Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0262-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0262-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Lph.6-9, HOAI 2021

Instandsetzung von Ingenieurbauwerken, Planung von Verkehrsplanung und die Abstimmung und Koordinierung der Leitungsumlegung und der Beteiligten

(kurz: U2-Tunnelsanierung)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der U-Bahn-Abschnitt zwischen Grunerstraße und Stralauer Straße ist Bestandteil der Strecke A und wird von der U-Bahnlinie 2 befahren. Die Tunnelanlage wurde am 1. Juli 1913 in Betrieb genommen. Der "Klostertunnel" als Verbindungtunnel zwischen Großprofil (U5) und Kleinprofil (U2) wurde aus betriebstechnischen Gründen 1952 als eingleisiger Tunnel gebaut. Im Bereich der Klosterstraße in Berlin-Mitte sind vielfältige Sanierungsmaßnahmen an unterirdischen U-Bahn-Tunnelbauwerke geplant, für die Planungsleistungen der HOAI-Leitungsphasen 6-9 zu erbringen sind. Das Bauvorhaben Klosterstraße umfasst verschiedene Sanierungsarbeiten an unterschiedlichen unterirdischen Bauwerken, die räumlich, organisatorisch und bautechnisch miteinander in Verbindung stehen. Der Sanierungsbereich erstreckt sich von der Grunerstraße (Kreuzung zur Littenstraße) bis zur Klosterstraße (Kreuzung zur Stralauer Straße). Folgende Sanierungsarbeiten sind zu unterscheiden: -Tunnelsanierung außen (TSA) -Tunnelsanierung innen (TSI) -Sanierung Wandbeläge Hintergleiswände U2-Bahnhof Klosterstraße (HGW) -Wiederherstellung Verkehrsflächen nach Abschluss TSA gemäß Bestand Folgende Bauwerke sind zu unterscheiden: -U2-Tunnel (Baujahr 1913), zweigleisig, stark schwankende Tiefenlage, regulärer U2-Linienbetrieb -U5-Tunnelstumpf (Baujahr 1913), kein Gleis vorhanden (kein Bahnverkehr) -Verbindungstunnel U2-U5 ("Klostertunnel", Baujahre 1951), eingleisig, kein regulärer Linienbetrieb (ausschließlich Betriebsfahrten) -Hintergleiswände U2-Bahnhof Klosterstraße (Baujahr 1913), zweigleisig, regulärer U2-Linienbetrieb Wichtige Randbedingungen für die TSA in der Klosterstraße: -Ausführung: U2-Tunnel incl. Bahnhof in der Klosterstraße -Beweissicherung für angrenzende Baudenkmale -Pilgerschrittverfahren durch Grundwasser-Auftriebsthematik -Grundwasserbeobachtung durch mehrere Pegel -Verkehrstechnisch Vollsperrung von Teilbereichen der Klosterstraße (nördlich Kreuzung Parochialstraße in Bauphase 2, südlich Kreuzung Parochialstraße in Bauphase 3), mit mehrfacher Änderung der Verkehrsführung innerhalb der Bauphasen -Paralleles Arbeiten durch Versorgungsträger an Leitungsanlagen über/neben dem Tunnelverlauf -Umgang mit Schadstoffen bei Rückbauarbeiten (Asbest und Teer) -Die Klosterstraße ist eine Verdachtsfläche für Kampfmittel (2. WK) Wichtige Randbedingungen für die TSI und HGW: -Aufrechterhaltung U-Bahnbetrieb -Umfangreiche Denkmalschutzvorgaben für die Wiederherstellung der Wandbeläge an den HGW -Nachbrennen von Fehlmengen von Wandfliesen in unterschiedlichen Formaten sowie Erhalt kleiner Referenzflächen des originalen Wandbelages -Nachträgliche Ausbildung/Anordnung von vertikalen Dehnfugen in den großflächigen Wandfliesenbelägen -Temporäre Auslagerung der emaillierten Wandbilder und Stationsschilder sowie der für den Wiederverwendung bestimmte originale Wandfliesen -Denkmalpflegerische Begleitung bei Rückbau und Wiedereinbau Wandbeläge an HGW -Das Arbeiten im U2-Tunnel, im "Klostertunnel" und an den HGW ist nur in der nächtlichen Betriebspause möglich (01.00-04.00 Uhr) Der U-Bahnhof Klosterstraße steht unter Denkmalschutz.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional: 1. Beauftragungsstufe: Lph 6+7 2. Beauftragungsstufe: Lph 8+9 siehe Ziffer II.2.4) Die betreffenden Leistungen/Beauftragungsstufen sind Teil dieses Vergabeverfahrens.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-205528
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trebbin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14959
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2022