Bewirtschaftung von Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Referenznummer der Bekanntmachung: Ord 10617 OV 2022 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung von Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Parkraumbewirtschaftungszonen 18, 30, 49, 50, 51
Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Parkraumbewirtschaftungszonen 18, 30, 49, 50, 51
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer Vertragsdauer von 36 Monaten am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Punkt VI 3)
siehe Punkt VI 3)
siehe Punkt VI 3)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Haftpflichtversicherung:
Zur Abdeckung von Schäden dazu verpflichtet, eine Versicherung mindestens in Höhe von EUR 1,5 Mio. pro Personenschaden und EUR 250.000,- pro Sachschadensfall, jedoch mit höchstens EUR 1,75 Mio. pro Jahr abzuschließen.
Diese Versicherung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb von 2 Wochen dem AG vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind
mit dem Angebot einzureichen:
-Organisationsbeschreibung für den Bereich Technik und Inkasso
-Musterentwürfe der monatlichen Abrechnung Bewirtschaftung und Technik
-Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
-ausführliche Darstellung im Umgang mit Informationen des Herstellers zu den Ersatzteilen und deren Preisen mit Angaben zum Personenkreis
Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ)
Falls hier keine Eintragungen vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise mit dem Angebot eingereicht werden, soweit zutreffend:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
• Haftpflichtversicherung nach Zuschlagserteilung
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland