Standortentwicklung klimagerecht und –neutral gestalten Hochschule Bremen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Standortentwicklung klimagerecht und –neutral gestalten Hochschule Bremen
Planungs- und Beratungsleistungen im Leistungsbild gem. §§ 33 ff. HOAI als integrierte Gesamtplanung zur qualifizierten Projektdefinition (Bedarfsplanung der Phase 0, ggf. auch Teile der Leistungsphase 1-2) mit weiteren notwendigen Fachplanungsleistungen. Optional je nach Entscheidung der Gremien und finanziellen Möglichkeiten werden im gesonderten Abruf ggf. Leistungen der Projektleitung und Steuerung gem. AHO 2020 Heft 9/DVP (Lph 1-5) zur weiteren Vorbereitung und Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen der Standortentwicklung vergeben.
Bremen
1. Strategischer Klimaschutz - Erarbeitung eines Leitbildes zur nachhaltigen und klimafreundlichen Realisierung von Neubau- und Bestandsentwicklung sowie deren technische Ausstattung 2. Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Bausubstanz und der technischen Systeme an den hochschuleigenen Standorten 3. Standortentwicklungsplanung 4. Entwicklung von Standort-Energiekonzepten 5. Priorisierung notwendiger Neubau- und Umbauvorhaben inkl. Anpassung technischer Systeme 6. Aufgaben der Projektleitung und –steuerung
Siehe Verfahrensbrief:
1. Honorarumsätze: Gewertet werden die, mit dem Bewerberbogen Anlage 6 aufgeführten – Honorarumsätze in der anteiligen Gewichtung zu: a) Konzept u. Hochbauplanung mit dem Faktor 0,25; b) Technikplanungen als Fachplanungen der Anlagengruppen 1-8 mit dem Faktor 0,25; c) Thermische Bauphysik o. Fachplanungen zu Energie und Nachhaltigkeit mit dem Faktor 0,25 und d) Projektleitung und –steuerung nach AHO/DVP mit dem Faktor 0,25. Im Rahmen der anteiligen Gewichtung werden jeweils nur spezifische Honorarumsätze größer 250 T€ zu a) Konzept u. Hochbauplanung; b) Technikplanungen als Fachplanungen der Anlagengruppen 1-8; c) Thermische Bauphysik o. Fachplanungen zu Energie und Nachhaltigkeit und d) Projektleitung und –steuerung gewichtet. Spezifische Honorarumsätze von 250 T€ oder geringer werden nicht gewichtet.
Die Umsätze netto) des Bewerbers der letzten drei Jahre 2019, 2020 und 2021 werden mit den jeweiligen Werten addiert und durch die drei Referenzjahre gemittelt (Jahresmittelwert). Bei einem Umsatz von 8 Mio. € oder mehr erhält der Bewerber 5 Punkte. Höhere Umsätze führen zu keiner Verbesserung des Ergebnisses.
2.Anzahl der Ingenieure:innen Gewertet werden die, mit dem Bewerberbogen Anlage 7 aufgeführten – Anzahl der Ingenieure in der anteiligen Gewichtung zu a) Konzept u. Hochbauplanung mit dem Faktor 0,25; b) Technikplanungen als Fachplanungen der Anlagengruppen 1-8 mit dem Faktor 0,25; c) Thermische Bauphysik o. Fachplanungen zu Energie und Nachhaltigkeit mit dem Faktor 0,25 und d) Projektleitung und –steuerung nach AHO/DVP mit dem Faktor 0,25. Im Rahmen der anteiligen Gewichtung werden jeweils nur 3 oder mehr spezifische Ingenieure a) Konzept u. Hochbauplanung; b) Technikplanungen als Fachplanungen der Anlagengruppen 1-8; c) Thermische Bauphysik o. Fachplanungen zu Energie und Nachhaltigkeit und d) Projektleitung und –steuerung gewichtet. Bei der Anzahl der spezifischen Beschäftigten von zwei Vollzeitstellen oder weniger erfolgt keine Gewichtung.
3.Referenzen Gewertet werden die mit dem Bewerberbogen Anlage 8.1; 2; 3 und 4 aufgeführten vergleichbaren Referenzen mit Leistungen die vom Bewerber innerhalb der letzten 5 Jahre (Zeitraum 01.07.2016 – 31.12.2021) erbracht wurden. Die Projektbeschreibung kann bei Bedarf zusätzlich zum Formblatt gem. Anlage 1 auf maximal zwei zusätzlichen DIN A3 Seiten beigelegt werden. Gefordert werden insgesamt 4 Referenzen.
Optional - Leistungen der Projektleitung und -steuerung zur weiteren Vorbereitung und Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen der Standortentwicklungsplanung - Kostenstruktur für die Ableitung der Vergütung (Honorar).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Freiberufliche Leistung (Architekt:innen oder bauvorlageberechtigte Ingenieur:innen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.