Rahmenvertrag über die Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsleistungen für chemische Wasseraufbereitungsanlagen an den Standorten der Vattenfall Wärme Berlin AG Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004869
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vattenfall.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsleistungen für chemische Wasseraufbereitungsanlagen an den Standorten der Vattenfall Wärme Berlin AG
Die Vergabestelle beabsichtigt Rahmenvertragsarbeiten für die Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsleistungen für chemische Wasseraufbereitungsanlagen in 3 Großkraftwerken und 12 dezentralen Heizkraftwerken in Berlin auf Abruf zu vergeben. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose, welche die Vergabe von Rahmenverträgen mit einer jeweiligen Laufzeit von 2 Jahren, einschließlich der zweimaligen Option auf Verlängerung um 2 Jahre beinhalten. Los 1 beinhaltet einen Rahmenvertrag für die Ausführung der o. g. Leistungen in 3 Großkraftwerken. Los 2 beinhaltet einen Rahmenvertrag für die Ausführung der o. g. Leistungen in 12 dezentralen Heizkraftwerken.
Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Recht zur Losbündelung Gebrauch zu machen. Bewerber können sich entweder separat auf nur ein Los oder sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 bewerben. In Abhängigkeit von der möglichen Zuschlagskonstellation beabsichtigt die Vergabestelle entweder einen Rahmenvertrag pro Los oder einen Rahmenvertrag für beide Lose gebündelt abzuschließen.
Dabei behält sich die Vergabestelle vor, bei der Bewertung der Angebote mutmaßliche Bewerbungen auf beide Lose positiv zu berücksichtigen, wenn es dadurch zu einem Gesamtrabatt durch den Bieter kommt (sog. „Superlose“).
Los-Nr.: 1 - Rahmenvertrag über die Wartung, Kontrolle und Störungsbeseitigung der Wasseraufbereitungsanlagen in 3 Großkraftwerken
HKW Reuter West, HKW Lichterfelde, HKW Marzahn
Rahmenvertrag mit der Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft als Auftraggeber über die Wartung, Kontrolle und Störungsbeseitigung der Wasseraufbereitungsanlagen in 3 Großkraftwerken in Berlin.
Das Los 1 umfasst die anlagenartspezifischen Wartungen und Kontrollen an den Wasseraufbereitungsanlagen der Standorte gemäß den Herstellerempfehlungen. Ferner sind im Störungsfall Reparaturarbeiten durchzuführen.
Es wird erwartet, dass die potentiellen Auftragnehmer eine Antrittszeit von < 72 Stunden/vor Ort gewährleisten können.
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer eine Verlängerung des Vertrages um jeweils 2 Jahre zu den Bedingungen des Vertrages zu verlangen.
siehe II.2.7
Los-Nr.: 2 - Rahmenvertrag über die Wartung, Kontrolle und Störungsbeseitigung der Wasseraufbereitungsanlagen in 12 dezentralen Heizkraftwerken in Berlin
12 dezentrale Heizkraftwerken in Berlin, für genaue Anschriften siehe Vergabeeunterlagen
Rahmenvertrag mit der Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft als Auftraggeber über die Wartung, Kontrolle und Störungsbeseitigung der Wasseraufbereitungsanlagen in 12 dezentralen Heizkraftwerken in Berlin.
Das Los 2 umfasst die anlagenartspezifischen Wartungen, Kontrollen und Störungsbeseitigungen an den Wasseraufbereitungsanlagen der Standorte gemäß den Herstellerempfehlungen. Ferner sind im Störungsfall Reparaturarbeiten durchzuführen.
Es wird erwartet, dass die potentiellen Auftragnehmer eine Antrittszeit von < 72 Stunden/vor Ort gewährleisten können.
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer eine Verlängerung des Vertrages um jeweils 2 Jahre zu den Bedingungen des Vertrages zu verlangen.
siehe II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A) entfällt
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung.
Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Registrierung bei Connexio/Achilles Deutschland.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Registrierung bei Connexio/Achilles Deutschland.
Register E)
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F) entfällt
Register G) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Register I) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu VO-2022-833 (Russland-Sanktionen). Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
Den Nachweis unter III.1.2 der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register J und K entfallen
Register L)
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. EUR Deckungssumme und mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Register M, N und O entfallen
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3, Register T der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.1.2, Register P, Q, R, S und V der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register P) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über vergleichbare Rahmenverträge mit den ausgeschriebenen Leistung. Es sind mindestens 2 Referenzen zu nennen.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Bezeichnung der Leistung: ….
Auftraggeber: ....
Anschrift: ….
Ort der Ausführung: ….
Ausführungszeitraum des Rahmenvertrags (nicht älter als 3 Jahre): ….
Darstellung des Rahmenvertragsvolumen: ….
Hauptleistungsinhalte: ....
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus (zusätzlich bei Losen: mit den beworbenen Losen) vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register Q) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen. Insbesondere sollen für den Geltungsbereich Entwicklung, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von wassertechnischen Anlagen einschließlich zugehöriger Beratung, Pilotversuche, Kundenservice und Wartung ein Qualitätsmanagementsystem bestehen.
Register R)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.
Register S) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist die Anforderungen der VGB Richtlinie Merkblatt M 404 (Wasserentsalzung mit Membranverfahren) einzuhalten.
Register T) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) zur Verfügung gestellt.
Der Bewerber muss die Fragen (1. und 2. Tabellenblatt) beantworten. Der Auftraggeber wird die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss eine minimale Punktzahl von 10 von maximal 30 Punkten erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Register U entfällt
Register V) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 oder vergleichbar) sprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den Anlagen angegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vorgenannten Anlagen ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt.
Näher Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Näher Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.01.2028
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2022_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).