Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_044
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Berlin
Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ hat in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend in der Wirtschaft zu verankern und wichtige Impulse zur Implementierung einer familienbewussten Personalpolitik in Unternehmen geliefert.
Ziel der neuen Projektphase ist es, diese erfolgreiche Arbeit des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ fortzusetzen und neue wegweisende Aktivitäten im Themenfeld Familie und Arbeit umzusetzen.
Dabei ist es von erheblicher Bedeutung,
- Familienorientierung in der deutschen Wirtschaft als strategisch wichtiges personalpolitisches Thema zu positionieren,
- den ökonomischen Nutzen einer familienbewussten Personalpolitik für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen weiter herauszuarbeiten,
- Unternehmen dafür zu sensibilisieren, ihre Beschäftigten als Menschen mit familiärer Verantwortung in den Fokus zu nehmen und ihre Personalpolitik entsprechend auszurichten.
Aufgaben des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin
Im Rahmen der vom BMFSFJ identifizierten Schwerpunktsetzung sollen neue Akzente im Themenfeld Familie und Arbeitswelt gesetzt werden, die eine klare strategische Ausrichtung mit überzeugender operativer Umsetzung verbinden.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat die Aufgabe, ein innovatives Gesamtkonzept für das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ zu entwickeln und in enger Abstimmung mit dem BMFSFJ umzusetzen. Zu bereits bestehenden Maßnahmen oder Instrumenten, die weitergeführt werden müssen, enthält die Leistungsbeschreibung besondere Ausführungen.
Folgende Maßgaben sind bei der Konzeption der kommenden Programmphase zu berücksichtigen:
(1) Strategische Beratung
(2) Identifizierung und Aufbereitung neuer Aspekte im Kontext Familie und Arbeitswelt
(3) Umsetzung partnerschaftliche Vereinbarkeit: Fokus Väter
(4) „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ - Familienorientiere Unternehmenskultur vorantreiben
(5) Programmmanagement inkl. Programmmonitoring und -dokumentation
(6) Begleitung weiterer Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Kontext Arbeitswelt und Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Blick auf die Auswirkungen auf Beschäftigte und Unternehmen
(7) Die strategischen Kooperationen mit Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Gewerkschaften sollen in enger Abstimmung mit dem BMFSFJ weiterhin betreut und mögliche Anknüpfungspunkte der Zusammenarbeit ausgelotet werden, um die Inhalte des Unternehmensprogramms direkt an die Zielgruppen und mithilfe der Kanäle der Partner und Partnerinnen in die Mitte der Wirtschaft zu tragen.
(8) Inhaltliche Aktualisierung ausgewählter bestehender Publikationen sowie Entwicklung und Erstellung der Inhalte für neue Informationsmaterialien für unterschiedliche Zielgruppen und Adressaten, insbesondere praxisorientierte Leitfäden für KMU (ca. 1-2 pro Jahr).
(9) Redaktionelle Erstellung von Aktuell-Meldungen auf der Website (ca. 1-2 pro Monat) und Betreuung der Inhalte des Online-Newsletters „Erfolgsfaktor Familie“, der drei Mal pro Jahr erscheint.
(10) Bearbeitung von Ad-hoc-Anfragen des BMFSFJ zu bestimmten Schwerpunktthemen (statistische Informationen, Recherche, Aufarbeitung, Einordnung, Bewertung).
(11) Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem beim DIHK angesiedelten Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“, Nutzung von Synergieeffekten zwischen Programm und Netzwerk sowie der Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ und dem Auftragnehmer für die ÖA-Dienstleistungen zum Programm.
(12) Präsentation des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ sowie fachliche Impulse aus dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ auf ausgewählten Fachveranstaltungen (ca. 3-4 pro Jahr).
(13) Zwischenbericht sowie Abschlussbericht mit Auswertung des Programmverlaufs inkl. Schlüsseldokumenten
Hinweis:
Die Erbringung von Leistungen zur Öffentlichkeitsarbeit ist nicht Teil der Ausschreibung. Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird über die Rahmenagentur des BMFSFJ durchgeführt. Dazu gehören vor allem: Planung und Durchführung einer großen Veranstaltung pro Jahr mit der Hausleitung, redaktionelle Betreuung der Website www.erfolgsfaktor-familie.de (Redaktionsplan, Einstellen von Aktuell-Meldungen sowie Pflege des Veranstaltungskalenders, Abstimmung mit dem Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ und dem technischen Dienstleister), Gestaltung und Produktion von Publikationen sowie ggf. Roll-ups, Messewände etc.
Es besteht die Option zur Verlängerung bis Ende 2026.
Der tatsächliche Auftragsbeginn ist abhängig von der Dauer des Vergabeverfahrens.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Es besteht die Option zur Verlängerung bis Ende 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungs-gemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen i. R. d. Unterstützung entstehen
g) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird.
h) Nachweis fundierter Kenntnisse der Familienpolitik der Bundesregierung sowie der familienpolitischen Schwerpunkte des BMFSFJ
i) Nachgewiesene Expertise im Themenfeld „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
j) Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Umsetzung einer familienfreundlichen Arbeitsorganisation und den entsprechenden personalpolitischen Prozessen in Unternehmen
k) Nachweis ausgeprägter Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Verbänden, Unternehmen und Institutionen
l) Nachgewiesene Expertise in der Steuerung von komplexen Projekten mit diversen externen Partnern
m) Nachweis ausgeprägter Erfahrungen im Transfer und in der Vermittlung wissenschaftlicher Impulse in die (fachpolitische/ wirtschaftliche) Öffentlichkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 24.10.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.