Rückbau von Bestandsgebäuden sowie Zu- und Ersatzbau inkl. Interimsmaßnahmen für das Matthias-Claudius-Gymnasium am Standort Witthöfftstraße 8, 22041 Hamburg, Objektplanung gem. §§ 33 HOAI mit Lösungsskizze Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 091-22 BK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau von Bestandsgebäuden sowie Zu- und Ersatzbau inkl. Interimsmaßnahmen für das Matthias-Claudius-Gymnasium am Standort Witthöfftstraße 8, 22041 Hamburg, Objektplanung gem. §§ 33 HOAI mit Lösungsskizze
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Rückbau von Bestandsgebäuden sowie Zu- und Ersatzbau inkl. Interimsmaßnahmen für das Matthias-Claudius-Gymnasium am Standort Witthöfftstraße 8 beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
20355 Hamburg
Auf dem Gelände des Matthias-Claudius-Gymnasiums (Flurstück 3667 in der Gemarkung Wandsbek), ist es erforderlich den Campus auf 6- Zügigkeit zu erweitern. Das Gymnasium wird gemäß aktueller Standortdaten offiziell als 4-zügige Schule geführt. Tatsächlich wird sie in der Praxis mindestens 4,5 bis 5-zügig betrieben und weist daher bereits heute große Flächendefizite in fast allen Funktionsbereichen auf. Es mangelt insbesondere an Fachräumen, Funktions- und Gemeinschaftsflächen und Bereichen für den Ganztagesbedarf. Baulich, setzt sich die Schule aus einem Ensemble von insgesamt 6 Einzelgebäuden (ohne Sportanlagen), zusammen. Das Gymnasium hat mit seinem Haupthaus aus dem 19. Jahrhundert, ein identitätsstiftendes Gebäude, das zwar nicht unter Denkmalschutz steht, jedoch charakteristisch für den Schulstandort und den Stadtteil ist, und im Rahmen der Standortüberplanung, zu erhalten gilt. Im südlichen Grundstücksabschnitt ist lediglich die Sanierung des alten Haupthauses geplant und wird gemäß Rahmen-plan zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt. Die folgende Projektbeschreibung beschränkt sich daher auf die Maßnahmen im nördlichen Grundstücksabschnitt und befasst sich überwiegend, mit dem Rückbau der Gebäude 4 bis einschl. 8 und die daraus resultierenden Zu- und Ersatzbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der Erweiterung auf eine 6-Zügigkeit. Der aktuelle Bebauungsstand auf der projektierten Fläche, lässt keine weiteren Ergänzungsbauten zu. Ziel ist daher die vollumfängliche Erneuerung des gesamten nördlichen Grundstücksabschnitts nach aktuellen Anforderungen und Richtlinien; also der Rückbau der Gebäude 4, 5, 6 und 8 und die Realisierung zweier neuer Gebäude als Zu- und Ersatzbau unter Berücksichtigung der Flächendefizite bei einer 6-Zügigkeit. Diese Maßnahme, ist die logische Konsequenz, wenn aus der Beschaffenheit des Grundstücks in Kombination mit den Wachstumsprognosen für diesen Standort, eine optimale Flächennutzung (für Grundstück und Gebäude) erreicht werden soll. Bei einer Schule dieser Größenordnung, ist eine nutzerorientierte Planung der Außenflächen ebenso wichtig, wie die Gestaltung der Gebäude und darf daher konzeptionell nicht von der Gebäudeplanung getrennt werden. Die Erhaltung und Inszenierung der bestehenden Schulhofflächen und eine Integration neu zu gestaltenden Hofflächen gehört daher ebenso zu den Planungsaufgaben. Durch den Rückbau von Gebäude 5, würde schließlich auch eine neue Schulkantine gemäß künftigem Bedarf (6 Züge ca. 1300 Schüler) und Anforderungen realisiert werden müssen. Eine saubere Trennung zwischen laufendem Schulbetrieb und Baustelle während der Realisierungsphase, gehört zu den wichtigsten Anforderungen der Bauablaufplanung und muss zwingend im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden, damit gute Voraussetzungen für einen reibungslosen und zügigen Bauablauf gegeben sind. Zudem sollten durch gesonderte Bauabschnitte und eine sukzessive, nacheinander-getaktete Inbetriebnahme der neu zu erstellenden Baukörper, Kosten für temporäre Schulersatzflächen (MoKl´s) eingespart werden.
Die Baumaßnahmen sind wie folgt geplant:
1. Bauabschnitt (ab Herbst 2024) Aufstellung MoKl´s/ Räumung Geb. 6 und 8/ Abriss Gebäude 6 und 8 / Zu- und Ersatzbau Teil 1 inkl. Kantine/ Inbetriebnahme Zu – und Ersatzbau Teil 1/ Umzug aus MoKl´s in Zu – und Ersatzbau Teil 1
2. Bauabschnitt (ab Herbst 2026) Räumung Geb. 4 und 5/ Abriss Gebäude 4 und 5/ Zu- und Ersatzbau Teil 2/ Inbetriebnahme Zu- und Ersatzbau Teil 27 Umzug aus MoKl´s in Zu- und Ersatzbau Teil 2/ Rückbau Mokl.
3. Bauabschnitt (ab Herbst 2028) Abschnittsweise Sanierung des Hauptgebäudes Geb. 01 Sielsanierung und Herstellung der Außenanlagen jeweils bauabschnittsweise parallel zu o.g. Bauabschnitten.
