Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung -TGA - Planung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: TK 11102022-1300
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung -TGA - Planung HLS
Es sollen Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (Wasser-, Abwasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen - Küchentechnik) für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Gelände der Friedrichshagener Grundschule vergeben werden. Die neue Mensa soll den Kapazitäts- u. Platzmangel zur Essensversorgung beheben.
In der Sporthalle ist die Sanierung der Umkleiden u. der Einbau der Alarmierungsanlage vorgesehen. Es waren bauvorbereitende Maßnahmen notwendig, die aus dem schlechten baulichen Zustand der Regen- und Abwasserleitungen auf dem gesamten Schulgelände und der Notwendigkeit der Umverlegung der Fernwärmeleitungen resultierten.
Die Baumaßnahme wurde bereits begonnen. Zwei TGA-Gewerke wurden bereits vergeben (Baustrom u. Förderanlagen). Die TGA-Planung soll ab der LPH 5 fortgeführt werden.
Friedrichshagener Grundschule, Peter-Hille-Straße 7, 12587 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen (ALG) 1-3 und 7 für die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben.
Die bauvorbereitenden Maßnahmen der Bauabschnitte (BA) 1 und 2 sind bereits erfolgt und abgeschlossen:
- BA 1: Erneuerung der Abwasser- u. Regenwasserleitungen auf dem gesamten Schulgelände sowie Verlegung
der Fernwärmeleitung aus dem Baufeld
- BA 2: Abbruch Speisesaal und Trafostation einschl. Umschluss Trafostation
Die folgenden Leistungen sind durchzuführen:
- BA 3: Planung u. Errichtung des 2-geschossigen Neubaus (MZG) einschl. 1-geschossiger Verbindungshalle
zum Schulhaus sowie Neubau Aufzug mit 6 Haltestellen im Bereich MZG und Sporthalle,
- barrierefreier Umbau der Umkleiden in der Sporthalle und Einbau Sprachalarmierungsanlage
Der Gebäudebestand auf dem Grundstück besteht aus der um 1900 errichteten Schule (mit gleichhohem Anbau von 1997), der Sporthalle, einer nicht direkt der Schulnutzung dienenden Bibliothek sowie einem zum Abriss bestimmten 1-geschossigen Speisesaal, auf dessen Baufeld der Neubau entstehen soll. Keines der Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Schule hat eine zu geringe Kapazität für die Essensversorgung. Die Doppelsporthalle ist nur im EG barrierefrei. Der Aufzug im Schulgebäude ist für die geltenden Anforderungen zu klein. Diese Mängel müssen zur Standortsicherung behoben werden.
Wegen des Bedarfs und in Ermangelung von Ausweichstandorten wurde bereits im Jahr 2018 bis zur Fertigstellung des Neubaus ein Containerbau für die Speiseversorgung als Bauzeitprovisorium vorgesehen.
Der Bau wird Ende 2024 realisiert, über die gesamte Bauzeit vorgehalten und ist nicht Bestandteil der zu vergebenen Leistung.
Die Gesamtkosten des Neubaus belaufen sich laut Kostenberechnung auf 7.550.000 Mio. € brutto (KG 200-700) einschließlich UV und Rundung. Darin enthalten sind 1.130.000,00 Mio. € brutto für die technischen Anlagen, davon 633.700 € brutto für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 7. Die Erweiterte Vorplanungsunterlage wurde am 25.08.2021 durch die zuständige Senatsverwaltung bestätigt.
