RV Lieferung von Verkehrszeichen 2022 - 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: OV-GFZS-193/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/oeffentliche-auftraege/
Abschnitt II: Gegenstand
RV Lieferung von Verkehrszeichen 2022 - 2024
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verkehrszeichen und Schildern mit reflektierender Folie, 2022 - 2024.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Verkehrszeichen und Schildern mit reflektierender Folie.
3.3 Die im LV enthaltenen Mengenangaben beruhen auf Schätzungen und sind als Höchstmengen zu verstehen. Mengenänderungen haben keinen Einfluss auf den Preis, § 2 Nr. 3 VOL / B gilt nicht.
Der tatsächliche Lieferumfang ergibt sich aus Einzelaufträgen, die von den o.g. Abnahmestellen im Verlauf des geplanten Zeitraumes erteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Lieferung von Verkehrszeichen 2022 - 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Eignung ausgefüllt einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.