Umsetzung Digitalisierungsstrategie, Digitale Signatur Referenznummer der Bekanntmachung: 4119878
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Digitalisierungsstrategie, Digitale Signatur
Umsetzung Digitalisierungsstrategie, Digitale Signatur
Bundesrepublik Deutschland, Berlin
Ziel der Beschaffung ist das Ersetzen der analogen Signatur durch die Einführung der digitalen Signatur als einheitliches System in allen Bereichen der DEGES.
Durch eine detailreiche IST-Zustandsanalyse ist von folgendem Nutzungs-Volumen für 1 Jahr der drei Signaturarten auszugehen:
• Einfache digitale Signatur: ca. 35.000 Dokumente mit ca. 82.000 Signaturen.
• Fortgeschrittene digitale Signatur: ca. 90.000 Dokumente mit ca. 210.000 Signaturen.
• Qualifizierte digitale Signatur: ca. 500 Dokumente mit ca. 1200 Signaturen.
Fast alle Dokumente werden zweifach unterschrieben, vereinzelt gibt es aber auch Dokumente, die drei- oder vierfach unterschrieben werden. Insgesamt fallen ca. 125.500 Dokumente und 293.200 Unterschriften an.
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - nur Mindeststandard -
(§ 45 (4) Nrn. 2 VgV):
[Mindeststandard: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. €]
(§ 45 (4) Nrn. 4 VgV)
[Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens den folgenden Umsatz (netto) erzielt: durchschnittlicher Gesamtumsatz 1,00 Mio. EUR]
- Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen: [30 v.H.]
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 Fachkraft Programmierung 15 v.H.
Mitarbeiter 2 Fachkraft Diktatische Erfahrung/Schulungen 15 v.H.
Unterwichtung:
berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20,0 v.H.
Referenz [Mindeststandard: Implementierung einer digitalen Signatur
für einen Kunden mit mindestens 50 Mitarbeitern und aus den letzten 5 Jahren] 80,0 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über mindestens 2 vergleichbare
Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren: [40 v.H.]
[Mindeststandard: Implementierung digitale Signatur für einen Kunden mit mindestens 50 Mitarbeitern]
§ 46 (3) 6) VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. [30 v.H.]
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Projektleiter 30,0 v.H.
Unterwichtung:
berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung):20,0 v.H.
Referenz [Mindeststandard: Implementierung einer digitalen Signatur für einen
Kunden mit mindestens 50 Mitarbeitern und aus den letzten 5 Jahren] 80,0 v.H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren:
[nur Mindeststandard]
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
[Mindeststandard: durchschnittlicher jährlicher Mindestpersonalbestand an Projektmanagern und/oder Programmierer oder vergleichbare Berufsausbildung: 10]
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: [nur Mindeststandard]
Der Standort für den Server, auf dem Daten abgelegt werden oder die Digitale Signatur künftig betrieben und gesichert wird, muss sich nachweislich innerhalb der EU-Grenzen befinden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall er-höht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist
(siehe Teilnahmeunterlagen).
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzu-legen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr.6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV Geräte, Technische Ausrüstung
zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
§ 46 (3) Nr.6 VgV Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Person bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Geräte, Technische Ausrüstung den Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestäti-gung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklä-rungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorberei-teten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).