ERP-System Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2206
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://marketing.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ERP-System
Einführung eines neuen ERP-Systems.
Einführung eines neuen ERP-Systems mit den Schwerpunkten Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Controlling, Berichtswesen, Digitaler Rechnungseingang.
Der Nachweis der Eignung durch Vorlage der Nachweise PL1 und PL2, WL1, WL 2 und WL 3 sowie TL 1 ist jeweils zwingend. Mit erfolgtem Nachweis sind die jeweiligen Eignungsanforderungen erfüllt. Maßgeblich für die qualitative Bewertung der Eignung ist die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) anhand der Nachweise TL2 und TL3. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Nachweise TL2 und TL3 stehen im Verhältnis 70 % zu 30 %.
Hier können insgesamt maximal 1.000 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- TL2: 700 Punkte,
- TL3: 300 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die nach der nachfolgenden Notenskala ermittelten Punktzahlen für TL2 und TL3 werden addiert.
- 100 % der erreichbaren Punkte = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf den Nachweis mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
- 80 % der erreichbaren Punkte = gut: Bewerber liegt in Bezug auf den Nachweis mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
- 60 % der erreichbaren Punkte = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf den Nachweis mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,
- 40 % der erreichbaren Punkte = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf den Nachweis mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
- 20 % der erreichbaren Punkte = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf den Nachweis mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Die Bewertung eines Nachweises (TL2 bzw. TL3) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Zu Ziff. II.2.7: Die genaue Laufzeit des Vertrags lässt sich noch nicht exakt prognostizieren. Der später mit den Vergabeunterlagen übermittelte Vertrag wird hierzu weitere Einzelheiten enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der HMG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HMG für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährliche Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen im Durchschnitt jeweils mindestens EUR 1.000.000 betragen hat (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze aus Lizenzverkauf und Dienstleistung (z.B. nicht aus Rechenzentrumsbetrieb)) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren).
WL3. Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögens- und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckungssumme muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die nicht älter als sechs Monate sein darf, kann auch als Eigenerklärung abgegeben werden, in der zugesagt wird, dass im Auftragsfall diese Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der HMG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die HMG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Zu WL2: Der nachzuweisende Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mindestens EUR 1.000.000 pro Jahr betragen (Ausschlusskriterium).
Zu WL3: Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögens- und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis (Ausschlusskriterium).
TL1. Eigenerklärung gemäß Bewerbungsbogen, dass die Zahl der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten 3 Jahren durchschnittlich jeweils mindestens 100 Mitarbeiter betragen hat. Zudem hat eine Aufschlüsselung nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. zu erfolgen.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.09.2022). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen, die aus dem Bereich Einführung von ERP-Systemen mit Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Controlling, Berichtswesen, digitaler Rechnungseingang sowie Vorsteuerabzugskorrektur und Handling CpD-Debitoren zum Gegenstand hatten. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Bitte reichen Sie nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzen werden in Summe bewertet. Je größer die Zahl der besonders einschlägigen und vergleichbaren Referenzen, desto besser die qualitative Gesamtbewertung. Berücksichtigung findet dabei insbesondere auch der Nachweis von Referenzen speziell für Vorsteuerkorrekturen und Handling CpD-Debitoren gem. beigefügter Dokumente "Ergänzende Erläuterungen zu ERP-Anforderungen.docx" und "ERP Anforderungen Schlüsselprozesse.xlsx". Die HMG kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL3: Angabe des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Projektteams (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und ggf. weitere Mitarbeiter jeweils unter Angabe von Funktion, Qualifikation, Berufserfahrung, Lebenslauf und persönlichen Referenzen).
Zu TL 1: Die nachzuweisende Zahl der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten 3 Jahren muss durchschnittlich jeweils mindestens 100 Mitarbeiter betragen (Ausschlusskriterium).
Zu TL2: Die nachzuweisende Zahl vergleichbarer Referenzen muss mindestens 3 Referenzen betragen (Ausschlusskriterium).
Die Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder) haben mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abzugeben (Ausschlusskriterium):
1. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz;
2. Verpflichtungserklärung Korruption;
3. Vertraulichkeitserklärung;
4. Eigenerklärung RUS-Sanktionen.
Die in den Bewerbungsunterlagen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNS6R05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.