Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0106
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine externe Unterstützung in Form von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" zur Entwicklung und Umsetzung der Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" der gematik GmbH.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die Beratungs- und Entwicklungsleistungen, die von der gematik GmbH im Kontext des Kommunikationsstandards "HL7 FHIR" benötigt werden, um die Themen "Bestätigungsverfahren ISiK (Stufe 3)", "Bestätigungsverfahren ISiP (Stufe 2)", "nationaler Terminologieserver" und "Referenzvalidator" vor dem Hintergrund der Ziele und Aufgaben der gematik GmbH (weiter) zu entwickeln und umzusetzen, umfassen u.a.:
- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für die zu erarbeitenden Bestätigungsverfahren
- Unterstützung der gematik bei der Initialisierung und Operationalisierung operativer und strategischer Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Krankenhäusern, Industrie, Verbänden und weiteren Stakeholdern sowie mit Vertretern der Pflege
- Erstellung aller Spezifikationen für alle Prüfgegenstände und dazugehöriger Implementierungsleitfäden in HL7 FHIR
- Unterstützung der gematik bei der Zusammenarbeit mit BMG, DKG, KBV und Industrie sowie bei der Zusammenarbeit mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie, und jeweils mit Standardisierungsorganisationen (z.B.: HL7 Deutschland, FHIR-Community) und Verbänden (z.B.: bitkom, bvitg) zur Etablierung eines praktikablen Verfahrens zur direkten Förderung von Interoperabilität im Bereich ISiK und ISiP
- Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten und Präsentationen zur Abstimmung und Entscheidungsfindung mit BMG, DKG, KBV und Industrie für ISiK sowie mit BMG, Vertretern der Pflege, KBV und Industrie für ISiP
- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf die Spezifikation in HL7 FHIR durch direktes Miteinbeziehen der Mitarbeiter bei der Erstellung der Spezifikationen und Implementierungsleitfäden sowie im Umgang mit Simplifier und durch Durchführung von Schulungen
- Training der Mitarbeiter der gematik in Bezug auf das Customizing des Test-Tools durch enge Abstimmung mit dem zuständigen Produktteam und dem Bereich Test der gematik sowie durch Dokumentation der wesentlichen Arbeitsschritte und z. B. durch Durchführung von Schulungen
- Beratung der gematik bei der Durchführung der Ballotierung analog des HL7 Balloting Processes
- Beratung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für HL7 FHIR Ressourcen als Prüfgegenstand für das zu erarbeitende Bestätigungsverfahren, aufgrund von Erfahrungen bei der Festlegung von Standards bei anderen Organisationen
- Beratung bei der Erhebung der Anforderungen eines Terminologieservers auf technologischer Ebene (Schnittstellen, UX-Design etc.)
- Beratung bei der Entwicklung und Auswahl architektonischer Umsetzungsvarianten sowie Begleitung der Markterkundung und Abgleich der Lösungen mit den Anforderungen für die Umsetzung eines Terminologieservers
- Beratung bei der Auswahl der Validierungstechnologie für den Referenzvalidator
- Beratung bei Entwicklung und Auswahl der architektonischen Umsetzungsvarianten und bei der Ausarbeitung des Betriebskonzeptes für den Referenzvalidator
- Unterstützung bei der Abstimmung mit dem InteropCouncil
Die zu übernehmenden Aufgaben erfordern ein sehr hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in Krankenhäusern und in der Anwendung des für Krankenhäusern relevanten Standards HL7 FHIR sowie ein hohes Maß an inhaltlichen und praktischen Kenntnissen der IT-Landschaft in der Pflege.
Die detaillierte Beschreibung der benötigten Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02).
Die gematik wird den Auftragnehmer mit den benötigten Leistungen fest für den Zeitraum des Jahres 2022 ab Zuschlagserteilung beauftragen. Der gematik steht zudem ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages auf insgesamt 1,5 Jahre (d.h. 18 Monate) zu. Das Optionsrecht wird, sofern die gematik davon Gebrauch machen will, spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (d.h. spätestens am 30.11.2022) ausgeübt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe fbeta GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fbeta.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYAH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de