Bf Glauburg-Stockheim, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39458
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Glauburg-Stockheim, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Glauburg-Stockheim
Der Bahnhof Glauburg-Stockheim soll modernisiert und barrierefrei erschlossen werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant: Bauliche Änderung von 2 Bahnsteigen mit 2 Bahnsteigkanten, Erneuerung der bestehenden Personenunterführung und überdachten
Treppenzugängen zu den Bahnsteigen (inkl. Erneuerung der Entwässerung), Verlängerung der vorgenannten Personenunterführung mit Anbindung (Rampe oder Treppe) zur Dünstbergstraße, Erneuerung der Beleuchtung in der Personenunterführung und im
Bahnsteigzugang, Barrierefreie Erschließung der Bahnsteige durch 2 Aufzüge, Anpassung der vorhandenen Überdachung auf den Bahnsteigen, Erneuerung bzw. Anpassung der Beleuchtungsanlage am Mittelbahnsteig, Umsetzung von taktilem Leitsystem und Kurzinformationsschildern für Handläufe und Wände sowie Wegeleitsystem, Ausstattung der Bahnsteige gemäß Ausstattungskatalog der DB Station&Service
AG (Kategorie 5) bzw. dem aktuellen Stand der Technik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Glauburg-Stockheim, Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen (BIM-Methodik)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Glauburg-Stockheim
Der Bahnhof Glauburg-Stockheim soll modernisiert und barrierefrei erschlossen werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant: Bauliche Änderung von 2 Bahnsteigen mit 2 Bahnsteigkanten, Erneuerung der bestehenden Personenunterführung und überdachten
Treppenzugängen zu den Bahnsteigen (inkl. Erneuerung der Entwässerung), Verlängerung der vorgenannten Personenunterführung mit Anbindung (Rampe oder Treppe) zur Dünstbergstraße, Erneuerung der Beleuchtung in der Personenunterführung und im
Bahnsteigzugang, Barrierefreie Erschließung der Bahnsteige durch 2 Aufzüge, Anpassung der vorhandenen Überdachung auf den Bahnsteigen, Erneuerung bzw. Anpassung der Beleuchtungsanlage am Mittelbahnsteig, Umsetzung von taktilem Leitsystem und Kurzinformationsschildern für Handläufe und Wände sowie Wegeleitsystem, Ausstattung der Bahnsteige gemäß Ausstattungskatalog der DB Station&Service
AG (Kategorie 5) bzw. dem aktuellen Stand der Technik.
NT06: Planungsleistungen der LPh 1-4 für zusäzliche Objekte
Es handelt sich um unterschiedliche Umstände, durch die Änderungen des Vertrages erforderlich werden, beispielsweise um nicht korrekte Darstellung der QKZ im dafür verwendeten System oder um Abstimmungen bzgl. des Bauablaufes mit der DB Netz. Die Betrachtung eines zusätzlichen WSH und der Weichenhilfsbrücke waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder bekannt noch absehbar.