Rahmenvertrag Ladeinfrastruktur, Los 2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Ladeinfrastruktur, Los 2
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Errichtung, Installation/Montage und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse sowie der dafür notwendigen elektrotechnischen Ausrüstung. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die verbindliche Beschaffung von insgesamt 78 DC-Ladepunkten (verbindliche Abnahmemenge) sowie weiterer 100 abrufbarer Ladepunkte (unverbindliche Abnahmemenge), inkl. Fundament und der dazugehörigen elektrotechnischen Infrastruktur. Die Abrufe der zusätzlichen 100 Ladepunkte sollen bis Ende 2027 in getrennten jährlichen Abrufen erfolgen (ca. 25 Stck. pro Jahr mit max. 3 Abrufen).
Die Ausführung der Leistung erfolgt auf dem Betriebshof am Curslacker Neuer Deich 37 in 21029 Hamburg sowie auf allen bestehenden und zukünftigen Betriebshöfen im Hamburger Umland.
Die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein GmbH beabsichtigt ab dem Jahr 2023 den Betriebshof Bergedorf vollumfänglich mit Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Omnibusse auszustatten. Die aktuell für Dieselbusse genutzte Fläche bietet im Endausbau eine Abstellung für insgesamt 78 + 8 Fahrzeuge in einer separaten Testspur.
Die Traktionsbatterien der Fahrzeuge sollen in den Betriebspausen geladen werden. Zur Nachladung des Batteriesystems ist die CCS Ladeschnittstelle (CCS Typ 2, Combined Charging System, System C nach DIN EN 61851-23, Konfiguration FF nach DIN EN 62196-3) für die Gleichstromladung (Ladebetriebsart 4 nach DIN EN 61851-23) unter Berücksichtigung der Normen DIN EN 62196, DIN EN 61851 und ISO 15118 vorzusehen. Mit Bezug zur Authentifikation und Autorisierung eines Ladevorgangs ist das Message Set "Plug and Charge" aus ISO 15118-2 umzusetzen. Um ein Höchstmaß an Interoperabilität zwischen den Systemen zu gewährleisten, sind vorliegende Konformitätstests gemäß ISO 15118-4 oder ISO 15118-5 und ggf. verfügbare Amendments aus dem CharIN e.V. für CCS 2.0 abnahmerelevant.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die verbindliche Beschaffung von insgesamt 78 DC-Ladepunkten (verbindliche Abnahmemenge) sowie weiterer 100 abrufbarer Ladepunkte (unverbindliche Abnahmemenge), inkl. Fundament und der dazugehörigen elektrotechnischen Infrastruktur. Die Abrufe der zusätzlichen 100 Ladepunkte sollen bis Ende 2027 in getrennten jährlichen Abrufen erfolgen (ca. 25 Stck. pro Jahr mit max. 3 Abrufen).
Alle Ladepunkte sollen unabhängig voneinander mindestens 200 A Ladestrom und mindestens 150 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen können. Die Leistung je Ladepunkt ist bei Bedarf dynamisch durch ein übergeordnetes externes Lademanagementsystem steuerbar auszuführen. Alle Kontakte der Fahrzeugkupplung müssen ohne Anschluss eines Fahrzeugs stets spannungsfrei sein. Erst nach dem sicheren Kontaktschluss und Verriegeln am Fahrzeug darf eine Spannung anliegen.
Es gelten die Anforderungen gemäß DIN EN 61851 und ISO 15118.
Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung der Ladeinfrastruktur die Lieferung der kompletten dafür notwendigen elektrotechnischen Ausrüstung wie zum Beispiel die Depotbox, das CCS-Kabel als komplette Einheit sowie die Kabelverlegearbeiten. Alle zu liefernden Bestandteile sind gemäß der anerkannten Regeln der Technik vollumfänglich zu montieren, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
Ungeachtet der Netzanschlussleistung soll jeder Ladepunkt gleichzeitig mindestens 200 A Ladestrom mit mindestens 150kW Ladeleistung zur Verfügung stellen können. Die Leistung je Ladepunkt ist bei Bedarf dynamisch durch ein übergeordnetes externes Lademanagementsystem steuerbar auszuführen.
Es sind in allen Abgängen, zwischen allen Spannungsebenen und an allen sonstigen technisch sinnvollen Punkten eichrecht konforme Messpunkte und Datenpunkte vorzusehen, um die Möglichkeit einer gesamthaften energetischen Auswertung zu gewährleisten.
