung von Mängeln an den Behältern
5. Sperrmüll:
• Sperrmüllberäumung
• Regionales Sperrmüllkonzept (Optionale Leistung)
6. Kommunikation:
• Quartalsweise Abstimmungen
• Kommunikation mit MieterInnen
• Teilnahme an Veranstaltungen (Optionale Leistung)
Ziel ist es, die Ordnung, die Sicherheit, die Sauberkeit und die Hygiene in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen. Dazu gehört auch die anteilige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den AN.
Gleichzeitig sollen möglichst umweltverträgliche Materialien und Verfahren angewandt werden, die dennoch ein Optimum an Sicherheit, Sauberkeit und Effizienz gewährleisten.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. des Werkvertrags.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Los 2: Abfallmanagement - Mitte, Pankow, Reineckendorf und Nordbahn
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt, die Leistungen des Abfallmanagements auf Dienstleister zu übertragen:
1. Einsatzplanung:
• Aufstellen einer Einsatzplanung
• Dokumentationspflicht
2. Behältermanagement:
• Bestandsaufnahme & Überprüfung des Leistungsumfangs
• Kontrolle der Abfall-/ Wertstoffbehälter & Korrektur von Fehlbefüllungen der Behälter
• Optimierung der Behälterkonfiguration & Leerungsrhythmen
• Müllabwurfanlagen
• Unterflorcontainer (UFC) inkl. Bio-Lifte
• Zusatz-/ Sonderabfuhren
3. Behältertransport:
• Regelmäßiges Vorziehen der Behälter (Optionale Leistung)
• Behältertausch
4. Behälterstellplätze:
• Säuberung der Behälterstandplätze & Beseitigung von Verunreinigungen am Straßenrand
• Ungezieferbefall
• Ausstattung der Behälterstandplätze mit Informationsmaterial
• Kontrolle der Behälterstellplätzen
• Behebung von Mängeln an den Behältern
5. Sperrmüll:
• Sperrmüllberäumung
• Regionales Sperrmüllkonzept (Optionale Leistung)
6. Kommunikation:
• Quartalsweise Abstimmungen
• Kommunikation mit MieterInnen
• Teilnahme an Veranstaltungen (Optionale Leistung)
Ziel ist es, die Ordnung, die Sicherheit, die Sauberkeit und die Hygiene in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen. Dazu gehört auch die anteilige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den AN.
Gleichzeitig sollen möglichst umweltverträgliche Materialien und Verfahren angewandt werden, die dennoch ein Optimum an Sicherheit, Sauberkeit und Effizienz gewährleisten.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. des Werkvertrags.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Los 3: Abfallmanagement - Spandau
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt, die Leistungen des Abfallmanagements auf Dienstleister zu übertragen:
1. Einsatzplanung:
• Aufstellen einer Einsatzplanung
• Dokumentationspflicht
2. Behältermanagement:
• Bestandsaufnahme & Überprüfung des Leistungsumfangs
• Kontrolle der Abfall-/ Wertstoffbehälter & Korrektur von Fehlbefüllungen der Behälter
• Optimierung der Behälterkonfiguration & Leerungsrhythmen
• Müllabwurfanlagen
• Unterflorcontainer (UFC) inkl. Bio-Lifte
• Zusatz-/ Sonderabfuhren
3. Behältertransport:
• Regelmäßiges Vorziehen der Behälter (Optionale Leistung)
• Behältertausch
4. Behälterstellplätze:
• Säuberung der Behälterstandplätze & Beseitigung von Verunreinigungen am Straßenrand
• Ungezieferbefall
• Ausstattung der Behälterstandplätze mit Informationsmaterial
• Kontrolle der Behälterstellplätzen
• Behebung von Mängeln an den Behältern
5. Sperrmüll:
• Sperrmüllberäumung
• Regionales Sperrmüllkonzept (Optionale Leistung)
6. Kommunikation:
• Quartalsweise Abstimmungen
• Kommunikation mit MieterInnen
• Teilnahme an Veranstaltungen (Optionale Leistung)
Ziel ist es, die Ordnung, die Sicherheit, die Sauberkeit und die Hygiene in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen. Dazu gehört auch die anteilige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den AN.
