Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0262-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße
Objektplanung Lph.6-9, HOAI 2021
Instandsetzung von Ingenieurbauwerken, Planung von Verkehrsplanung und die Abstimmung und Koordinierung der Leitungsumlegung und der Beteiligten
(kurz: U2-Tunnelsanierung)
Berlin
Der U-Bahn-Abschnitt zwischen Grunerstraße und Stralauer Straße ist Bestandteil der Strecke A und wird von der U-Bahnlinie 2 befahren. Die Tunnelanlage wurde am 1. Juli 1913 in Betrieb genommen. Der "Klostertunnel" als Verbindungtunnel zwischen Großprofil (U5) und Kleinprofil (U2) wurde aus betriebstechnischen Gründen 1952 als eingleisiger Tunnel gebaut. Im Bereich der Klosterstraße in Berlin-Mitte sind vielfältige Sanierungsmaßnahmen an unterirdischen U-Bahn-Tunnelbauwerke geplant, für die Planungsleistungen der HOAI-Leitungsphasen 6-9 zu erbringen sind. Das Bauvorhaben Klosterstraße umfasst verschiedene Sanierungsarbeiten an unterschiedlichen unterirdischen Bauwerken, die räumlich, organisatorisch und bautechnisch miteinander in Verbindung stehen. Der Sanierungsbereich erstreckt sich von der Grunerstraße (Kreuzung zur Littenstraße) bis zur Klosterstraße (Kreuzung zur Stralauer Straße). Folgende Sanierungsarbeiten sind zu unterscheiden: -Tunnelsanierung außen (TSA) -Tunnelsanierung innen (TSI) -Sanierung Wandbeläge Hintergleiswände U2-Bahnhof Klosterstraße (HGW) -Wiederherstellung Verkehrsflächen nach Abschluss TSA gemäß Bestand Folgende Bauwerke sind zu unterscheiden: -U2-Tunnel (Baujahr 1913), zweigleisig, stark schwankende Tiefenlage, regulärer U2-Linienbetrieb -U5-Tunnelstumpf (Baujahr 1913), kein Gleis vorhanden (kein Bahnverkehr) -Verbindungstunnel U2-U5 ("Klostertunnel", Baujahre 1951), eingleisig, kein regulärer Linienbetrieb (ausschließlich Betriebsfahrten) -Hintergleiswände U2-Bahnhof Klosterstraße (Baujahr 1913), zweigleisig, regulärer U2-Linienbetrieb Wichtige Randbedingungen für die TSA in der Klosterstraße: -Ausführung: U2-Tunnel incl. Bahnhof in der Klosterstraße -Beweissicherung für angrenzende Baudenkmale -Pilgerschrittverfahren durch Grundwasser-Auftriebsthematik -Grundwasserbeobachtung durch mehrere Pegel -Verkehrstechnisch Vollsperrung von Teilbereichen der Klosterstraße (nördlich Kreuzung Parochialstraße in Bauphase 2, südlich Kreuzung Parochialstraße in Bauphase 3), mit mehrfacher Änderung der Verkehrsführung innerhalb der Bauphasen -Paralleles Arbeiten durch Versorgungsträger an Leitungsanlagen über/neben dem Tunnelverlauf -Umgang mit Schadstoffen bei Rückbauarbeiten (Asbest und Teer) -Die Klosterstraße ist eine Verdachtsfläche für Kampfmittel (2. WK) Wichtige Randbedingungen für die TSI und HGW: -Aufrechterhaltung U-Bahnbetrieb -Umfangreiche Denkmalschutzvorgaben für die Wiederherstellung der Wandbeläge an den HGW -Nachbrennen von Fehlmengen von Wandfliesen in unterschiedlichen Formaten sowie Erhalt kleiner Referenzflächen des originalen Wandbelages -Nachträgliche Ausbildung/Anordnung von vertikalen Dehnfugen in den großflächigen Wandfliesenbelägen -Temporäre Auslagerung der emaillierten Wandbilder und Stationsschilder sowie der für den Wiederverwendung bestimmte originale Wandfliesen -Denkmalpflegerische Begleitung bei Rückbau und Wiedereinbau Wandbeläge an HGW -Das Arbeiten im U2-Tunnel, im "Klostertunnel" und an den HGW ist nur in der nächtlichen Betriebspause möglich (01.00-04.00 Uhr) Der U-Bahnhof Klosterstraße steht unter Denkmalschutz.
Optional: 1. Beauftragungsstufe: Lph 6+7 2. Beauftragungsstufe: Lph 8+9 siehe Ziffer II.2.4) Die betreffenden Leistungen/Beauftragungsstufen sind Teil dieses Vergabeverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trebbin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14959
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.