Planung BIM Bleichrode, Werther und Artern Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42743
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung BIM Bleichrode, Werther und Artern
Planungsleistungen mit BIM VSt Bleicherode Lph 1-4, planungsbegleitende Vermessungsleistungen, Objektplanung Verkehrsanlagen + IngBw, Techn. Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen mit BIM VSt Bleicherode, Werther, ArternLos 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum incl. Optionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig
Planungsleistungen mit BIM VSt Bleicherode Lph 1-4, planungsbegleitende Vermessungsleistungen, Objektplanung Verkehrsanlagen + IngBw, Techn. Ausrüstung
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Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Tragwerksplanung für die Fundamente der Bahnsteigkanten in Los 1, Vst. Bleicherode Ost
Gemäß Forderung des Baugrundgutachtens ist zur Dimensionierung des Fundamentes ein erdstatischer Nachweis durchzuführen. Die Grundlagenermittlung,
Bestandsaufnahme, Plananalyse etc. sind bereits im Rahmen der Gesamtmaßnahmen erfolgt, somit kann bezüglich der zusätzlichen Planungsleistungen davon profitiert
werden. Ein Wechsel des AN für diese Teilleistung erfordert erheblichen organisatorischen und nicht vorhersehbaren finanziellen Aufwand. Bereits durch den
AN im Rahmen der Gesamtmaßnahme erfolgte Grundlagenermittlung wäre in Teilen erneut erforderlich.