Baubegleitender Baulärmsachverständiger Referenznummer der Bekanntmachung: 261837
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitender Baulärmsachverständiger
Das Lärmminderungskonzept beinhaltet die konzeptionellen Vorstellungen des späteren AN Baus, wie die Vorgaben zur Lärmminderung aus AVV Baulärm, Planfeststellungsbeschluss und den vertraglichen Vorgaben (siehe Kap.2.4) bei der Bauausführung zur U5 Ost durch den AN Bau realisiert werden sollen. Hierfür wird vom AN Bau im Vorwege der Baumaßnahme jeweils für die Lose 1.1, 1.2 und 2 ein Gesamtkonzept erstellt, welches inhaltlich folgende Punkte umfasst. Diese sind im Kapitel 2.4 detaillierter beschrieben.
Inhalt dieser Ausschreibung ist das Los 1.1, Los 1.2 und GUB. Die Ausschreibung für Los 2 folgt im Herbst diesen Jahres.
Die Leistungsbeschreibung ist in den Baulosen nicht getrennt formuliert daher bitte beachten, dass wie bereits beschrieben das Los 2 und deren Beschreibung nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist, sondern nur zur allgemeine Information beigefügt ist.
Der Auftrag sind nicht losweise vergeben werden, sondern die einzelnen LVs sind aus Abrechnungsgründen getrennt aufgeführt und entsprechen den Baulosen und nicht der Losbildung für diese Dienstleistung.
Daher wird der Auftrag an den gesamt wirtschaftlichsten Bieter gehen.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Das Baumaßnahme Los 2 umfasst folgende Haltestellen und Notausgänge mit entsprechenden Hal-testellen-Kürzeln sowie die nachfolgend aufgeführten Bauwerke:
- Tunnelbauwerk östlich der Sengelmannstraße (TTOSE),
beinhaltet die Baugruben Dock 4, 5 und Startschacht
- Haltestelle Nordheimstraße (ND)
- Haltestelle Steilshoop (SH)
- Haltestelle Bramfeld (BD)
- Notausgang Rübenkamp (NARK)
- Notausgang Steilshooper Allee (NASH)
- Notausgang Gründgensstraße (NAGS)
- Notausgang Fabriciusstraße (NAFS)
- Notausgang Heukoppel (NAHK)
- Tunnelbauwerk zwischen Startschacht bis zum Notausgang Heukoppel (entspricht Ende Zielschacht)
Das Gleisdreieck definiert den Bereich zwischen den Gleisen der U-Bahnlinie U1 im Nord-Westen, ab Sengelmannstraße bis U/S-Bahn-Haltestelle Ohlsdorf mit Lageplatz im Norden, den Gleisen der Güterbahn und S-Bahnlinie S1 im Osten bis Hebebrandstraße sowie der Güterbahn südlich des Busbetriebshofs.
Es handelt sich um eine Dienstleistung die im Rahmen des Qualifizierungssystem 2021/S 011-023656 am 13.01.2021 veröffentlicht wurde.
Verlängerung 2022/S 125-357082 vom 28.06.2022
Ausschreibung läuft auf Grundlage Vergabekonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baubegleitender Baulärmsachverständiger; Los 1.1, Los 1.2 und GUB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.fcp-ibu.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Aufttragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE366NU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]