Die Steuerung der Ladeinfrastruktur soll gemäß dem OCPP 1.6J Standard erfolgen. Eine Upgradefähigkeit auf OCPP 2.0 bzw. zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktuellen OCPP-Standards muss gegeben sein. Die Steuerung und Auswertung der Wechselspannungstechnik soll über den IEC 61850 bzw. dem IEC60870-5-104 sowie Modbuc TCP Protokoll-Standard erfolgen (Schutztechnik in Goose). Es ist die Möglichkeit der Anbindung über TCP-IP an eine Externe Leittechnik (wie z. B. VIVAVIS oder Stausberg und Vosding) vorzusehen.
Die Kommunikation zwischen Ladeinfrastruktur und dem Fahrzeug hat gemäß dem ISO 15118 Standard (aktuellste Version) zu erfolgen.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unterfolgendem Link:https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB (gemäß Anlage A.8) (2) Verschwiegenheitserklärung & Eigenerklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen (gemäß Anlage A.6) (3) Aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. (einzureichen als Anlage A.7)
(1) Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Eine Bankauskunft genügt insoweit nicht. (einzureichen als Anlage A.12) (2) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (gemäß Anlage A.10) (3) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (gemäß Anlage A.11) (4) Eigenerklärung (gemäß Anlage A.13) über (a) den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre und (b) den im Tätigkeitsbereich der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse erzielten Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsrelevanten Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (Anlage A.5) vorgelegt wird.
(5) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (einzureichen als Anlage A.16). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene, schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (gemäß Anlage A.16) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
(6) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen beizufügen. (einzureichen als Anlage A.17)
(1) Aufstellung von mindestens drei Referenzen (Anlage A.15) über in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte über die Lieferung und Ausrüstung im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse mit einer Ladeleistung von mindestens 950 kW unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftraggebers nebst Benennung von (b)Ansprechpartner mit (c) Telefonnummer und (d) E-Mail-Adresse sowie (e) der Leistungsart mit elektrischem Leistungsvolumen, (f) der Anzahl der umgesetzten Ladepunkte, (g) des Leistungszeitraums, (h) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten. und (i) der Auftragssumme.
(2) Eigenerklärung zur Personalstruktur (Anlage A.14) unter Angabe von (a) Geschäftsführung/ Prokuristen, (b) kaufmännischen Angestellten, (c) technische und gewerbliche Angestellte, (d) Hilfskräfte, (e) Auszubildende und (f) Sonstige. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu benennen.
Zu (1) 1) Mindestens drei (3) Referenzen müssen auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht worden sein.
2) Die Ladeleistung muss je Referenzprojekt mindestens 950 kW betragen.
3) Der Bieter /sein Eignungsleihegeber muss Hauptauftragnehmer gewesen sein und die wesentliche Leistung im Referenzprojekt in Eigenleistung erbracht haben.
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z.B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bei der Ausführung des Auftrags sind die Vorgaben des HmbVgG zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D.) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift benennen (einzureichen als Anlage A.3) und wird in diesem Fall sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorlegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zunehmen, gilt zudem E.).
E.) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Angebot mit Namen und Anschrift zu benennen (einzureichen als Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dann zudem eine Verpflichtungserklärung (einzureichen als Anlage A.5) für diesen Dritten mit dem Angebot vorzulegen.
F.) Der Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E12962995) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
G.) Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z.B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
H.) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.9) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
I) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die weiterhin die nachfolgenden Angebotsunterlagen, entsprechend Ziffer 5 der Verfahrensbedingungen, einzureichen:
a) Angebotsschreiben (Anlage A.1 zu Teil A) b) Bindefristerklärung (Anlage A.18 zu Teil A) c) bepreistes Leistungsverzeichnis (Teil B) d) Produktbeschreibung (Anlage B.0 zu Teil B) e) Wirkungsgrad Ladegleichrichter (Anlage B.2 zu Teil B) f) Instandhaltung (Anlage B.3 zu Teil B) g) Eigenerklärung Ausführungszeitraum (Anlage B.4 zu Teil B) h) Schulungsplan (Anlage B.5 zu Teil B) i) Diagnose-Tool (Anlage B.6 zu Teil B) j) Abnahme (Anlage B.8 zu Teil B) k) Urkalkulation (Anlage B.9 zu Teil B) l) Eigenerklärung der eRound-Integration (Stromnetz Hamburg GmbH) (Anlage B.10 zu Teil B)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.
Es wird empfohlen, die Antragstellung außerdem telefonisch bei der Geschäftsstelle der Vergabekammer (Tel: 040 / 428 23-1690) anzukündigen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.