Kehrwiederplatz - Bau Sanierung Kaimauer Referenznummer der Bekanntmachung: KWP 111
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Kehrwiederplatz - Bau Sanierung Kaimauer
Die 1963/64 in der Speicherstadt Hamburg errichtete ca. 180 m lange Kaimauer am Kehrwiederplatz (inkl. Gastronomie-Gebäude) ist in die Jahre gekommen bedarf einer Sanierung. Insbesondere wurde in einer vorauslaufenden Gesamtbetrachtung der Ufersicherungen der Speicherstadt aus statisch - konstruktiver Sicht ein Sanierungsbedarf abgeleitet.
Vor dem Hintergrund der erkannten statischen Defizite des Bestandes ist eine Sanierung der Kaimauer erforderlich, die durch eine vorgesetzte Spundwand mit Rückverankerung sowie
einem massiven Kaimauerholm aus Stahlbeton mit einer Vormauerklinkerschale erfolgen soll.
KWP - Sanierung Kaimauer Kehrwiederplatz Kehrwieder 2-7 20457 Hamburg
- Rückbau vorh. Gehweg und Park-/Fahrstreifen ca. 350 m²
- Liefern und Einbringen Wellenspundwand ca. 900 t
- Herstellung Mikropfähle ca. 130 Stk.
- baubegleitende Kampfmittelsondierung/ -räumung der Mikropfahltrassen
- Herstellung Stahlbetonholm ca. 700 m³
- Herstellung Mauerwerksverblendung (Fertigteil) ca. 1000 m²
- Hinterfüllung der neuen Kaimauer mit Sand ca. 2700 t
- Herstellung Geländer ca. 180 m
- Herstellung Gehweg und Park-/Fahrstreifen ca. 1100 m²
- alle zur Fertigstellung der Leistungen erforderlichen Neben- und Bauhilfsarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
- Angaben zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten.
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters soll anhand seiner Leistungen im Rahmen vergleichbarer Projekte / Bauwerke zu dem hier ausgeschriebenen Projekt / Bauwerk nachgewiesen werden.
- Die vom Bieter eingereichten Referenzprojekte müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Baubeginn nach dem 01.01.2010
- Baukosten (netto) >= [Betrag gelöscht] Euro
- Bei Arbeitsgemeinschaft: Eigenanteil mind. 50 %
- Kaimauersanierung am Tidegewässer mit einem mittleren Tidenhub (mThw - mTnw) >= 1,0 m
- Einbau von Mikroverpresspfählen
- Spundwandherstellung
- Stahlbetonherstellung
Die Risiken in Bezug auf die Preisentwicklung der relevanten Stahlbauteile werden durch Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel Stahl kompensiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G6RZX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/