Unterstützung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Entwicklungsraum Billstedt/Horn Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001291
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Entwicklungsraum Billstedt/Horn
Die Freie und Hansestadt Hamburg – Bezirksamt Mitte– als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Unterstützung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung - Entwicklungsraum Billstedt/Horn.
Der Auftrag umfasst die Unterstützung der Gebietsentwicklung als Gebietsentwickler während der Förderlaufzeit des Rahmenprogramms Integrierte Stadteilentwicklung (RISE) im Förder-gebiet „Entwicklungsraum Billstedt-Horn“ entsprechend der gültigen Vorgaben des Baugesetzbuches sowie der Städtebauförderung des Bundes und der Länder.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren führt die Finanzbehörde Hamburg durch..
1.2 Zur Begleitung des Gebietsentwicklungsprozesses soll ein externer Dienstleister als Auftragnehmer (AN) beauftragt werden, der die Auftraggeberin (AG) - Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) - bei ihren gebietsbezogenen Steuerungs-, Kommunikations-, Koordinations-, Vernetzungs- und Entwicklungsaufgaben unterstützt. Wesentliche Aufgaben sind die Aktivierung und Beteiligung der Bevölkerung, die Geschäftsführung des Beirates Billstedt/Horn, die Unterstützung bei der Umsetzung von Zielsetzungen und Projekten aus dem IEK Billstedt/ Horn 2021-2025, die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sowie Dokumentation und Evaluation (Abschlussbilanzierung der Gebietsentwicklung) in enger Abstimmung mit der AG. Als Kontaktstelle vor Ort sollen Anfragen aus dem und Informationen in das Gebiet bearbeitet und an zuständige Stellen weitergeleitet werden. Das Stadtteilbüro des Bezirksamtes Hamburg-Mitte im Öjendorfer Weg 11 kann als Anlauf-stelle vor Ort und für Sprechstunden zur gegenseitigen Vernetzung und Abstimmung genutzt werden. Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer des Stadtteilbüros seitens des AN koordiniert werden. Die Auftragsausführung erfordert eine regelmäßige Präsenz am Sitz der Auftraggeberin (überwiegend Entwicklungsraum Billstedt/Horn; anlass- und projektbezogen im Bezirksamt Hamburg- Mitte bzw. bei Projektpartnerinnen und Partnern) und Gewährleistung von Sprech-stunden im Quartier. Der AN handelt im Namen und Auftrag des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und stimmt sein Handeln eng mit der AG ab.
2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.03.2027.
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage E3 eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln.
Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Gebietsmanagement,
b) Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen,
c) Referenzen in der Beteiligung und Ansprache von unterschiedlichen Anwohnergruppen im Stadtentwicklungskontext,
d) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
e) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Die Ähnlichkeit wird auf einer Skala von eins bis zehn bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl je Referenz darstellt. Insgesamt können maximal 30 Punkte für alle 3 Referenzprojekte erreicht werden. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise
kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter
III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichende Unterlagen:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) (E1) - Eignungsvordruck (Vergabevordruck Nr. 04);
3) (E4) - Angaben über den Jahresumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren. Die Angaben sind auf 1 Seite (DIN A 4,
Schriftgröße Arial 11) zu begrenzen.;
4) (E5) - Angaben zu den in den letzten drei Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Berufsgruppen. Die Angaben sind auf 1 Seite (DIN A 4, Schriftgröße Arial 11) zu begrenzen.;
5) Falls zutreffend: (E7) - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12);
6) (E 8) - Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages
der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für
diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, der
vorstehend unter 2) genannte Eignungsvordruck vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet,
es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und
damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
7) (E2) - Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs
der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche
Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsjahr und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• jährlicher Auftragswert
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
8) (E 3) - Die wichtigsten drei Referenzbeispiele aus der unter (E 2) eingereichten allgemeinen Referenzliste
sind detailliert in einer Anlage darzustellen, die folgendes enthalten sollen: Aufgabe, Ziele, Lösung/ Idee der
Firma, Beispiele der Umsetzung, ggf. Erfolge und beteiligtes Kernteam, Benennung des Kernteams inkl.
beruflicher Qualifikation für den hier gegenständlichen Auftrag. Die Angaben sind auf max. 3 Seiten (DIN A 4,
Schriftgröße Arial 11) je detaillierter Referenz zu begrenzen.
9) (E6) - Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen
Mitarbeiter/innen (Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und fachliche
Fähigkeiten). Die Angaben sind auf max. 2 Seiten (DIN A 4, Schriftgröße Arial 11) je Projektteammitglied zu
begrenzen.
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche
Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für
sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe
(3-Fach maximiert pro Versicherungsjahr) abzuschließen: Mindestsumme 3 Millionen Euro für Personen-,
1 Million Euro für Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN eine Büround Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (3-fach maximiert pro
Versicherungsjahr) nachzuweisen: 3 Millionen Euro pauschal für Personen und sonstige Sachschäden,
inklusive Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen
ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9)
ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte
Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen
Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de
zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von
Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr
beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist
eingehen.
Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von
jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt
und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer.
Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe
eines finalen Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1. Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.