Geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01401
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen in 2023 und 2024 geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) als Teil der geologischen Vorerkundung von entsprechenden Flächen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Fall der hier ausgeschriebenen Leistungen die Flächen innerhalb der Zonen 2 und 3 gemäß FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan für die deutsche Nord- und Ostsee, 01.07.2022).
Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen und geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
LOS 1: Die Arbeiten auf den jeweiligen Flächen umfassen die geophysikalische Untersuchung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
LOS 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer, sowie Videountersuchungen mittels Remote Operated Vehicle. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Geophysikalische Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024
Nordsee Offshore
Gegenstand:
Gegenstände der Vertragsleistungen für die geophysikalischen Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung sind:
- Die Akquisition eines vollständigen rasterförmigen hydroakustischen / seismischen Datensatzes zur geophysikalischen Vorerkundung und somit das Schaffen einer Datengrundlage für die späteren Geologischen Berichte bzw. die Geologischen Modelle. Folgende Messungen sind vorgesehen:
o Sedimentecholot (SBP) inkl. Wasserschallmessungen (SVP)
o Mehrkanalseismik (MCS)
- Die Aufbereitung der hydroakustischen Daten
- Die Bearbeitung der hydroakustischen Daten
- Die Aufbereitung der mehrkanalseismischen Daten
- Die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismischen Daten. Diese hat die wichtigsten Bearbeitungsschritte zu umfassen (z.B. Datenbereinigung, Multiplenunterdrückung etc.) und so eine geeignete Datengrundlage für eine mögliche Tiefenkonversion im Prestack-Bereich zu schaffen.
- Die (Poststack-) Bearbeitung der aufgezeichneten Daten hinsichtlich ihrer Auswertbarkeit im Zeitbereich.
- Eine vorläufige Auswertung der Daten im (Poststack-) Zeitbereich zur Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließende geotechnische Untersuchung.
- Die Bereitstellung eines Datenprojektes, das die auf die Bathymetrie beschickten Daten aus den SBP- und MCS-Messungen in sich vereint und als Datengrundlage für die Erstellung eines 3D-Modells im Tiefenbereich geeignet ist.
- Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerteergebnisse.
- Die Dokumentation der Arbeiten und Auswerteergebnisse.
Der Fokus des Projektes liegt auf der Datenakquisition und Datenbearbeitung. Die Prestack-Bearbeitung der mehrkanalseismischen Daten ist für eine ggf. später im Prestack-Bereich erfolgende Tiefenkonversion der Daten zu optimieren.
Als Ergebnis der Datenauswertung ist ein vorläufiges Baugrundmodell im Zeitbereich zu erstellen, welches einen groben Überblick über die generellen Baugrundverhältnisse (dominierende stratigraphische Einheiten, geologische Struktuen etc.) vermittelt. Auf dessen Basis sind Vorschläge zu Bohr- und CPT-Lokationen zu erarbeiten und dem Auftraggeber vorzustellen.
Die Vorgaben des Standards Baugrund sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen.
Die Messungen in den jeweiligen Arbeitsgebieten sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen.
Zielsetzung der Arbeiten:
Die hydroakustische/seismische Datenaufnahme und Datenbearbeitung dient der Schaffung einer Datengrundlage für die spätere Entwicklung eines 3D-Modells im Tiefenbereich und hat mit dem Ziel zu erfolgen,
- alle signifikanten stratigraphischen und lithologischen Einheiten des Baugrunds im Untersuchungsgebiet abzubilden, zu identifizieren und zu kartieren (z.B. holozäne Deckschicht),
- alle Horizonte/Flächen, die mit deutlichen Änderungen der Untergrundeigenschaften einhergehen und sich damit gut mit geotechnischen Ergebnissen korrelieren lassen könnten („Markerhorizonte“), abzubilden, zu identifizieren und zu kartieren (z.B. Übergang mitteldichte zu dicht/sehr dicht gelagerte Sande, Torf/Ton-Einschaltungen),
- alle Strukturen im Untergrund abzubilden, zu identifizieren und zu kartieren, die ein potentielles Risiko bei der Errichtung und dem Betrieb von Offshore-Wind-Infrastruktur darstellen (insbesondere glaziale Rinnen und deren Basen/Flanken/Verfüllungen, flache Gasvorkommen, Störungszonen, Anhäufungen von großen Findlingen etc.),
um so alle für die Gründung, Konstruktion, Platzierung und den Betrieb von Offshore-Wind-Infrastruktur relevanten Eigenschaften des Baugrunds bzw. dessen Änderungen flächig beschreiben zu können.
