Lieferung Ökostrom 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004768
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Ökostrom 2023
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für das Jahr 2023
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für das Jahr 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien / Eigenerklärungen gemäß Ausschreibung im Vergabeportal:
- Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister,
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB,
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, §
19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG.
- Eigenerklärung über die Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576
Eignungskriterien / Eigenerklärungen gemäß Ausschreibung im Vergabeportal:
- positive Jahresabschlüsse
Eignungskriterien / Eigenerklärungen gemäß Ausschreibung im Vergabeportal:
- Vertrags- und Auftragsabwicklung in deutscher Sprache
- Eigenerklärung über die BDEW-Codenummer (MP-ID)
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben, die an anderen Stellen als in den
zur Verfügung gestellten Anlagen angegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vorgenannten Anlagen ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Vergabeverfahrens führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für dieses Ausschreibungsverfahren wird nicht gewährt.
Weitere Informationen sind dem Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" zu entnehmen.
Gemäß Vertragsentwurf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)