Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0106

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts unter mehrheitlicher Kontrolle einer Bundesbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0106
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine externe Unterstützung in Form von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" zur Entwicklung und Umsetzung der Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" der gematik GmbH.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beratungs- und Entwicklungsleistungen, die von der gematik GmbH im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" benötigt werden, um die Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" vor dem Hintergrund der Ziele und Aufgaben der gematik GmbH (weiter) zu entwickeln und umzusetzen, umfassen u.a.:

- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für die zu erarbeitenden Bestätigungsverfahren

- Unterstützung der gematik bei der Initialisierung und Operationalisierung operativer und strategischer Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Krankenhäusern, Industrie, Verbänden und weiteren Stakeholdern sowie mit Vertretern der Pflege

- Erstellung aller Spezifikationen für alle Prüfgegenstände und dazugehöriger Implementierungsleitfäden in HL7 FHIR

- Unterstützung der gematik bei der Zusammenarbeit mit BMG, DKG, KBV und Industrie sowie bei der Zusammenarbeit mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie, und jeweils mit Standardisierungsorganisationen (z.B.: HL7 Deutschland, FHIR-Community) und Verbänden (z.B.: bitkom, bvitg) zur Etablierung eines praktikablen Verfahrens zur direkten Förderung von Interoperabilität im Bereich ISiK und ISiP

- Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten und Präsentationen zur Abstimmung und Entscheidungsfindung mit BMG, DKG, KBV und Industrie für ISiK sowie mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie für ISiP

- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf die Spezifikation in HL7 FHIR durch direktes Miteinbeziehen der Mitarbeiter bei der Erstellung der Spezifikationen und Implementierungsleitfäden sowie im Umgang mit Simplifier und durch Durchführung von Schulungen

- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf das Customizing des Test-Tools durch enge Abstimmung mit dem zuständigen Produktteam und dem Bereich Test der gematik sowie durch Dokumentation der wesentlichen Arbeitsschritte und z. B. durch Durchführung von Schulungen

- Beratung der gematik bei der Durchführung der Ballotierung analog des HL7 Balloting Processes

- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für das zu erarbeitende Bestätigungsverfahren, aufgrund von Erfahrungen bei der Festlegung von Standards bei anderen Organisationen

- Beratung bei der Erhebung der Anforderungen eines Terminologieservers auf technologischer Ebene (Schnittstellen, UX-Design etc.)

- Beratung bei der Entwicklung und Auswahl architektonischer Umsetzungsvarianten sowie Begleitung der Markterkundung und Abgleich der Lösungen mit den Anforderungen für die Umsetzung eines Terminologieservers

- Beratung bei der Auswahl der Validierungstechnologie für den Referenzvalidator

- Beratung bei Entwicklung und Auswahl der architektonischen Umsetzungsvarianten und bei der Ausarbeitung des Betriebskonzeptes für den Referenzvalidator

- Unterstützung bei der Abstimmung mit dem InteropCouncil

Die zu übernehmenden Aufgaben erfordern ein sehr hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in Krankenhäusern und in der Anwendung des für Krankenhäusern relevanten Standards HL7 FHIR sowie ein hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in der Pflege.

Die detaillierte Beschreibung der benötigten Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2022 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 1,5 Jahre (d.h. 18 Monate) zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2022) ausgeübt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 137-392279
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BT22021
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe fbeta GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fbeta.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYAH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer

2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022