Gleichzeitig sollen möglichst umweltverträgliche Materialien und Verfahren angewandt werden, die dennoch ein Optimum an Sicherheit, Sauberkeit und Effizienz gewährleisten.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. des Werkvertrags.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Los 4: Charlottenberg-Willmersdorf
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt, die Leistungen des Abfallmanagements auf Dienstleister zu übertragen:
1. Einsatzplanung:
• Aufstellen einer Einsatzplanung
• Dokumentationspflicht
2. Behältermanagement:
• Bestandsaufnahme & Überprüfung des Leistungsumfangs
• Kontrolle der Abfall-/ Wertstoffbehälter & Korrektur von Fehlbefüllungen der Behälter
• Optimierung der Behälterkonfiguration & Leerungsrhythmen
• Müllabwurfanlagen
• Unterflorcontainer (UFC) inkl. Bio-Lifte
• Zusatz-/ Sonderabfuhren
3. Behältertransport:
• Regelmäßiges Vorziehen der Behälter (Optionale Leistung)
• Behältertausch
4. Behälterstellplätze:
• Säuberung der Behälterstandplätze & Beseitigung von Verunreinigungen am Straßenrand
• Ungezieferbefall
• Ausstattung der Behälterstandplätze mit Informationsmaterial
• Kontrolle der Behälterstellplätzen
• Behebung von Mängeln an den Behältern
5. Sperrmüll:
• Sperrmüllberäumung
• Regionales Sperrmüllkonzept (Optionale Leistung)
6. Kommunikation:
• Quartalsweise Abstimmungen
• Kommunikation mit MieterInnen
• Teilnahme an Veranstaltungen (Optionale Leistung)
Ziel ist es, die Ordnung, die Sicherheit, die Sauberkeit und die Hygiene in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen. Dazu gehört auch die anteilige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den AN.
Gleichzeitig sollen möglichst umweltverträgliche Materialien und Verfahren angewandt werden, die dennoch ein Optimum an Sicherheit, Sauberkeit und Effizienz gewährleisten.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. des Werkvertrags.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Los 5: Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt, die Leistungen des Abfallmanagements auf Dienstleister zu übertragen:
1. Einsatzplanung:
• Aufstellen einer Einsatzplanung
• Dokumentationspflicht
2. Behältermanagement:
• Bestandsaufnahme & Überprüfung des Leistungsumfangs
• Kontrolle der Abfall-/ Wertstoffbehälter & Korrektur von Fehlbefüllungen der Behälter
• Optimierung der Behälterkonfiguration & Leerungsrhythmen
• Müllabwurfanlagen
• Unterflorcontainer (UFC) inkl. Bio-Lifte
• Zusatz-/ Sonderabfuhren
3. Behältertransport:
• Regelmäßiges Vorziehen der Behälter (Optionale Leistung)
• Behältertausch
4. Behälterstellplätze:
• Säuberung der Behälterstandplätze & Beseitigung von Verunreinigungen am Straßenrand
• Ungezieferbefall
• Ausstattung der Behälterstandplätze mit Informationsmaterial
• Kontrolle der Behälterstellplätzen
• Behebung von Mängeln an den Behältern
5. Sperrmüll:
• Sperrmüllberäumung
• Regionales Sperrmüllkonzept (Optionale Leistung)
6. Kommunikation:
• Quartalsweise Abstimmungen
• Kommunikation mit MieterInnen
• Teilnahme an Veranstaltungen (Optionale Leistung)
Ziel ist es, die Ordnung, die Sicherheit, die Sauberkeit und die Hygiene in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen. Dazu gehört auch die anteilige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den AN.
Gleichzeitig sollen möglichst umweltverträgliche Materialien und Verfahren angewandt werden, die dennoch ein Optimum an Sicherheit, Sauberkeit und Effizienz gewährleisten.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. des Werkvertrags.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Los 6: Neukölln, Treptow-Köpenick
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt, die Leistungen des Abfallmanagements auf Dienstleister zu übertragen:
1. Einsatzplanung:
• Aufstellen einer Einsatzplanung
• Dokumentationspflicht
2. Behältermanagement:
• Bestandsaufnahme & Überprüfung des Leistungsumfangs
• Kontrolle der Abfall-/ Wertstoffbehälter & Korrektur von Fehlbefüllungen der Behälter
• Optimierung der Behälterkonfiguration & Leerungsrhythmen
• Müllabwurfanlagen
• Unterflorcontainer (UFC) inkl. Bio-Lifte
• Zusatz-/ Sonderabfuhren
3. Behältertransport:
• Regelmäßiges Vorziehen der Behälter (Optionale Leistung)
• Behältertausch
4. Behälterstellplätze:
• Säuberung der Behälterstandplätze & Beseitigung von Verunreinigungen am Straßenrand
• Ungezieferbefall
• Ausstattung der Behälterstandplätze mit Informationsmaterial
• Kontrolle der Behälterstellplätzen
• Behebung von Mängeln an den Behältern
5. Sperrmüll:
• Sperrmüllberäumung
• Regionales Sperrmüllkonzept (Optionale Leistung)
6. Kommunikation:
• Quartalsweise Abstimmungen
• Kommunikation mit MieterInnen
• Teilnahme an Veranstaltungen (Optionale Leistung)
Ziel ist es, die Ordnung, die Sicherheit, die Sauberkeit und die Hygiene in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen. Dazu gehört auch die anteilige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den AN.
