1st-Level-Support (IT-Hotline) Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-152-13-IT2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
1st-Level-Support (IT-Hotline)
First-Level-Support (IT-Hotline) für AnwenderInnen des Deutschen Bundestages
Berlin-Mitte
Gegenstand des Vertrages sind folgende IT-Dienstleistungen:
- Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline als First-Level-Support für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beschäftigten der Verwaltung und (teilweise) der Fraktionen des Deutschen Bundestages (circa 8.200 Bildschirmarbeitsplätze),
- informationstechnische Unterstützung der Auftraggeberin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen, Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline (First- oder Second-Level-Support) betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der Umsatz muss jährlich mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen haben.
- Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung, erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen den Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline (First- oder Second-Level-Support) betreffen. Die betreute Hard- und Software muss mit der bei der Auftraggeberin eingesetzten Hard- und Software vergleichbar sein (aktuelle Microsoft-Betriebssysteme und Microsoft-Office).
Hierbei muss eine der Referenzen bereits über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten mit mindestens 6.000 zu betreuenden Anwendern pro Jahr und mindestens 20.000 Personenstunden oder 50.000 Tickets pro Jahr erbracht sein. Zwei der Referenzen müssen bereits über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten mit mindestens 1.250 zu betreuenden Anwendern pro Jahr und mindestens 20.000 Personenstunden oder 25.000 Tickets pro Jahr erbracht sein. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Das Unternehmen muss jahresdurchschnittlich mindestens 2 IT-Projektleiter (gem. Ziffer 5.3.2 der Leistungsbeschreibung) sowie mindestens 20 IT-Anwenderbetreuer beziehungsweise IT-Mitarbeiter für die IT-technische Betreuung und Beratung (gem. Ziffer 5.3.3 der Leistungsbeschreibung) beschäftigt haben.
Die Unterschreitung der Mindestanzahl führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots. Sollen Unterauftragnehmer eingesetzt oder Bietergemeinschaften gebildet werden, ist die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der weiteren Unternehmen je Qualifikationsstufe ebenfalls anzugeben.
- Eigenerklärungen über Namen, fachliche Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung auf den Profilvordrucken (Anlage 1 und Anlage 2 der Leistungsbeschreibung) für Personen, die zur Auftragserledigung vorgesehen sind, sowie die in den Profilvordrucken genannten Qualifikationsnachweise für diese Personen:
• ein Mitarbeiterprofil für einen IT-Projektleiter für Qualifikationsstufe 1 nach Ziffern 5.3.1 und 5.3.2. der Leistungsbeschreibung (Profilvordruck IT-Projektleiter, Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung)
• sechs Mitarbeiterprofile für IT-Mitarbeiter für Qualifikationsstufe 2 nach Ziffern 5.3.1 und 5.3.3 der Leistungsbeschreibung (Profilvordruck IT-Mitarbeiter, Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung)
Aus den Angaben auf den Profilvordrucken muss hervorgehen, dass die für die Auftragserledigung vorgesehenen Personen die genannten Qualifikationsanforderungen in Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Qualifikationen der Mitarbeiter sind Zuschlagskriterien und werden entsprechend dem Bewertungsschema bewertet.
Die unter Ziffer 11.1 Buchstabe i. der Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Angaben in den beigefügten Profilvordrucken zur Berufserfahrung und die in den Profilvordrucken verlangten Qualifikationsnachweise (Kopien zu Studien- oder Berufsabschlusszeugnissen, Kopien zu ITIL Foundation-Zertifizierungen oder vergleichbar sowie Kopien der Microsoft-Zertifizierungen MD-100: Windows 10 und/oder MD-101) werden im Rahmen der Angebotswertung nach dem beigefügten Bewertungsschema bewertet.
Da es sich bei den geforderten Profilvordrucken mit den darin zu machenden Angaben und den vorzulegenden Qualifikationsnachweisen um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ist deren Nachforderung nach § 56 Absatz 3 der Vergabeordnung (VgV) ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
08.2026
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.