Bodenbelag, Fährstraße 90 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 051-22 AS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Betrieb und Bewirtschaftung öffentlicher und kommunaler Gebäude und Immobilien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bodenbelag, Fährstraße 90

Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 051-22 AS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432130 Bodenbelagsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Altbau ist das ursprünglich einzige Schulgebäude und datiert auf ca. 1900. Ein 2-geschossiger Anbau wurde in den 1930er Jahren errichtet. Der Altbau von 1900 steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird aktuell für die Verwaltung und Fachklassen genutzt. Der Altbau verfügt nur über ein zentrales Treppenhaus. Daher soll ein 2. baulicher Rettungsweg ergänzt werden. In diesem Zuge ist eine Neuaufteilung der Verwaltungsräume, die Sanierung der WC-Bereiche und der haustechnischen Komponenten (Sicherheitstechnik, Datentechnik etc.), sowie der Einbau eines Aufzugsgeplant. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45432130 Bodenbelagsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Fährstraße 90 in 21107 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Ausbau Bodenbelag einschl. Enfernung Rückstände bspw. Kleber

- Anfallende Reststoffe entsorgen nach landesrechtlichen Bestimmungen

- Abbruchmaßnahmen

- Schleifarbeiten

- Spachtelarbeiten

- Verlegung Lino, Kautschuk

- Anarbeitung An/Abschlüsse

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung, Fertigstellung ca. August 2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 105-292491
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bodenbelag, Fährstraße 90

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass sich die Erteilung der Baugenehmigung für das gesamte Bauvorhaben auf unvorhersehbare Zeit verschiebt. Die daraus resultierende Verschiebung des Ausführungszeitraumes sowie ggf. daraus resultierende inhaltliche Anpassungen stellen eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen dar.

Da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, ist die Ausschreibung gem. §17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufzuheben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/09/2022