Gleichzeitig sollen möglichst umweltverträgliche Materialien und Verfahren angewandt werden, die dennoch ein Optimum an Sicherheit, Sauberkeit und Effizienz gewährleisten.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. des Werkvertrags.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Vorlage einer entsprechenden positiven Bankerklärung auf Anforderung durch die Gewobag.
Personal:
Der Bieter ist verpflichtet, die Anzahl des für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2019-2021) eingesetzten Personals anzugeben.
---
Referenzen:
Die Gewobag fordert Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Leistungen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) zu jeweils folgenden Leistungsbereichen mit folgenden Angaben ab:
- Leistungsbereiche: „Behältermanagement“, „Behältertransport“ sowie „Regionales Sperrmüllkonzept“
- Angaben zu
#Kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistung
# Leistungszeitraum
# jeweils monatsdurchschnittlich betreuten Wohneinheiten
# Ansprechpartner
Die Gewobag wird den Zuschlag auf ein Angebot nur dann erteilen, wenn der Bieter durch die mit seinem Angebot abgegebenen Referenzen nachgewiesen hat, die jeweilige Menge an Wohneinheiten/monatsdurchschnittlich, bei denen er für den Zuschlag vorgesehen ist, je Leistungsbereich bereits einmal betreut zu haben.
Abweichungen von dieser Regelung behält sich die Gewobag für den Fall vor, dass sämtliche für den Zuschlag in dem betroffenen Los infrage kommenden Bieter ihr jeweiliges Zuschlagslimit erreicht haben und/oder keine weiteren wertungsfähigen Angebote eingegangen sind.
Bsp.:
• Abgabe von Angeboten auf sämtliche Lose (Los 1 bis Los 6)
• Rang 1 in der Gesamtwertung Zuschlag bei Losen 2 und 4 (Regelung zu Zuschlagslimitierung hat Vorrang)
• Zwingend mit den Referenzen nachzuweisen, entsprechende Summe an monatsdurchschnittlich betreuten Wohneinheiten bei den Leistungsbereichen „Behältermanagement“, „Behältertransport“ sowie „Regionales Sperrmüllkonzept“.
zu weiteren Details vgl. Ziffer VI.3 Bekanntmachung
Einhaltung insb. Vorgaben BerlAVG zu Mindestlohn etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Gewobag, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin
Keine öffentliche Submission, keine Anwesenheit der Bieter und/oder ihrer Bevollmächtigten gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 28.10.2022, 9:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Der AN ist insbesondere verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils 2-fach maximiert auf alle Versicherungsfälle sowie Schlüsselversicherung (inklusive Versicherungsschutz für Codekarten und Schließsysteme) mit einer Deckungssumme von EUR 100.000,- je Einzelfall abzuschließen. Dabei dürfen die Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden. Der vorgenannte Versicherungsschutz mit mindestens den festgelegten Deckungssummen ist während der Gesamtdauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Der Abschluss der genannten Versicherungen wird vom AN bis zum Vertragsbeginn (Ziffer 5.1 Vertrag) durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen.
4) Loslimitierung / Eignung je Lospaket
Loslimitierung
Die Abgabe von Angeboten auf sämtliche Lose ist zulässig. Die Gewobag wird den Zuschlag jedoch auf maximal zwei wertungsfähige Angebote je geeignetem Bieter erteilen.
Regel:
Liegt ein Bieter bei mehr als zwei Losen auf Platz 1 der Gesamtwertung, erteilt die Gewobag den Zuschlag auf die wertungsfähigen Angebote zu den Losen mit der jeweils niedrigsten Los-Nr. (s.o. Ziffer 2.4).
Ausnahme:
Liegt ein Bieter bei mehr als zwei Losen auf Platz 1 der Gesamtwertung, und haben auch sämtliche anderen geeigneten Bieter mit ihren wertungsfähigen Angeboten die Loslimitierung jeweils erreicht bzw. sind keine weiteren wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter eingegangen, behält sich die Gewobag nach Abstimmung mit dem den dann in Betracht kommenden Bieter vor, Zuschläge auch über die Zuschlagslimitierung hinaus zu erteilen. Grundlage der Zuschlagserteilung ist auch in diesem Fall das auf das jeweilige Los verbindlich abgegebene, wertungsfähige Angebot. Die Festlegungen in Absatz 2 dieser Ziffer gelten analog.
2.4.2 Eignung je Lospaket
vgl. Ziffer III.1.3) Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).