Relaunch der Website www.mitmischen.de Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-198-16-IK6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Relaunch der Website www.mitmischen.de
Relaunch der Website www.mitmischen.de des Deutschen Bundestages sowie anschließende redaktionelle und technische Betreuung der Website
Berlin-Mitte
Die Website www.mitmischen.de ist seit 2004 das Jugendportal des Deutschen Bundestages für Kinder ab 12 Jahre, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Portal informiert täglich über das Geschehen im Parlament, bietet Hintergrundwissen über die deutsche Demokratie und informiert über Angebote des Deutschen Bundestages für die Zielgruppe.
2019 wurde mitmischen.de grundlegend erneuert, das heißt klarer strukturiert, für die mobile Nutzung optimiert und um die Teilen-Funktion erweitert. Mit dem Live-Stream aus dem Bundestagsplenum, zahlreichen Erklärvideos und neuen Videoformaten wurde dem wachsenden Bedürfnis der Zielgruppe nach Bewegtbild entsprochen. Mehr Grafiken und das Format Statement-Check machen komplexe Themen für die Zielgruppe verständlich. Mitmischen.de umfasst rund 3.000 https-Seiten. Mitmischen.de ist noch nicht vollständig barrierefrei (siehe https://www.mitmischen.de/barrierefreiheit). Um eine enge Verbindung des Portals mit der Zielgruppe zu pflegen dürfen auch junge Nutzer als Autoren "mitmischen".
Gegenstand der Ausschreibung ist der Relaunch von mitmischen.de sowie die anschließende technische und redaktionelle Betreuung der Website, die sich als barrierefreies inklusives Angebot auch an behinderte und beeinträchtigte Kinder und Jugendliche richten muss. Die Website muss neu programmiert, Design und Inhalt müssen weiterentwickelt und die gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit im Kontext einer obersten Bundesbehörde vollständig umgesetzt werden. Während der redaktionellen und technischen Betreuung hält der Auftragnehmer (AN) die Barrierefreiheit der Website gemäß den gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich aufrecht. Neue gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit setzt er auf Verlangen der Auftraggeberin (AG) um.
Die Barrierefreiheit der von ihm neu entwickleten Website weist der AN vor Abnahme anhand eines erfolgreich bestandenen BIK BITV-Tests (Web [https://www.bitvtest.de/bitv_test.html]) einer offiziellen Prüfstelle mit dem Ergebnis "Konformität gemäß BITV 2.0 / EN 301 549" nach.
Der AN gewährleistet den Beginn der redaktionellen und technischen Betreuung der neuen Website zum 1. September 2023.
Das Hosting der neuen Website gehört nicht zu den Leistungen des AN.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
- Angabe von insgesamt fünf geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Es müssen nicht fünf verschiedene Referenzgeber sein. Referenzgeber dürfen mehrfach angegeben werden, jedoch muss der individuelle Leistungsgegenstand der jeweiligen Referenz erfüllt sein.
Eine Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Barrierefreiheit einer Website (Entwicklung einer barrierefreien Website oder erfolgreiche Prüfung einer vom Bieter entwickelten Website auf Barrierefreiheit) und eine Referenz hinsichtlich der Entwicklung einer Website mit zu dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbarem Inhalt und Umfang. Die Anforderungen barrierefreie Website und Website mit vergleichbarem Inhalt und Umfang dürfen durch dieselbe Referenz erfüllt werden.
Zwei Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich einer fortlaufenden journalistischen Betreuung eines Projekts mit überregionaler Bedeutung in den Bereichen Online, Print, Hörfunk oder Fernsehen.
Eine Referenz muss geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes technische Betreuung eines redaktionellen Webauftritts inklusive Betreuung und Pflege eines CMS.
Alle Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonstwirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleitung. Die Projektleitung muss über berufliche Erfahrung mit der Neuentwicklung einer Website oder gleichwertigen Projekten in den letzten drei Jahren verfügen und über Kenntnisse von Webstandards und Richtlinien für barrierefreies Webdesign (Web Content Accessibility Guidelines [WCAG] 2.1, Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung [BITV] 2.0 / Europäische Norm [EN] 301 549, Portable Document Format/Universal Accessibility [PDF/UA] et cetera) (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter für den technischen Support mit mindestens sechs Monaten praktischer Erfahrung in der technischen Betreuung CMS-basierter Projekte (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den sich aus dem Bewertungsschema ergebenden Kriterien.
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen gemäß dem beigefügten Bewertungsschema vorzulegen: Nachweise und Arbeitsproben für die Ansprechperson gemäß Leistungsbeschreibung (LB) Ziffer 2.3 sowie vollständige, ausführliche und verständliche Konzepte zur Umsetzung der Anforderungen gemäß LB, Ziffern 3.2 (Seitenstruktur, Navigation, Layout, Inhalte und neues Format), 3.2.1 (Quizze), 3.2.2 (Format Jubiläum 75 Jahre Bundesrepublik Deutschland) und 4.2 (Sommerserien). In den Konzepten (mit Grafiken) ist ausführlich darzulegen, wie die Leistungen für den Deutschen Bundestag erbracht werden sollen. Die Nachweise, Arbeitsproben und Konzepte sollen mit den Ziffern der Leistungsbeschreibung bezeichnet sein. Die Nachweise, Arbeitsproben und Konzepte sind integrale Bestandteile des Angebots und können gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) nicht nachgefordert werden. Fehlt ein Nachweis, eine Arbeitsprobe oder ein Konzept, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.