Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Hausmeister Dienstleistungen für WE 141415 Zollabfertigung WT in 79761 Waldshut-Tiengen, Georg-Wittig-Straße 1, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg VOEK 197-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 197-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480666
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480666
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Hausmeister Dienstleistungen für WE 141415 Zollabfertigung WT in 79761 Waldshut-Tiengen, Georg-Wittig-Straße 1, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg VOEK 197-22

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 197-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98341140 Hausmeisterdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98341140 Hausmeisterdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Hauptort der Ausführung:

Zoll, WE 141415, Georg-Wittig-Str.1, 79761 Waldshut-Tiengen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.

Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend des Bedarfes in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation.

Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:

a) Grundleistungen

Bei den Grundleistungen werden folgende zwei Arten, die beide in die monatliche Pauschale (gem. Leistungsverzeichnis wie Kontrollen/Überwachungen; Sichtüberprüfung haustechnischer Anlagen; Allgemeine Tätigkeiten; Kleine Reparaturen, Ausbesserungsarbeiten und Sonstiges; Reinigungsdienst außen und Müllmanagement (Hausmüll, Sperrmüll)) einzukalkulieren sind unterschieden:

- regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus;

- regelmäßige Grundleistungen ohne festen Turnus;

b) Bedarfsleistungen

Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG vom AN zu erbringen und werden separat gem. Preisblatt vergütet.

Auf Grund der Besonderheit wird die Bedarfsleistung unter Pos. 6.10. des Leistungsverzeichnisses (Ölbeseitigung), gesondert abgerechnet und vergütet. Hierbei sind spezielle Kenntnisse erforderlich und besondere Technik kommt zum Einsatz. Gleichzeitig muss hier unverzüglich gehandelt werden, um großflächige Bodenverunreinigungen und den Übergang in Oberflächengewässer und Grundwasser zu verhindern.

c) Nebenleistungen

Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Angebotspreisen einberechnet /einkalkuliert werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:

- An- und Abfahrtskosten bei Grundleistungen;

- Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.)

- Kleinst- und Verbrauchsmaterialien wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;

- Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;

- Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten)

- Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;

- Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht;

Neben dem Hausmeister wird noch eine Objektleitung gefordert. Diese muss für die Auftraggeberin montags bis samstags (ausgenommen Feiertage) von 06:00 bis 20:00 Uhr nach vorheriger Abstimmung vor Ort erreichbar sein (pro Woche 5,0 h). Gleichzeitig hat die Objektleitung eine Rufbereitschaft 24/7 pro Jahr mit einer Reaktionszeit von 1 Stunde für Störungen und Havarien (1 Stunde nach besagtem Anruf muss der Auftragnehmer vor Ort sein) sicherzustellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt sechzehn Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Bedarfsleistungen:

Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die AG vom AN zu erbringen und werden separat gem. Preisblatt vergütet.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/11/2022
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

2) Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 24.10.2022 und ist über die im

Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens zum 17.10.2022 zu vereinbaren. Zum

wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5

Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an

Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung

strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 31.10.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2022