Bauüberwachung ESTW Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26569
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung ESTW Osnabrück
ESTW OSN - Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung ESTW Osnabrück
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW OSN - Los 1
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Los 1 NT01
1. Der Bauablauf konnte nicht wie geplant zu Ende geführt werden, weil die geplanten Abläufe mit den für das Projekt angemeldeten Sperrpausen nicht möglich waren. Mit den vorhandenen sowie in den Folgejahren zusätzlich angemeldeten Sperrpausen wurde der Bauablauf im laufenden Projekt so angepasst, dass die Projektziele (Erstellung eines ESTW für die Streckenabschnitte im Projekt) erreicht werden konnte.
2. Mit der notwendigen Änderung des Bauablaufs nach Projektbeginn wurden erhebliche Änderungen am Aufbau und der Struktur des ESTWs wegen einer notwendigen Änderung der technischer Lösungen für die Anschlussstellen zwischen dem ESTW Osnabrück sowie den angrenzenden Stellwerken vorgenommen. Dies hatte eine Verlängerung der Bauzeit zur Folge.
3. Weitere erhebliche Planungsänderungen sind wegen der Bodenverhältnisse (trotz ausreichender Probebohrungen) während des Bauablaufs erforderlich geworden. Diese Änderungen führen zu einer erheblichen Verschiebung der letzten Inbetriebnahme vom 08.08.2021 (gem. Vertrag) auf den 25.11.2024. Eine so erhebliche Umplanung innerhalb des laufenden Projekts war auf Basis der vorliegenden Unterlagen für die Bauüberwachung trotz größter Sorgfalt nicht erkennbar, da die Topografie örtlich sehr wechselhaft ist
Der AN ist seit 07/2017 durchgehend mit der Bauüberwachung KIB/Oberbau beauftragt und hat dementsprechend das nötige Vorwissen über die komplexen Änderungsprozesse, was auch gerade zur Beurteilung von Nachtragssachverhalten der Baufirmen entscheidend ist. Da es sich bei den vorgenannten Sachverhalten um Änderungen des gesamten Bauablaufs handelt, wäre eine Trennung der vertraglichen und Nachtragsleistungen durch die enge technische Verflechtung schwierig. Bei der Einarbeitung Dritter bestände das Risiko, dass wichtiges Vorwissen nicht übermittelt würde. Außerdem gingen bestehende Synergieeffekte verloren, wodurch auch aus wirtschaftlicher Sicht ein Auftragnehmerwechsel nicht sinnvoll wäre.