Prüfung und Wartung Blitzschutzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: DL 31/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung und Wartung Blitzschutzanlagen
Auftragsgegenstand ist die Prüfung und Wartung der Blitzschutzanlagen an dem Charité Campus Berlin Mitte (CCM), dem Charité Campus Virchow Klinikum (CVK) und dem Charité Campus Berlin Buch (CBB) mit einer geplanten Laufzeit von 2 Jahren (01.01.2023 bis 31.12.2024) und 2x optionaler Verlängerung von je einem Jahr.
Campus Berlin Buch
13125 Berlin
Prüfung / Wartung Blitzschutzanlagen
2 * um jeweils 12 Monate
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Charité Campus Mitte
10117 Berlin
Prüfung / Wartung Blitzschutzanlagen
2 * um jeweils 12 Monate
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Charite Campus Virchow Klinikum
13353 Berlin
Prüfung / Wartung Blitzschutzanlagen
2 * um jeweils 12 Monate
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Qualifikation Blitzschutzfachkraft: Qualifikation Blitzschutzfachkraft nach
DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-1 bis 3 (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
2. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist spätestens mit Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall.
Zum Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gem. Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
3. Gesamtumsatz und Umsätze vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre: Gesamtumsatz und Umsätze vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Vergleichbare Leistungen sind die Wartungen von Blitzschutzanlagen. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Personen- und Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie
b) Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
zu Eignungskriterium 3: Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und Umsätze über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
4. Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre: Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre.
Vergleichbare Leistungen sind die Wartungen von Blitzschutzanlagen. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
zu Eignungskriterium 4: Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare
Aufträge der letzten 3 Jahre zu benennen, deren Wartungs-/Instandsetzungsleistung mit dem angefragtem Leistungsumfang vergleichbar ist. Mindestumsatz pro Jahr je Referenz [Betrag gelöscht] Euro.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin.
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]