Projektträgerschaft go-digital Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-22#002
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft go-digital
Das Förderprogramm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe bei der digitalen Transformation. Gefördert werden passgenaue Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit", "Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz (go-data)“ und „Digitale Markterschließung“.
Gegenstand der zur vergebenden Leistung ist die Übernahme von Projektträgeraufgaben und die Zusammenarbeit mit den Beratungsunternehmen.
Grundlage ist die Förderrichtlinie „go-digital“ vom 13. Dezember 2021 (veröffentlicht im Banz AT 27.12.2021 B1) mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024. Sowohl die Voraussetzungen und Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen als auch für die Förderung sind in der Förderrichtlinie formuliert.
Die zu vergebende Projektträgerschaft soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle einen effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von Aufgaben nichtministerieller Art entlasten.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Die zu vergebende Projektträgerschaft soll durch eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle einen effizienten Einsatz der Fördermittel gewährleisten und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von Aufgaben nichtministerieller Art entlasten.
Der Projektträger übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Zusammenarbeit mit den Beratungsunternehmen, fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle, Berichterstattung, Monitoring, Erfolgskontrolle, Öffentlichkeitsarbeit und sonstige begleitende Aufgaben.
Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Die Grundlaufzeit beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 2 Jahre bis zum 31.12.2026. Im Falle einer Nichtverlängerung der Richtlinie zum Förderprogramm „go-digital“ räumt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin die Option „Restabwicklung“ für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 ein.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum von zwei Jahren und ist der rechnersiche Mittelwert aus der Spanne von 11,34 Mio € bis 12,96 Mio. € ohne MWSt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
3.3.2 Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme von 500.000 €.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3.3.3 Mindestjahresumsatz
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von 5 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll.
3.3.4 Ausreichendes und qualifiziertes Personal
Mindestanforderung: Mindestens 30 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente im Bereich der Administration von Förderprogrammen; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den, sofern verfügbar, letzten drei Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
3.3.5 Erfahrungen in relevanten Tätigkeitsschwerpunkten
Mindestanforderung: Eine nachweisbare Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten für mindestens drei Jahre.
Beleg: Jeweils eine Referenz über eine Auftragszeit seit dem Jahr 2018 aus den Bereichen:
a) profi-Nutzung: Der Bieter muss seine umfangreichen Erfahrungen in der Einzelfallbearbeitung mit profi vorweisen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist nachzuweisen, dass entsprechende Schulungen beim DLR durchgeführt wurden.
b) Administration von Förderprogrammen: Der Bieter sollte Erfahrungen in der Bewirtschaftung von Förderprogrammen mit kleinteiligen Projekten haben.
Referenzen über mindestens einen Auftrag. Dies kann auch über Referenzen geschehen, die beide Bereiche gleichzeitig abdecken. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten;
kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen,
Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
3.3.6 Technische Ausrüstung
Anforderung: Vorhandensein der technischen Voraussetzungen für die umgehende Einrichtung eines Zugangs zum Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWK sowie der technischen Voraussetzungen zur Anwendung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Beleg: Eigenerklärung mit dem obenstehenden Inhalt.
3.3.7 Qualitätsmanagement
Anforderung: Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem anwenden, welches mindestens den Standard DIN ISO 9001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder eine mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.8 Informationssicherheitsmanagement
Anforderung: Der Bieter muss ein Informationssicherheitsmanagement anwenden, welches mindestens den Standard DIN ISO 27001 erfüllt.
Beleg: Zertifizierung nach DIN ISO 27001 oder eine mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
3.3.9 Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.3.10 Zuverlässigkeit
Anforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung,soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Der Zuschlag wird nur auf Angebote erteilt, die die Einhaltung der Ausführungsbedingungen für den zu vergebenden Auftrag gewährleisten. Hierzu sind Belege zu den folgenden Kriterien der Ausführungsbedingungen einzureichen:
3.4.1 Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und_oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt (oder Vordruck).
3.4.2 Bezug zu Russland (VO EU 2022/576 vom 08.04.2022)
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderbekanntmachung. Der Projektträger kann zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWK.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de