Erstellung von gutachterlichen Pflegebedarfseinschätzungen Referenznummer der Bekanntmachung: Soz_94_22_OV_Pflegebedarfseinschätzung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von gutachterlichen Pflegebedarfseinschätzungen
Gutachtenerstellung
Gutachtenerstellung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 Eigenerklärung zur Eignung - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Referenzen:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Referenzen anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Als Referenzbescheinigung können Sie das beigefügte Formular verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder indenVergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbungoderzurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegenVergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen. EinNachprüfungsantragist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers,einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen(GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB denAuftragohnevorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnionvergebenhat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über dieUnwirksamkeiteinesgeschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet(§ 134 GWB)oderohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergebenhat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestelltwerden, wennsieim Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information derbetroffenen BieterundBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedochnicht später alssechsMonate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabeimAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nachVeröffentlichungderBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]