Labortechnische Anlagen, V0554/2022, Universität Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0554/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labortechnische Anlagen, V0554/2022, Universität Bremen
KG 473.1 dezentrale Reinstgasversorgung
KG 474 Labortechnische Anlagen
KGr. 473.1 dentrale Reinsgasversorgung
17 Stück Gasflaschensicherheitsschränke
34 Stück Einflaschenstationen
250 m Rohrleitung Kupfer
34 Stück Leitungsabsperrventile Messing
2 Stück Gaswarnanlagen
KGr. 474 Labortechnische Anlagen
14 Stück Abzüge mit Abluftwäscher
33 Stück Punkt-/ Quellenabsaugungen
6 Stück Sitz-/ Messarbeitsplätze, Melamin
124 Stück Steharbeitsplätze, Steinzeug mit Energiezellen und Unterbauten
und Oberbauten
28 Stück Laborspülen, Steinzeug
23 Stück Chemikalienschränke
13 Stück Laborglasspülmaschinen
18 Stück Trockenschränke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019 vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A 2019.
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb
des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines
Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für
vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019)
Mindeststandard: Mindestumsatz 4,5 Mio. EUR in jedem
Geschäftsjahr
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/
A2019)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der
Nachweispflichten gilt
§ 6b EU VOB/A 2019.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle:
Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte,
sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder
öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart:
3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard: mindestens 30 Arbeitskräfte in
jedem Jahr
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden
sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit
ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
sind für den Nachunternehmer Erklärungen des
Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
- Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU
VOB/A 2019
- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom
Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar
sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen
Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare
Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische
Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss
des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen,
wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht
erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb
ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der
Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach
Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der
Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im
eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den
NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation
oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den
Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die
Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden
benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff.
III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2
(dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der
Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019."
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien BremenVergabemanagementTheodor-Heuss-Allee 1428215 Bremen
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter 1.1) genannten
Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von
Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -
soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer
beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Untermehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB
2013
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,
kann ein Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB
2013
bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den
gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b)
gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf
ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter
VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen
Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten
Vergabestelle unter Angabe der oben genannten
Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB
2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de