Umsetzung Kältekonzept RTG, Platz der Republik 1 Hochbauleistungen in Innenräumen - Objektplanung Hochbau gem.§ 34 ff. HOAI LPH 3-9, VgV-17-1693/22 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-17-1693/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Kältekonzept RTG, Platz der Republik 1 Hochbauleistungen in Innenräumen - Objektplanung Hochbau gem.§ 34 ff. HOAI LPH 3-9, VgV-17-1693/22
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Reichstagsgebäude (RTG) Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
1. Angaben zur Baumaßnahme
Allgemeine Beschreibung:
Das Reichstagsgebäude (RTG) befindet sich im Stadtteil Tiergarten von Berlin. 1999 wurde das Gebäude zur Nutzung als Parlamentsgebäude übergeben. Heute tagt dort der Deutsche Bundestag.
Der Reichstag befindet sich in einem Energieverbund mit mehreren Parlamentsgebäuden. Die Kälteerzeugung für das RTG und das Besucherzentrum (BIZ) wird künftig durch eine neu errichtete unterirdische Kältezentrale (UKZ) vor dem RTG erfolgen. Das Bauvorhaben „Umsetzung des Kältekonzeptes“ Ist unmittelbar mit den vorgenannten Maßnahmen verbunden.
Die Umsetzung des Projektes im Reichstagsgebäude erfordert bei den Montagearbeiten, der Kälteanlage Veränderungen am Baukörper. Es sind Öffnungen durch Bauteil wie Decken, abgehängten Decken, Doppelböden, Wände (MW/TR) usw. neu zu planen oder zu erweitern die nach Einbringung der Anlagentechnik wieder zu verschließen sind, unter brandschutztechnischen Aspekten. Dabei ist besonders zu beachten, dass keine optis...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung Kältekonzept RTG, Platz der Republik 1 Hochbauleistungen in Innenräumen - Objektplanung Hochbau gem.§ 34 ff. HOAI LPH 3-9, VgV-17-1693/22
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4.1, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de