Bodenbelag, Fährstraße 90 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 051-22 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelag, Fährstraße 90
Der Altbau ist das ursprünglich einzige Schulgebäude und datiert auf ca. 1900. Ein 2-geschossiger Anbau wurde in den 1930er Jahren errichtet. Der Altbau von 1900 steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird aktuell für die Verwaltung und Fachklassen genutzt. Der Altbau verfügt nur über ein zentrales Treppenhaus. Daher soll ein 2. baulicher Rettungsweg ergänzt werden. In diesem Zuge ist eine Neuaufteilung der Verwaltungsräume, die Sanierung der WC-Bereiche und der haustechnischen Komponenten (Sicherheitstechnik, Datentechnik etc.), sowie der Einbau eines Aufzugsgeplant. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Fährstraße 90 in 21107 Hamburg
- Ausbau Bodenbelag einschl. Enfernung Rückstände bspw. Kleber
- Anfallende Reststoffe entsorgen nach landesrechtlichen Bestimmungen
- Abbruchmaßnahmen
- Schleifarbeiten
- Spachtelarbeiten
- Verlegung Lino, Kautschuk
- Anarbeitung An/Abschlüsse
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung, Fertigstellung ca. August 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelag, Fährstraße 90
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass sich die Erteilung der Baugenehmigung für das gesamte Bauvorhaben auf unvorhersehbare Zeit verschiebt. Die daraus resultierende Verschiebung des Ausführungszeitraumes sowie ggf. daraus resultierende inhaltliche Anpassungen stellen eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen dar.
Da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, ist die Ausschreibung gem. §17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufzuheben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]