u.a. folgende besondere Leistungen sollen optional vergeben werden:
- Vorlegen von Entscheidungsvorlagen
- Erstellen und Fortführen des techn. Teil des Raumbuchs
- Sitzung Öffentlichkeitsbeteiligung
- Prüfen der vorhandenen Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Prüfen und Anerkennen von Schalplanen des Tragwerksplaners in Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Mehraufwand zur Planung
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen (geprüfte EVU, vorliegende Planunterlagen des vorherigen AN, Plausibilitätsprüfung)
- Erhöhter Aufwand zum Abstimmungsbedarf mit Planungsbeteiligten
Geplanter Zeitrahmen:
4. Quart. 2024: Fertigstellung
Es wurden vom AG weitere Fachplaner und Gutachter für Objektplanung, TGA, Tragwerk, Bauphysik (Wärmeschutz), Freianlagen, SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt)
1.1 (5 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Technische Gebäudeausrüstung) der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (5 Pkt)
2.1 (5 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure für Haustechnik nachgewiesen.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 20 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der/die Hauptbearbeiter/in verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur in der technischen Ausrüstung im Hochbau (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 200 bis 600 brutto) von mind. 1,5 Mio. €
3.2 Der/die stellvertretende Bearbeiter/in (Bauleiter/in) verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur in der technischen Ausrüstung im Hochbau (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 200 bis 600 brutto) von mind. 1,5 Mio. €
3.3 (4 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in und der/die Bauleiter/in verfügen insgesamt sowohl über Planungs- als auch Baustellenerfahrung (Bauleitung) und decken mit ihrer Qualifikation mindestens die Anlagengruppen 1 bis 3 ab.
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 70 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 35 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
4.1 (5 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 2 Mio. EUR.
4.2 (4 Pkt) – Bei dem Referenzprojekt wurde die Anlagengruppe 1 mind. in den Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) geplant und ausgeführt.
4.3 (4 Pkt) – Bei dem Referenzprojekt wurde die Anlagengruppe 2 mind. in den Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) geplant und ausgeführt.
4.4 (4 Pkt) – Bei dem Referenzprojekt wurde die Anlagengruppe 3 mind. in den Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) geplant und ausgeführt.
4.5 (4 Pkt) – Bei dem Referenzprojekt wurde die Anlagengruppe 7 (küchentechnische Anlagen) mind. in den Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) geplant und ausgeführt.
4.6 (5 Pkt) – Die Bearbeitung erfolgte im laufenden Betrieb.
4.7 (5 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.8 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/60 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen (ALG) 1-3 und 7 für die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Vorlegen von Entscheidungsvorlagen
- Erstellen und Fortführen des techn. Teil des Raumbuchs
- Sitzung Öffentlichkeitsbeteiligung
- Prüfen der vorhandenen Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Prüfen und Anerkennen von Schalplanen des Tragwerksplaners in Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Mehraufwand zur Planung
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen (geprüfte EVU, vorliegende Planunterlagen des vorherigen AN, Plausibilitätsprüfung)
- Erhöhter Aufwand zum Abstimmungsbedarf mit Planungsbeteiligten
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=160020
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=160020
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären.
Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis d) erfüllt sind.
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 7 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 7 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=160020
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Ingenieure
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigung nach § 17 III VgV mind. 15 KT.
Das bisher mit der Planung beauftragte Büro hat am 05.08.22 eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet. Letzter Bearbeitungsstand der TGA beträgt ca. 50-60% der LPH 5. Nach der Plausibilitätsprüfung der abgebrochenen Planung hat sich ergeben, dass diese mangelhaft und/oder fehlerhaft ist.
Deswegen ist die TGA-Planung ab der LPH 5 durch den neuen Planer fortzuführen.
Zwei TGA-Gewerke wurden bereits vergeben (Förderanlagen u. Baustrom).
Die begonnene Baumaßnahme kann nicht verschoben oder abgebrochen werden. Die beauftragten Firmen wären bei dem Bau-/ Planungsstopp in der Ausführung behindert und könnten aufgrund des Abnahmeverzugs das Land Berlin auf entgangenen Gewinn verklagen. Um mögliche Schadensersatzforderungen gegenüber dem AG abzuwenden, müssen die Leistungen termingerecht freigegeben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Friedrichshagener Grundschule“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]