Erneuerung der Kopfebene des Reserve-Informationssystems (RIS-Zentrale) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020006052
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Kopfebene des Reserve-Informationssystems (RIS-Zentrale)
Detailspezifikation (Phase 1) und Lieferung, Konfiguration, Inbetriebnahme (Phase 2) der Kopfebene eines neuen RIS-Leitsystems sowie Abschluss eines Servicevertrages
Anzubieten sind die Lieferung der Software-, Hardware- und Netzwerkkomponenten für die Kopfebene des Reserve-Informationssystems, die Detailspezifikation in Form eines Pflichtenhefts für die projektspezifischen Konfigurationen und Anpassungen, die Konfiguration und Anpassung der Software an die kundenspezifischen Anforderungen, die Unterstützung bei Test und Inbetriebnahme aller zur Erfüllung der Aufgabenstellung notwendigen Funktionen, die Inbetriebnahme des Systems einschließlich Dokumentation und Schulung des Personals des Auftraggebers sowie ein Servicevertrag.
Das zu beschaffende System muss unter anderem folgende Funktionen aufweisen:
SCADA-Grundfunktionen (Meldungsverarbeitung, Mess-u. Zählwertverarbeitung, Prozesssteuerungen); Abbildung von Markierungen; Redundanzfunktion; Funktionen für die Datenaufbereitung. Das neue System muss zudem den Anforderungen zur Informationssicherheit nach §11 Abs. 1a EnWG und dem damit in Verbindung stehenden IT-Sicherheitskatalog der BNetzA genügen. Die neue Kopfebene des Reserve-Informationssystems ist durch den Bieter komplett zu errichten und in deutscher Sprache zu erstellen.
Der Liefer- und Leistungsumfang besteht im Wesentlichen aus:
Zentrale redundante Hardware am Hauptstandort; Arbeitsplätze an zwei Betriebsführungsstandorten abgesetzt vom Hauptstandort; Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Verarbeitungssystemen; Prozessankopplung mit dem Protokoll IEC 60870-5-104; Anwender- und Systemsoftware; Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit auf der Basis geltender Normen und Richtlinien ISO/IEC 27001 und 27002.
Zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendige Dienstleistungen umfassen u.a.: Projektmanagement; Systemanalyse/Pflichtenheft; Datenmodellierung, Parametrierung und Bildgenerierung; Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme; Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- (FAT) und Inbetriebnahmeprüfung (SAT)); Schulung für Betriebspersonal und Daten- und Systemadministration; vollständige Dokumentation.
Die Leistungserbringung erfolgt schrittweise in folgenden Phasen: 1.Detailspezifikation/Erstellung Pflichtenheft; 2. Realisierung. Die Beauftragung der Phase 2 erfolgt als Option durch den AG nach Fertigstellung und Freigabe des Pflichtenheftes.
Zusätzlich ist ein Servicevertrag für die anschließende Wartung und Pflege des Systems anzubieten.
Phase 2 (Realisierung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Kopfebene des Reserve-Informationssystems (RIS-Zentrale)
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1Nr.1GWB);
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB);
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).