Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Fürth (Bay) Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40944

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Fürth (Bay) Hbf

Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40944
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die kreisfreie Stadt Fürth gehört zum bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken, die im

Osten mit der Stadt Nürnberg zusammengewachsen ist. Mit den Städten Nürnberg und

Erlangen bildet sie ein Städtedreieck, welches das Kernland des mittelfränkischen

Ballungsgebietes bildet.

Der Hauptbahnhof Fürth ist ein wichtiger Kontenpunkt im ÖPNV und soll deshalb mit Hilfe

der Umbaumaßnahmen barrierefrei erschlossen und optisch aufgewertet werden. Der Bf

Fürth Hbf zählt zu den Bahnhöfen der Kategorie 2 – Fernverkehrssystemhalt. Mit der

Bahnhofskategorie werden die wesentlichen Merkmale der Wegeleit- und

Informationssysteme sowie der Ausstattung festgelegt.

Innerhalb der DB Station & Service AG ist Fürth Hbf dem Regionalbereich Süd zugeordnet.

Er untersteht dem Bahnhofsmanagement Nürnberg mit Sitz in Nürnberg.

Der Fürther Hbf ist Bestandteil des transeuropäischen Netzes (TEN / HGV- und

konventionelles Netz).

Im Zuge dieses Projekts werden die Bahnsteige am Gleis 2/3, 4/5 und 6/7 inklusive ihrer

Entwässerung und Kabeltiefbauanlagen rück- und neugebaut. Bei diesen Umbauten soll

außerdem die Erneuerung der Bahnsteigdächer erfolgen, welche ebenfalls durch neue

Dächer ersetzt werden sollen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt mittels Aufzugsanlagen,

welche die Personenunterführung mit den Bahnsteigen verbindet. Die bereits vorhandene

PU muss ebenfalls erneuert werden. Deshalb wird der Bereich der Personenunterführung

zwischen dem Zugangsbauwerk S-Bahn und Gl. 7 zurück gebaut, neu errichtet und mit

Treppen und Aufzügen an die neuen Bahnsteige angebunden. Ausrüstungstechnische

Anlagen auf den Bahnsteigen, sowie in der Unterführung, wie Beleuchtung, Verteiler oder

Beschallung, werden auch durch neue Anlagen ersetzt.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/02/2020
Ende: 07/07/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 030-070907

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI40944
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation Fürth (Bay) Hbf

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
10/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Fürth

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die kreisfreie Stadt Fürth gehört zum bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken, die im

Osten mit der Stadt Nürnberg zusammengewachsen ist. Mit den Städten Nürnberg und

Erlangen bildet sie ein Städtedreieck, welches das Kernland des mittelfränkischen

Ballungsgebietes bildet.

Der Hauptbahnhof Fürth ist ein wichtiger Kontenpunkt im ÖPNV und soll deshalb mit Hilfe

der Umbaumaßnahmen barrierefrei erschlossen und optisch aufgewertet werden. Der Bf

Fürth Hbf zählt zu den Bahnhöfen der Kategorie 2 – Fernverkehrssystemhalt. Mit der

Bahnhofskategorie werden die wesentlichen Merkmale der Wegeleit- und

Informationssysteme sowie der Ausstattung festgelegt.

Innerhalb der DB Station & Service AG ist Fürth Hbf dem Regionalbereich Süd zugeordnet.

Er untersteht dem Bahnhofsmanagement Nürnberg mit Sitz in Nürnberg.

Der Fürther Hbf ist Bestandteil des transeuropäischen Netzes (TEN / HGV- und

konventionelles Netz).

Im Zuge dieses Projekts werden die Bahnsteige am Gleis 2/3, 4/5 und 6/7 inklusive ihrer

Entwässerung und Kabeltiefbauanlagen rück- und neugebaut. Bei diesen Umbauten soll

außerdem die Erneuerung der Bahnsteigdächer erfolgen, welche ebenfalls durch neue

Dächer ersetzt werden sollen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt mittels Aufzugsanlagen,

welche die Personenunterführung mit den Bahnsteigen verbindet. Die bereits vorhandene

PU muss ebenfalls erneuert werden. Deshalb wird der Bereich der Personenunterführung

zwischen dem Zugangsbauwerk S-Bahn und Gl. 7 zurück gebaut, neu errichtet und mit

Treppen und Aufzügen an die neuen Bahnsteige angebunden. Ausrüstungstechnische

Anlagen auf den Bahnsteigen, sowie in der Unterführung, wie Beleuchtung, Verteiler oder

Beschallung, werden auch durch neue Anlagen ersetzt.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/02/2020
Ende: 07/07/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

4 - Wiederholte Lesitungen der Lph 2 (Objektplanung Verkehrsanlagen und Ing.-Bauwerke) - Nachtag 04

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

4 - Die Wiederholungen der Leistungen sind durch den Planungs-AN zu erbringen. Ein Wechsel des AN ist unwirtschaftlich, da ansonsten ein neuer AN Anspruch auf weitere bereits erbrachte Leistungen hätte (Grundlagenermittlung, weitere Teilleistungen der Lph 2). Zudem müsste der aktuelle AN die überarbeiteten Unterlagen in seine Unterlagen übernehmen, was wiederum einen neuen zusätzlichen Aufwand mit sich bringt. Ein Wechsel des AN ist auch aus terminlichen Gründen unwirtschaftlich. Eine neue Vergabe würde die gesamthafte Planungsleistung verzögern. Die avisierten Termine würden gefährdet

VII.2.3)Preiserhöhung