Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0054
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eine Konzeptes für die Zero Trust Architektur der zukünftigen Telematikinfrastruktur (TI 2.0). Dies beinhaltet insbesondere Implementierungen der Lösungsansätze als Proof-of-Concept zum Nachweis der Machbarkeit, der Marktreife, der Usability und der Fähigkeit zur ausreichenden Skalierbarkeit des Konzepts, und die anschließende Erstellung eines Stufen- und Ausbauplans.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eine Konzeptes für die Zero Trust Architektur der zukünftigen Telematikinfrastruktur (TI 2.0), die Durchführung eines Proof-of-Concepts und die Erstellung eines Stufen- und Ausbauplans. Der erwartete Umfang der Liefergegenstände gliedert sich wie folgt:
1. Feinkonzept: Das Feinkonzept muss einen Vorschlag für die Umsetzung von Zero Trust in der TI 2.0 beschreiben und soll die Ideen aus dem Grobkonzept (aus dem Vergabeverfahren) fortführen und verfeinern (mind. 50 max. 100 Seiten, .docx-Format, Präsentation des Konzeptes).
2. Proof of Concept: In einem Proof-of-Concept muss die technische Machbarkeit des Feinkonzeptes nachgewiesen werden. Im Proof-of-Concept ist nachzuweisen, dass die in der funktionalen Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen an eine Zero-Trust-Architektur erfüllt und die Rahmenbedingungen eingehalten werden.
3. Stufenplan: Ein Stufenplan soll die Migration von TI 1.0 hin zur neuen Zero Trust Sicherheitsarchitektur beschreiben und zeigen, wie der Reifegrad von den Zero Trust Komponenten über die Zeit verbessert werden kann (Roadmap mit Ausbaustufen, Aufwands- und Kostenschätzung, Präsentation der Roadmap).
Die Vergütung der Leistungen erfolgt zu einem Festpreis von EUR 200.000,-.
Weitergehende Informationen zum Leistungsgegenstand enthält die funktionale Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe genua
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des Zuschlagskriteriums "Preis" mit einer Gewichtung von 0,01 wurde lediglich aufgrund technischer, systemseitiger Vorgaben der Vergabeplattform vorgenommen. Der Zuschlag erfolgte vorliegend allein anhand qualitativer Kriterien, da für die Leistungserbringung jeweils ein Festpreis vorgegeben wurde, was gem. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV zulässig war.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYA5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter über den
vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung
oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen. Nicht berücksichtigte Bewerber werden bereits nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes darüber informiert und erhalten keine weitergehende Information nach § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de