Infrastructure as a Service und Managed E-Mail Referenznummer der Bekanntmachung: IaaS-220922
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastructure as a Service und Managed E-Mail
Bereitstellung einer IT-Rechenzentrums-Basisinfrastruktur inklusive klassischer Infrastructure-as-a-Service- und Managed-E-Mail-Dienstleistungen auf Basis dedizierter Hardware. Die IT-Services der Berlinovo sollen in dieses Rechenzentrum migriert und dort betrieben werden.
DE300
Bereitstellung einer IT-Rechenzentrums-Basisinfrastruktur inklusive klassischer Infrastructure-as-a-Service-Dienstleistungen auf Basis dedizierter Hardware. Die IT-Services der Berlinovo sollen in dieses Rechenzentrum migriert und dort betrieben werden.
Der Auftraggeber legt dabei Wert auf:
- Sicherstellung einer hohen Betriebssicherheit bei einer hohen Servicequalität;
- Wirtschaftliche Erbringung der Leistungen
Ein Qualitätssicherungskonzept ( QS-Konzept ) durch den Auftragnehmer, welches sämtliche gesetzliche Anforderungen an ein IT-Rechenzentrum vollumfänglich erfüllt, ist diesbezüglich die Grundlage.
Die Vergabe erfolgt auf Grund der komplexen bzw. unserer ganzheitlichen IT-Systemanforderungen nicht über Lose.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Bereitstellung der Rechenzentrumsinfrastruktur (Hochverfügbar)
- Netzwerk Services und Firewall Security Services; RZ-Datenanbindung
- Infrastruktur für Speicher für Server, Hardware für virtuelle Server, Fileservices/NAS und Backup mit dedizierter Hardware
- Bereitstellung einer Virtualisierungsinfrastruktur und eines Migrationskonzeptes, wie die IT-Services vom RZ der Berlinovo in das RZ des Dienstleisters migriert werden können.
- Managed E-Mail Services
o Gateway-Lösung für Verschlüsselung, E-Mail-Signatur und zum Schutz von Viren, Malware, Phishing, Spam
o Exchange Server Infrastruktur
o Anbindung an die vom AG genutzte E-Mail-Archivierungslösung Enterprise Vault
Die weiteren Details zum Vergabeverfahren, Teilnahmeantrag und Bewerbungsbedingungen sind in dem Dokument Bewerbungsbedingungen beschrieben.
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Formblatt Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen, max. 5 (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
• ein innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossenes IaaS-Projekt
• mit Abrechnungssumme p.a. von mindestens 500.000 € netto
• Georedundanz mit mindestens 2 verschiedenen Rechenzentrum-Standorten
• Nennung des Auftraggebers (Firmierung, Anschrift)
• kurze Schilderung in Stichpunkten des Projektgegenstandes / der Leistungen,
o Beschreibung der verwendeten Speicherinfrastruktur
o verwendete Technologie der Backup-Infrastruktur
o Umgesetzte Security-Konzepte
• Zeitraum der Auftragserfüllung (laufende Referenzen sind wertungsfähig, ab Produktivsetzung bzw. Nutzung der IaaS-Leistungen im Rechenzentrum)
• Mindestens 50 gemanagter VMs
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:
• 3 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
• 7 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Anzahl VMs: nur ein Kreuz
o 50 = 0 Punkte,
o 51 bis 149 = 1 Punkt
o ab 150 = 2 Punkte
• Verwendete Speicherinfrastruktur inklusive Backup: nur ein Kreuz
o 50 TB = 0 Punkte
o 51 bis 149 TB = 1 Punkt
o ab 150 TB = 2 Punkte
• Abrechnungssumme p.a.: nur ein Kreuz möglich
o 500.000,00€ = 0 Punkte
o 500.000,01€ bis 999.999,99€= 1 Punkt
o ab 1.000.000,00€ = 2
• Öffentliche AG:
o Nein = 0 Punkte
o Ja = 1 Punkt
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Bewertung Teilnahmeantrag: maximal 10 Punkte je Referenz, bei mindestens 2 vergleichbaren Referenzen werden max. 20 Punkte je Bieter bewertet. Bei insgesamt bis zu 5 Referenzen max. 50 Punkte je Bieter.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
• er/sie ausschließlich Mitarbeiter einsetzten wird, die die nötige Fachkompetenz im Betrieb von Basisinfrastruktur eines Rechenzentrums im Rahmen von Infrastrukture-as-as-Service- und Managed-E-Mail-Leistungen besitzen.