Die neu herzustellenden Gebäudeflächen betragen insgesamt ca. 5.0000 m². Die Zu- und Ersatzbauten sind in KfW 40 Standard zu errichten. Die Sanierung des Hauptgebäudes, Haus 1 erfolgt nach KfW 70 Standard, das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Eine PV – Anlage ist in die Neubauplanung zu integrieren. Das Projektbudget (KG 200-500 ) für Abbruch, Zu – und Ersatzbauten, Wiederherstellung der Schulhofflächen, Sanierung des Hauptgebäudes und Sielsanierung beträgt ca. 17,8 Mio. Euro netto ( ca. 21,2 Mio. Euro brutto ) für die SBH internen Projektnummern C-16081, C-16083, C-16339, C-16367, sowie C-17124 und C-17125.Die Einhaltung der genannten Kostenobergrenze in Bezug auf die beschriebene Planungsaufgabe ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungshase 1+2 der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
- Leistungsphasen 3-9 der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen als besondere Leistung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden Vertreter der beiden Schule ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro steg Hamburg mbH unterstützen und beratend begleiten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Abgabe eines Angebotes mit Lösungsvorschlag auffordert
werden.
Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistung der Objektplanung eingereichten 2 Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2015) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Planungsaufgabe (0-5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte)
und vergleichbare angestrebte Qualität (0-7 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
- Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der
AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen)
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale
Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der AG festzulegenden Stufen)
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen als besondere Leistung als als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie),
- Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
- Anlage 1C: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Zusammenarbeit (Vordruck),
- Anlage 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck),
- Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck),
- Anlage 1F: Eigenerklärung 5.RUS -Sanktionspaket
- Anlage 1G: Eigenerklärung zu einer (mind. vorgesehenen) Teilnahme (Vordruck) bzw. Fortbildungsnachweis (Kopie) an einer vergaberechtlichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person (ältestens April 2016),
- Anlage 1H: Erklärung zur Bereitschaft oder der Teilnahmenachweis an einer Fortbildung zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum Barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person (Vordruck),
- Anlage 1I: Bevollmächtigung des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1J: Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1K: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck),
- Anlage 1L: Eigenerklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck),
- Anlage 2A1: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie), bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2,
- Anlage 2A2: Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen
- Anlage 2A2: Bereitschaftserklärung des Versicherungsgebers zur Erhöhung (Kopie)
- Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (Vordruck),
- Anlage 3A1: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des/r für die Leistung Verantwortlichen (Kopie),
- Anlage 3A2: Nachweis der Qualifikation der verbindlich eingesetzten Projektleitung (Vordruck),
- Anlage 3B: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (Vordruck).
- Eigenerklarung_5. RUS-Sanktionspaket EU-Verfahren 22.04.2022
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis und Referenzschreiben), nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestellebehält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.
A1) Aktueller Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
A2a) Nachweis des Versicherungsgebers der Berufshaftpflichtversicherung über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen: Eine Bescheinigung des Versicherers über die Bereitschaft, die bestehende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall zu erhöhen, ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Bescheinigung des Versicherers über die Bereitschaft, die bestehende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall zu erhöhen, müssen bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
A2b) Eigenerklärung, des Bewerbers, die genannten Deckungssummen im Auftragsfall zu erhöhen. Bereitschaftserklärung des Versicherers, die Versicherung im Auftragsfall zu erhöhen, sofern die Versicherungshöhen gemäß Vertragsmuster nicht bereits bestehen (in Kopie).
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft zur Erhöhung der genannten Deckungssumme von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Zu A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist der Nachweis einer gemeinsamen projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung ist im Auftragsfall wie folgt anzuheben:
Für Personenschäden auf 2,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall). In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber insofern seine Bereitschaft zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall. Zudem ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers einzureichen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird, sofern die erhöhten Versicherungssummen mit der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) erreichen im Leistungsbild
Objektplanung gem. §§ 33 HOAI.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
A1) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung des/der für die Ausführung Verantwortlichen.
A2) Nachweis der Qualifikation des/der verbindlich eingesetzten Projektleiters/in;
B) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu A1) Einschlägiger Studienabschluss (mindestens FH) der Fachrichtungen Architektur und Nachweis der Qualifikation zur Berufsausübung als Architekt/in (durch Kopie) für die Leistungen der Objektplanung
gem. §§ 33 HOAI.
Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern (Nachweis durch Anlage)
Die Erfahrung mit öffentlichem Auftraggeber kann durch eine 3. Referenz nachgewiesen werden, die sonst nicht in die Bewertung eingeht.
Mind. 5 Jahre Erfahrungen in der Objektplanung als verantwortliche Projektleitung (Nachweis durch Anlage)
Zu B)
Für den Leistungsbereich Objektplanung sind mind. 5 festangestellte Mitarbeiter der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die / den für die Leistung Verantwortlichen verlangt. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen und Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
http://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Fragen und Antworten“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens SBH | Schulbau Hamburg unter:
https://hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen
An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail.
Ein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagenbeigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Teilnahmewettbewerb: September – November 2022
Angebotsphase: November 2022 – Februar 2023
Beauftragung: 1. Quartal 2023
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen;
2) Bekanntmachung;
3) Bewerberbogen;
4) Angebotsaufforderung;
5) Verfahrenshinweise.
Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]