Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, technische Betreuung und Wartung eines Teststandes für eine Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7031
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, technische Betreuung und Wartung eines Teststandes für eine Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit
Im Projekt "IT-gestützte Sektorenkopplung: Digital gesteuerte Brennstoffzellen- und Elektrolysetechnologie für stationäre und mobile Anwendungen - CoupleIT!" ("CoupleIT!") plant die HSU dynamische Interaktionen in gekoppelten Wasserstoff- und elektrischen Inselnetzen zu untersuchen. Zusammen mit anderen Kooperationspartnern erforscht die HSU die Resilienz und Lebensdauer solcher Inselnetze durch intelligente Regelungs- und Kommunikationstechnik. Die Schnittstelle zwischen den Inselnetzen bilden Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheiten.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, technische Betreuung und Wartung eines Teststandes für eine Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit.
Nach Erklärung der Lieferbereitschaft muss der Auftragnehmer auf Verlangen der HSU den Teststand und die übrigen Liefergegenstände für bis zu sechs Monate lagern (Optionsrecht).
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg
Das Ziel des Projektes CoupleIT! ist die Entwicklung und technische Validierung einer digitalen Regelstrategie und einer robusten Kommunikationsstruktur zum langfristigen Erhalt des Inselnetzbetriebs in gekoppelten Inselnetzen. Daher beabsichtigt die HSU, einen Teststand für eine Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit zu erwerben.
Neben der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme ist der AN auch für die technische Betreuung und Wartung für mindestens 2 Jahre zuständig.
Dem Auftraggeber steht für die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung des Teststandes insgesamt ein Budget von maximal 1.260.685 EUR (netto) zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn alle eingegangenen Angebote diesen Kostenrahmen übersteigen. Die HSU behält sich auch vor, einzelne Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren auszuschließen.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Lastenheft sowie den Vergabeunterlagen.
Die Dauer hängt von der angebotenen Wartungszeit ab.
Nach Erklärung der Lieferbereitschaft muss der Auftragnehmer auf Verlangen der HSU den Teststand für bis zu sechs Monate lagern. Das Optionsrecht erstreckt sich auf alle Liefergegenstände, mithin auch auf den anzubietenden Leitwartrechner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist; für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zählt.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, technische Betreuung und Wartung eines Teststandes für eine Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit samt Wasserstoffspeicher und Peripherie) vergleichbar sind. Mit den Angaben sollen die Bieter mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d. h. mit vergleichbaren Leistungen, nachweisen.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, technische Betreuung und Wartung eines Teststandes) vergleichbar sind, in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; der Auftraggeber wird Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend Wettbewerb zu gewährleisten;
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird;
c) Nachweis eines deutschsprachigen Supports/Services;
d) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems;
e) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Der Auftragnehmer muss, nach Erklärung der Lieferbereitschaft, auf Verlangen der HSU den Teststand für bis zu sechs Monate lagern (Optionsrecht). Dieses Optionsrecht erstreckt sich auf alle Liefergegenstände, mithin auch auf den anzubietenden Leitwartrechner. Der Auftragnehmer muss eine/n deutschsprachige*n Projektleiter*in und deutschsprachige Ansprechpartner*innen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRW63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.