Neugründung Campusschule Schnelsen, Holsteiner Chaussee 345, 22457 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 025-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neugründung Campusschule Schnelsen, Holsteiner Chaussee 345, 22457 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit der Neugründung einer Campusschule sowie der Sanierung der Außenanlagen und Siele am Standort Holsteiner Chaussee beauftragt.
Näheres siehe II.2.4) Beschreibung der Bekanntmachung.
Hamburg
Vor dem Hintergrund des 2019 verabschiedeten Schulentwicklungsplans (SEPL) soll an der Holsteiner Chaussee auf Höhe der Hausnummer 345 eine neue Campusschule entstehen. Die neue Campusschule im Stadtteil Schnelsen soll eine 4-zügige Statteilschule und ein 3-zügiges Gymnasium beherbergen.
Es sind folgende Mietflächen zu realisieren: Allgemeine Unterrichts- und Differenzierungsflächen von 6.972 m², Fachraum- und Sammlungsflächen von 2.902 m², Funktions- und Gemeinschaftsflächen von 1.112 m², Verwaltungsflächen von 1.001 m², Ganztagsflächen von 901 m² und Sportflächen von 2.410 m².
Derzeit findet eine Phase 0 durch SBH in Zusammenarbeit mit der BSB (Behörde für Schule und Berufsbildung) zur Entwicklung des pädagogischen Konzeptes und funktioneller Flächenzusammenhänge statt.
Die bauliche Entwicklung des Standortes erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Die Schule soll aufwachsend realisiert werden. Die Erschließung der Schule und des Grundstückes ist Bestandteil des Projektes.
Es soll ein Systembau für Neugründungen unter Berücksichtigung des modularen Bauens entwickelt werden.
Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Beim Neubau ist ein GEG 40 Standard - BEG NWG zu erreichen. Eine DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung Goldstandard wird angestrebt.
Die zukünftigen Vertreter der Schule sind in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können.
Für die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 32,7 Mio. Euro vorgesehen. Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 49 Mio. Euro brutto. Die Planung ist dem vorgegebenen Kostenrahmen anzupassen.
Eine Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für 2029 geplant.
Die zu vergebenden Leistungen für das Projektmanagement bestehen aus:
Projektsteuerung und -leitung:
• für die Projektstufe 1 Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020)
• Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 1 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020)
• für die Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
• Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggfs. in noch vom AG festzulegenden Stufen und Umfang):
• Management der projektspezifischen Förderungen: Überprüfung der eventuellen Förderprogramme auf Anwendbarkeit im Projekt und Unterstützung bei den generellen Bauherrenaufgaben für die durch Bundesmitteln geförderte Maßnahmen von der Antragvorbereitung bis hin zur Umsetzung der Förderung und der damit verbundenen Nachweisdokumentation für den Verwendungsnachweis (BEG-NWG, RISE und optional weitere)
• Stakeholdermanagement: Öffentlichkeitsarbeit und Einbinden von betroffenen Dritten in die Projektentwicklung und Projektrealisierung
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung und des Bezirkes in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
• für die Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
• Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggfs. in noch vom AG festzulegenden Stufen und Umfang)
• Management der projektspezifischen Förderungen: Überprüfung der eventuellen Förderprogramme auf Anwendbarkeit im Projekt und Unterstützung bei den generellen Bauherrenaufgaben für die durch Bundesmitteln geförderte Maßnahmen von der Antragvorbereitung bis hin zur Umsetzung der Förderung und der damit verbundenen Nachweisdokumentation für den Verwendungsnachweis (BEG-NWG, RISE und optional weitere)
• Stakeholdermanagement: Öffentlichkeitsarbeit und Einbinden von betroffenen Dritten in die Projektentwicklung und Projektrealisierung
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugründung Campusschule Schnelsen, Holsteiner Chaussee 345, 22457 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]