Abholung und Zustellung von Briefsendungen (Los 1) und Kundenzeitschriften (Los 2) für das BVA Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5 - X - 215/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]577
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Zustellung von Briefsendungen (Los 1) und Kundenzeitschriften (Los 2) für das BVA
Rahmenvereinbarung über die Abholung von Briefsendungen (Los 1) und Kundenzeitschriften (Los 2) an der Produktionsstätte des Fulfillment-Dienstleisters in Weiden sowie bundesweite und internationale Zustellung
Abholung sowie bundesweite und internationale Zustellung von Briefsendungen (Los 1)
92637 Weiden, Zustellung bundesweit und international
Rahmenvereinbarung über die Abholung von ca. 396.000 Briefsendungen pro Jahr an der Produktionsstätte des Fulfillment-Dienstleisters in Weiden sowie bundesweite und internationale Zustellung
Ja, siehe Ziffer II.2.11
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um 1 Jahr verlängert werden. Die Option erlischt, wenn der Auftraggeber diese nicht bis spätestens zum 30.11.2025 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich ausübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ausgeschlossen; insbesondere findet § 625 BGB keine Anwendung.
Abholung sowie bundesweite und internationale Zustellung von Kundenzeitschriften (Los 2)
92637 Weiden, Zustellung bundesweit und international
Rahmenvereinbarung über die Abholung von ca. 555.000 Kundenzeitschriften pro Jahr an der Produktionsstätte des Fulfillment-Dienstleisters in Weiden sowie bundesweite und internationale Zustellung. Der Versand der Kundenzeitschrift erfolgt zu deren Schutz vor Beschädigungen in einem Umschlag.
Ja, siehe Ziffer II.2.11
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers um 1 Jahr verlängert werden. Die Option erlischt, wenn der Auftraggeber diese nicht bis spätestens zum 30.11.2021 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich ausübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ausgeschlossen; insbesondere findet § 625 BGB keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, Abs.4 Nr. 1 bis 2 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB sowie nach den in § 124 Abs. 2 GWB genannten gesetzlichen Bestimmungen oder bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB . Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise/ Bescheinigungen vorzulegen.
Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über den Link in Ziffer I.3) online einsehbar (Anlage 10_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung, dort Ziffer 1.1) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung.
Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor.
Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums bzw.Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweilige Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
1.2) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über den Link in Ziffer I.3) online einsehbar (Anlage 10_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung, dort Ziffer 1.2) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung.
1.3) Unternehmensdarstellung
1.4) Nachweis der erlaubten Berufsausübung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder durch Vorlage der Kopie über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder durch Vorlage eines anderen Nachweises der erlaubten Berufsausübung.
1.5) Eigenerklärung über die erlaubte Berufsausübung in Bezug auf
Los 1: das Vorliegen einer gültigen Lizenz der BNetzA zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1000 g im Lizenzgebiet Deutschland gemäß § 5 PostG mit Angabe der Lizenznummer. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Lizenz in Kopie vorzulegen;
Los 2: die fristgerechte Erfüllung der Anzeigepflicht gemäß § 36 PostG gegenüber der Regulierungsbehörde.
1.6) soweit zutreffend: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuellen Entgeltgenehmigung der BNetzA für eventuelle genehmigungspflichtige Bestandteile des Angebots (§ 19 bzw. § 34 PostG). Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorzulegen.
2.1) Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (einschließlich Schäden durch Verletzung von Datenschutzvorschriften) aufweist. Für den Fall, dass eine solche Versicherung bei Angebotsabgabe nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird. Im Falle von Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Das Vorliegen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.
2.2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Erbringung von Postdienstleistungen) in Euro brutto jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
3.1) Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen je angebotenem Los über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Leistungszeitraums (von bis), des Auftragswertes in Euro brutto, des Sendungsvolumens (Anzahl der Poststücke pro Jahr) sowie des Auftraggebers, auf Verlangen: Angabe des Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Dienstleistungen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, d. h. im Los 1 die Abholung und Zustellung von Briefsendungen und im Los 2 die Abholung und Zustellung von Kundenzeitschriften betreffen. Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (09/2021) erbracht werden.
3.2) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021).
3.3) Beschreibung der technischen Ausrüstung (Art und Anzahl von Transportmitteln, Sortiertechnik, Verteilerzentren) für die Ausführung des Auftrags sowie der Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität.
3.4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandard zu Ziffer 3.1):
Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen je angebotenem Los;
Die Dienstleistungen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, d. h. im Los 1 die Abholung und Zustellung von Briefsendungen und im Los 2 die Abholung und Zustellung von Kundenzeitschriften betreffen. Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (09/2021) erbracht werden.
Los 1: Gültige Lizenz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen, dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
2. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur e-Vergabe-Plattform finden Sie unter https://www.evergabe-online.de. Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
3. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.