Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 102/2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt ca. 160 Linien mit ca. 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 660 Omnibussen an 13 Standorten. Im Rahmen der E-Mobilitätsstrategie der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH sollen bis zu 150 Elektro-Gelenkbusse mit einer Länge zwischen 18,00 und 18,80 Metern beschafft werden.
Die VHH erhält Fördermittel des Bundes für die Beschaffung von Elektro-Gelenkbusse, deren Vergabe die VHH in sechs Losen in folgender Weise vornimmt:
Los 1: 25 Elektro-Gelenkbusse (Höchstabnahmemenge)
Los 2: 25 Elektro-Gelenkbusse (Höchstabnahmemenge)
Los 3: 25 Elektro-Gelenkbusse (Höchstabnahmemenge)
Los 4: 25 Elektro-Gelenkbusse (Höchstabnahmemenge)
Los 5: 25 Elektro-Gelenkbusse (Höchstabnahmemenge)
Los 6: 25 Elektro-Gelenkbusse (Höchstabnahmemenge)
Die sechs Lose werden jeweils als Rahmenvereinbarung mit einem Partner ausgeschrieben. Der Abruf aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen erfolgt gleichmäßig und unter Beachtung des Gebotes der Gleichbehandlung der Auftragnehmer, wenn und soweit nicht ausnahmsweise wichtige Gründe für ein Abweichen von diesem Grundsatz bestehen (z.B. Schlechtleistung oder Lieferverzug oder Insolvenz eines Auftragnehmers eines Loses oder sonstige signifikante Zweckmäßigkeitserwägungen).
Die Lebensdauer der Elektro-Gelenkbusse beträgt mindestens 15 Jahre. Jeder Elektro-Gelenkbus muss in der Lage sein, aufgrund des Zusammenspiels von Energiespeicher und Ladeinfrastruktur in unter Beachtung der Rahmenbedingungen von SORT 2 im Regelbetrieb eine Reichweite von mindestens 200 km zu erreichen. Ein Opportunity-Charging im Streckenverlauf kann zusätzlich angeboten werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge (überwiegend nachts) auf dem Betriebshof geladen werden können. Die DC-Ladung muss konduktiv und intelligent gesteuert über eine CCS-Ladeschnittstelle realisiert werden. Die Ladeinfrastruktur wird Fahrzeughersteller-unabhängig beschafft und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Die weiteren Anforderungen an die Elektro-Gelenkbusse sind in den Vergabeunterlagen definiert.
Es sind Angebote für ein, mehrere oder alle Lose zulässig. Zunächst wird eine losübergreifende Reihenfolge aller berücksichtigungsfähigen Angebote am Maßstab der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien ermittelt (Angebotsreihenfolgeliste). Die Zuschläge werden beginnend bei Los 1, über Los 2 und endend bei Los 6 erteilt (Zuschlagsreihenfolge).
Jeder Bieter kann max. auf zwei Lose den Zuschlag erhalten. Seine weiteren Angebote bleiben darüber hinaus bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes in den verbleibenden Losen unberücksichtigt. Sobald ein Bieter den Zuschlag für zwei Lose erhalten hat, kommt dieser für Zuschläge in weiteren Losen nicht mehr in Betracht. Ein Bieter kann, abweichend vom oben erläuterten Grundsatz der Zuschlagslimitierung, auch auf mehr als zwei Lose den Zuschlag erhalten, sofern ein oder mehre Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung andernfalls nicht bezuschlagt werden können. Dies gilt auch dann, wenn ein Bieter bereits zwei Zuschläge erhalten hat.
Nähere Hinweise zur Zuschlagslimitierung enthalten die Vergabeunterlagen.
Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg
Gegenstand des Loses Nr. 1 ist die Beschaffung von 25 Elektro-Gelenkbussen (Höchstabnahmemenge) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht.
Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG.
Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg
Gegenstand des Loses Nr. 2 ist die Beschaffung von 25 Elektro-Gelenkbussen (Höchstabnahmemenge) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht.
Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG.
Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg
Gegenstand des Loses Nr. 3 ist die Beschaffung von 25 Elektro-Gelenkbussen (Höchstabnahmemenge) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht.
Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG.
Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg
Gegenstand des Loses Nr. 4 ist die Beschaffung von 25 Elektro-Gelenkbussen (Höchstabnahmemenge) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht.
Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG.
Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg
Gegenstand des Loses Nr. 5 ist die Beschaffung von 25 Elektro-Gelenkbussen (Höchstabnahmemenge) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht.
Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG.
Beschaffung Elektro-Gelenkbusse 2022
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Curslacker Neuer Deich 37 21029 Hamburg
Gegenstand des Loses Nr. 6 ist die Beschaffung von 25 Elektro-Gelenkbussen (Höchstabnahmemenge) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einem Partner. Eine Verpflichtung der VHH zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht.
Abgabe Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen gelten für die Lose 1-6 und sind nicht für jedes Los selbständig vorzulegen. Es reicht daher aus, die nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot einmalig einzureichen:
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG.
(3) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576
(4) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist:
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen gelten für die Lose 1-6 und sind nicht für jedes Los selbständig vorzulegen. Es reicht daher aus, die nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot einmalig einzureichen:
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Elektro-Gelenkbussen), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen gelten für die Lose 1-6 und sind nicht für jedes Los selbständig vorzulegen. Es reicht daher aus, die nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot einmalig einzureichen:
(1) Aufstellung von mindestens einer Referenz (gemäß Vordruck Anlage A.6) über eine in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragung (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) und anschließende Auslieferung (einschließlich Eigentumsübergangs) von mindestens 10 Gelenkbussen mit einem voll batterieelektrischen Antrieb (Elektro- Gelenkbusse) nebst ECE-Homologation (EU-Typengenehmigung) und einer Länge zwischen 18,00 und 18,80 Metern unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa) Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie Benennung (b) des Fahrzeugtyps, (c) der Anzahl der beauftragten Elektro- Gelenkbussen, (d) des Datums des Vertragsabschlusses, (e) der Anzahl der ausgelieferten Elektro-Gelenkbussen (einschließlich Eigentumsübergangs) und (f) der Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht beschränkt.
(2) Nachweis (Kopie) eines aktuell gültigen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001-2015 oder vergleichbar. Das Qualitätsmanagementsystem muss von einer von akkreditierten Stelle zertifiziert sein und den einschlägigen europäischen Normen genügen. Die VHH erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so erkennt die VHH auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter mit seinem Angebot nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
zu III.1.3(1): Aufstellung von mindestens einer Referenz (gemäß Vordruck Anlage A.6) über eine in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragung (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) und anschließende Auslieferung (einschließlich Eigentumsübergangs) von mindestens 10 Gelenkbussen mit einem voll batterieelektrischen Antrieb (Elektro- Gelenkbusse) nebst ECE-Homologation (EU-Typengenehmigung) und einer Länge zwischen 18,00 und 18,80 Metern.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
(I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
(II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende:
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft.
Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
E.) Die Bewertung der Angaben der Bieter im Lastenheft erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Angebote und sonstigen mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, insbesondere der von den Bietern zu beantwortenden Übereinstimmungsliste (ausgefülltes Lastenheft). Alle Ausschluss-Leistungsmerkmale müssen dort ohne Einschränkungen erfüllt sein. Angebote, die ein Ausschluss-Leistungsmerkmal nicht erfüllen, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Ausschluss-Leistungsmerkmale (Muss-Kriterien) sind im Lastenheft in der Spalte "Anforderung" durch ein "M" gekennzeichnet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6644
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.