Von Interesse sind hierbei die obersten 100m der Sedimentabfolge. Um in Abhängigkeit von der Signal-Eindringung ein optimiertes Auflösungsvermögen zu ermöglichen, wird hierbei zwischen zwei Stockwerken differenziert:
- Sedimentecholot auf den obersten 15 Metern,
- Mehrkanalseismik mit entsprechend ausgerichteter Datenbearbeitung auf den obersten 100 Metern.
Die Akquisition und Bearbeitung der Daten hat hinsichtlich dieser Anforderungen bestmöglich optimiert zu sein.
Untersuchungsgebiet in 2023:
Die im Jahr 2023 zu untersuchende Fläche N13W liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 173 km² die FEP-Flächen N-13.1 und N-13.2 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.377 km. Die Untersuchungsfläche N13W liegt ca. 45 km bis 70 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 30 km bis 45 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Sie grenzt mit ihrer West-Flanke an die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung „NorNed“ an. Die Wassertiefen betragen ca. 42 m bis 48 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 180 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen.
Untersuchungsgebiet in 2024:
Die im Jahr 2024 zu untersuchende Fläche N13E liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 215 km² die FEP-Fläche N-13.3 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.940 km. Die Untersuchungsfläche N13E liegt ca. 50 km bis 75 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 20 km bis 35 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Die Wassertiefen betragen ca. 38 m bis 48 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 190 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen.
Leistungsstufen:
Die Leistungen werden in 2 Leistumgsstufen beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den oben beschriebenen Untersuchungsumfang zu erhöhen. Eine Änderung des Anforderungsprofils an die zu erbringenden Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) geht mit dieser Erweiterung des Untersuchungsumfangs nicht einher. Es handelt sich herbei lediglich um eine Erhöhung des Leistungsvolumens zu den im Leistungsverzeichnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für die jeweiligen Erkundungsjahre vereinbarten Konditionen, skaliert über die jeweils zu untersuchenden Profilkilometer.
Die Erhöhung des Untersuchungsumfangs umfasst das Vorziehen der Fläche N13E um ein Jahr und somit die Zusammenfassung der Untersuchungsflächen N13W und N13E zu der Untersuchungsfläche N13. Somit würde sich im Erkundungsjahr 2023 die Gesamtgröße der Untersuchungsfläche auf 383 km² und die Gesamtprofillänge der Untersuchungen auf 5.229 km erhöhen.
Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, im Erkundungsjahr 2024 die geophysikalische Untersuchung der Fläche N21 durchführen zu lassen. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 279 km² die FEP-Fläche N-21.1 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 3.948 km. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in direkter Nachbarschaft zu den bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „BARD Offshore 1“ sowie zu dem OWP-Vorhabensgebiet „EnBW He Dreiht“. Die Wassertiefe beträgt ca. 40 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 125 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 170 km bis 195 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 125 km östlich der Flächen entfernt gelegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2026 in ihrer Art für andere Flächen in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Der Umfang des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.
Die Leistungen bzgl. einer jeden Untersuchungsfläche sind abzuschließen 14 Wochen nach Beendigung der jeweiligen Offshore-Messung, spätestens zum 15.11. des entsprechenden Untersuchungsjahres fertigzustellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der geophysikalischen Begleitung in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
Hydrographische Vermessungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024
Nordsee Offshore
Gegenstand:
Gegenstand der Vertragsleistungen sind die Durchführung und Dokumentation hydrographischer Untersuchungen mit verschiedenen Messsystemen/-verfahren:
- flächendeckende Fächerecholotvermessung inklusive Backscatter-Datenaufzeichnung
- flächendeckende Seitensichtsonaraufnahme inklusive „ground truthing“ mittels Greiferproben und Videountersuchungen sowie anschließender Klassifizierung
- linienhafte Magnetometeruntersuchung
- linienhafte Sedimentecholotaufnahme
- lokale Videountersuchungen zur Verifizierung von Objekten und Verdachtspunkten mittels ferngesteuerter Unterwasserfahrzeuge (ROV)
Die Vermessung der Fläche ist innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen.
Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sind in den nachfolgenden Arbeitsprozessen auszuwerten und wie im Vertrag beschrieben zu verarbeiten. Dabei sind z.B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in anwendungsbezogene physikalische Größen, die Georeferenzierung, die Prozessierung der Rohdaten, die Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen umzusetzen. Zusätzlich sind alle Prozesse von der Datenaufnahme bis zur Auswertung in einem Abschlussbericht zu dokumentieren.
Vorschriften, Normen, Standards:
Zur Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Normen und Standards in der jeweils aktuell geltenden Fassung sowie die Vorgaben des Auftraggebers in ihrer jeweils geltenden Form einzuhalten.
Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen:
- IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, (aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Bezuschlagung)
- Leitfaden für die Einmessung von hydrographischen Messsystemen auf Vermessungsschiffen, (BfG-Bericht 1822), Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
- Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, (aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Bezuschlagung), Bundesamt für Seeschifffahrt
- BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), (aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Bezuschlagung), Bundesamt für Naturschutz
- BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, (aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Bezuschlagung)
- BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Bezuschlagung)
Untersuchungsfläche in 2023:
Die im Jahr 2023 zu vermessende Fläche N-13 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und weist eine Gesamtgröße von 406,28 km² auf. Sie liegt ca. 60 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 30 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs „Sandbank“. Die Entfernung zu dem Hafen von Eemshaven beträgt Luftlinie ca. 183 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km und die Entfernung zu Hafen von Esbjerg beträgt 136 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Fläche.
Untersuchungsfläche in 2024:
Die im Jahr 2024 zu vermessende Fläche N-21 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und weit eine Gesamtgröße von 314,84 km² auf. Sie liegt ca. 45 km bis 70 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 30 km bis 45 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs „Sandbank“. Sie grenzt mit ihrer West-Flanke an die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung „NorNed“ an. Die Entfernung zu dem Hafen von Eemshaven beträgt Luftlinie ca. 118 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 170 km bis 195 km und die Entfernung zu Hafen von Esbjerg beträgt 200 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 128 km südöstlich der Fläche.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2026 in ihrer Art für andere Flächen in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Der Umfang des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.
Fertigstellung der Leistungen: Die Leistungen bzgl. einer jeden Untersuchungsfläche sind spätestens zum 15.10. des entsprechenden Vermessungsjahres fertigzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Nachweis: Eigenerklärung
Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern
Einhaltung der Regelungen aus der Verordnung (EU) 2022/576
Erklärung das der Wirtschaftsteilnehmer die Regelungen der EU Verordnung 2022/576 (Russland Sanktionen) erfüllt.
Nachweise: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
LOS 1: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 13.000.000,- €
LOS 1: Berufshaftpflicht- / Betriebshaftpflichtversicherung mit 10.000.000, - € für Personenschäden und 2.000.000,- € für sonstige Schäden
LOS 2: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 2.500.000,- €
LOS 2: Berufshaftpflicht- / Betriebshaftpflichtversicherung mit 10.000.000,- € für Personenschäden und 2.000.000,- € für sonstige Schäden
LOS 1: Referenzen gemäß Anlage_A_Eignungskriterien_LOS1.pdf, Abschnitt 3
LOS 1: Technische Ausrüstung (Schiff) gemäß Anlage_A_Eignungskriterien_LOS1.pdf, Abschnitt 3
LOS 1: Technische Ausrüstung (Sonstiges) gemäß Anlage_A_Eignungskriterien_LOS1.pdf, Abschnitt 3
LOS 1: Fachkräfte gemäß Anlage_A_Eignungskriterien_LOS1.pdf, Abschnitt 3
LOS 2: Referenzen gemäß Anlage_A_Eignungskriterien _LOS2.pdf, Abschnitt 3
LOS 2: Technische Ausrüstung (Schiff) gemäß Anlage_A_Eignungskriterien_LOS 2.pdf, Abschnitt 3
LOS 2: Technische Ausrüstung (Sonstiges) gemäß Anlage_A_Eignungskriterien_LOS2.pdf, Abschnitt 3
LOS 2: Fachkräfte gemäß Anlage_A_Eignungskriterien_LOS2.pdf, Abschnitt 3
- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
- VOL/B zu finden auf: http://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Downloads/Rechtsgrundlagen/VOLB.html?__blob=/
- „Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 05.02.2014, zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html
- siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung zu LOS 1 bzw. LOS 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
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MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Angebotsschreiben
- Untersuchungskonzept (Formular) zum jeweiligen Los (bei Bedarf kann dieses auch in englischer Sprache (britisches Englisch) ausgefüllt werden)
- Leistungsverzeichnis zum jeweiligen Los
- ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)
- bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung zur Verordnung Fbl-140 (Russland Sanktionen)
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation
- Referenzschreiben des Referenzgebers
- Zertifikate zur Eignung des Messschiffes
- Datenblätter und Gerätebeschreibung/Produktbroschüren mit Nachweis der Einsatzfähigkeit hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (bei Bedarf können diese auch in englischer Sprache (britisches Englisch) eingereicht werden)
- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung
- Jahres-/Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Deckungsnachweis der Versicherung
- Urkalkulation
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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