Lieferung (Kauf) von eingeschossigen Laborcontainern für Start-up Labs Bahrenfeld (Hamburg) Referenznummer der Bekanntmachung: SLB_OV_01-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.slb.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich beherrschte und geförderte Gesellschaft in privatrechtlicher Rechtsform (GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung (Kauf) von eingeschossigen Laborcontainern für Start-up Labs Bahrenfeld (Hamburg)

Referenznummer der Bekanntmachung: SLB_OV_01-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44211000 Vorgefertigte Gebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Start-up Labs Bahrenfeld sind ein Projekt der Innovationszentrum Forschungscampus Hamburg-Bahrenfeld GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von DESY, der Universität Hamburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Start-up Labs wurden im Jahr 2021 eröffnet und sind ein Inkubator für Start-Ups aus der Forschung, die einen physikalischen oder bio-physikalischen Hintergrund haben. Diese "Deeptech-Start-ups" brauchen nicht nur moderne Büros, schnelles Internet und eine gute Start-up-freundliche Umgebung. Sie brauchen komplexe Labor- und Werkstattflächen um ihre innovativen Hightech-Produkte herstellen zu können. In den Start-up Labs Bahrenfeld finden sie alles an einem Ort.

Gegenstand dieses Auftrags ist die Lieferung (der Kauf) einer Laborcontaineranlage für die Start-up Labs Bahrenfeld, bestehend aus insgesamt 20 Containern, davon 12 Container mit Laboreinrichtung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
39180000 Labormöbel
45214610 Bau von Laborgebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Start-up Labs Bahrenfeld Luruper Hauptstraße 1 22547 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den Betrieb der Start-up Labs Bahrenfeld werden 20 Container in der folgenden Ausführung benötigt:

- 12 Labor-Container und Laboreinrichtung

- 1 WC-Container

- 7 Büro-Container / Lager / Technik

Die Laborcontainer sind vollständig mit Laborausstattung bzw. Labormöbeln zu liefern, deren Einzelheiten sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen ergeben.

Die Container müssen fabrikneu sein; die Lieferung gebrauchter oder aufbereiteter Container ist ausgeschlossen.

Gegenstand der Ausschreibung ist zudem die Wartung der technischen Anlagen (insb. Lüftungs-, Kälte- und Gasanlagen) der Laborcontainer.

Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den Maßen und der Ausstattung der Container, sind der Funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 147-420177
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG66KJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2022