Bauüberwachung und Planprüfung Ingenieurbauwerke
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung und Planprüfung Ingenieurbauwerke
Bauüberwachung und Planprüfung Ingenieurbauwerke
Bauüberwachung und Planprüfung Ingenieurbauwerke
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mehraufwand Ausführungsplanung
a) die Prüfung einer erhöhten Anzahl von Plänen
b) die Mehrfachprüfungen eines erhöhten Anteils von Plänen
c) die Erstellung von Eigenerklärungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
a) die Prüfung einer erhöhten Anzahl von Plänen
b) die Mehrfachprüfungen eines erhöhten Anteils von Plänen
c) die Erstellung von Eigenerklärungen
Alle Nachtragsleistungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Hauptvertrag, müssen unmittelbar in die beauftragten Leistungen integriert werden und können nur aus dem laufenden Prüfprozess heraus erbracht werden. Bei der zur prüfenden Anzahl der Pläne handelt es sich nicht um eine zusätzliche Leistung, sondern um eine klassische Mengenmehrung innerhalb der beauftragten Leistung. Lediglich die Erstellung der Eigenerklärungen stellt eine zusätzliche Leistung dar, die jedoch nicht von einem Dritten erbracht werden kann, da sich diese Unterlagen immer auf zugehörige geprüfte Pläne beziehen müssen.Für eine kurzfristige, konsistente und genehmigungsfähige Freigabe der Ausführungspläne ist eine separate Vergabe außerhalb des hier betroffenen Hauptvertrags deshalb weder organisatorisch noch inhaltlich, terminlich und wirtschaftlich sinnvoll.