Umsetzung Ergebnisse aus Ideenwettbewerb ‚hybrides eGovernment‘“ für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Ergebnisse aus Ideenwettbewerb ‚hybrides eGovernment‘“ für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum März 2022 einen Ideenwettbewerb „hybrides eGovernment“ durchgeführt. Dabei wurden zunächst Herausforderungen an den Schnittstellen von Verwaltung und privaten Akteuren erarbeitet. Für diese Herausforderungen wurden Lösungsideen durch Startups erarbeitet und in klickbaren Prototypen umgesetzt. Diese wurden in einer Abschlussveranstaltung bewertet und prämiert.
Das HMWEVW hat auf Basis der Siegerideen Minimum Viable Products (MVPs) definiert, die bei noch überschaubarem Funktionsumfang einen Mehrwert für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bieten sollen. Das HMWEVW möchte nun diese MVPs in die technische Umsetzung und Pilotierung bringen
Berlin
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Gesamtumsatz: Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 pro Jahr.
zu Eignungskriterium 3: Mindeststandard: Durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto p.a.
4. Projektreferenzen
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard:
Drei Projektreferenzen sind einzureichen. Die Projektreferenzen müssen nachweisen,
— dass eine erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren Leistungen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung in den letzten fünf Jahren durch den Bieter erfolgt ist.
— dass die Zusammenarbeit mit Startups im GovTech-Bereich Bestandteil des Leistungsportfolios des Bieters ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.