• er/sie bei Zuschlag einen marktüblichen und der Leistung angemessenen Versicherungsschutz vorzuhalten und auf Verlangen der Berlinovo jederzeit nachweisen wird.
• er/sie die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängenden Daten ausschließlich in einem RZ-Standort innerhalb Deutschlands speichern wird.
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Die Berlinovo Gesellschaft mbH prüft den durchschnittlichen Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Ziffer 4.2.1).
Mindestumsatz von EUR 4 Mio. durchschnittlich mit vergleichbaren Leistungen
Die Berlinovo Gesellschaft mbH prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter (aufgeteilt nach Projektleiter, stellv. Projektleiter und technisches Fachpersonal) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Ziffer 4.2.2), sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen fünf Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Ziffer 4.2.3).
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Formblatt Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:
• 3 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
• 7 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Anzahl VMs: nur ein Kreuz
o 50 = 0 Punkte,
o 51 bis 149 = 1 Punkt
o ab 150 = 2 Punkte
• Verwendete Speicherinfrastruktur inklusive Backup: nur ein Kreuz
o 50 TB = 0 Punkte
o 51 bis 149 TB = 1 Punkt
o ab 150 TB = 2 Punkte
• Abrechnungssumme p.a.: nur ein Kreuz möglich
o 500.000,00€ = 0 Punkte
o 500.000,01€ bis 999.999,99€= 1 Punkt
o ab 1.000.000,00€ = 2
• Öffentliche AG:
o Nein = 0 Punkte
o Ja = 1 Punkt
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Bewertung Teilnahmeantrag: maximal 10 Punkte je Referenz, bei mindestens 2 vergleichbaren Referenzen werden max. 20 Punkte je Bieter bewertet. Bei insgesamt bis zu 5 Referenzen max. 50 Punkte je Bieter.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Formblatt Teilnahmeantrag jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen, max. 5 (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
• ein innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossenes IaaS-Projekt
• mit Abrechnungssumme p.a. von mindestens 500.000 € netto
• Georedundanz mit mindestens 2 verschiedenen Rechenzentrum-Standorten
• Nennung des Auftraggebers (Firmierung, Anschrift)
• kurze Schilderung in Stichpunkten des Projektgegenstandes / der Leistungen,
o Beschreibung der verwendeten Speicherinfrastruktur
o verwendete Technologie der Backup-Infrastruktur
o Umgesetzte Security-Konzepte
• Zeitraum der Auftragserfüllung (laufende Referenzen sind wertungsfähig, ab Produktivsetzung bzw. Nutzung der IaaS-Leistungen im Rechenzentrum)
• Mindestens 50 gemanagter VMs
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:
• 3 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
• 7 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
• Anzahl VMs: nur ein Kreuz
o 50 = 0 Punkte,
o 51 bis 149 = 1 Punkt
o ab 150 = 2 Punkte
• Verwendete Speicherinfrastruktur inklusive Backup: nur ein Kreuz
o 50 TB = 0 Punkte
o 51 bis 149 TB = 1 Punkt
o ab 150 TB = 2 Punkte
• Abrechnungssumme p.a.: nur ein Kreuz möglich
o 500.000,00€ = 0 Punkte
o 500.000,01€ bis 999.999,99€= 1 Punkt
o ab 1.000.000,00€ = 2
• Öffentliche AG:
o Nein = 0 Punkte
o Ja = 1 Punkt
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Bewertung Teilnahmeantrag: maximal 10 Punkte je Referenz, bei mindestens 2 vergleichbaren Referenzen werden max. 20 Punkte je Bieter bewertet. Bei insgesamt bis zu 5 Referenzen max. 50 Punkte je Bieter.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
Das BerlAVG, das AEntG sowie das MiLoG sind zwingend zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 18.10.2022, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland