Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives Referenznummer der Bekanntmachung: SPK -ZVS-22-00002-oV-SBB
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 171-484872)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Monografien, Zeitschriften/Zeitungen) für den Magazin- und Lesesaalbestand der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives.
Insgesamt sollen pro Jahr ca. 30.000 Bände (ca. 2.500 Bände pro Monat) für die Staatsbibliothek zu Berlin und ca. 270 Bände für das Geheime Staatsarchiv gebunden werden.
Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistun-gen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.01.2023 - 31.12.2024 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann durch die Auftraggeberin einmalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Monografien, Zeitschriften/Zeitungen) für den Magazin- und Lesesaalbestand der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives.
Insgesamt sollen pro Jahr ca. 30.000 Bände (ca. 2.500 Bände pro Monat) für die Staatsbibliothek zu Berlin und ca. 270 Bände für das Geheime Staatsarchiv gebunden werden.
Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistun-gen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.01.2023 - 31.12.2024 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann durch die Auftraggeberin einmalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Monografien, Zeitschriften/Zeitungen) für den Magazin- und Lesesaalbestand der Staatsbibliothek zu Berlin und des Geheimen Staatsarchives.
Insgesamt sollen pro Jahr ca. 30.000 Bände (ca. 2.500 Bände pro Monat) für die Staatsbibliothek zu Berlin und ca. 270 Bände für das Geheime Staatsarchiv gebunden werden.
Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistun-gen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.01.2023 - 31.12.2023 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Monografien, Zeitschriften/Zeitungen) für den Magazin- und Lesesaalbestand der Staatsbibliothek zu Berlin.
Monografien und Zeitschriften für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und ggf. Bandzählung) - Reparaturen
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Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit = 3.000
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Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.01.2023 - 31.12.2024 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann durch die Auftraggeberin einmalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Monografien, Zeitschriften/Zeitungen) für den Magazin- und Lesesaalbestand der Staatsbibliothek zu Berlin.
Monografien und Zeitschriften für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und ggf. Bandzählung) - Reparaturen
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Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit = 3.000
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Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.01.2023 - 31.12.2023 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
2024-12-31
2023-12-31
Verlängerungsoptionen:
a. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
b. Bei der Verlängerungsoption handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Auftraggeberin. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt die Auftraggeberin den Auftragnehmer schriftlich spätestens drei Monate vor Vertragsende darüber in Kenntnis.
Verlängerungsoption:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Die Laufzeit des Vertrages endet nach maximal drei Jahren, also spätestens mit Ablauf des 31.12.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.