Heimstetten, Poing - Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe_2.VÖ Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45968
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Heimstetten, Poing - Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe_2.VÖ
Heimstetten, Poing - Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe_2.VÖ
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bau- und Montageleistungen zum barrierefreien Umbau der Personenverkehrsanlagen der S-Bahnhaltepunkte Heimstetten und Poing.
Los 1 Heimstetten
Los 2 Poing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Heimstetten, Poing – Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe_2.VÖ
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bau- und Montageleistungenzum barrierefreien Umbau der Personenverkehrsanlagen der S-BahnhaltepunkteHeimstetten und Poing.
Los 1 Heimstetten
Los 2 Poing
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
026
Mehraufwand wegen gefährlicher Abfälle. Vorläufige Höhe der Vertragsänderung [Betrag gelöscht] EUR
Der Straßenaufbruch konnte vor Beginn der Baumaßnahme nicht zerstörungsfrei beprobt werden. Bei der Beprobung wurde dann pechhaltiger Straßenaufbruch entdeckt, was Entsorgung zu Mehraufwand führt.