Absicht zum Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit med. Hilfsmitteln (PG 11) inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen gem. § 127 Abs. 1 SGB Fünftes Buch (V) Referenznummer der Bekanntmachung: 1003778
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dak.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit med. Hilfsmitteln (PG 11) inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen gem. § 127 Abs. 1 SGB Fünftes Buch (V)
Die Vertragsabsicht betrifft die Produktgruppe 11 " Hilfsmittel gegen Dekubitus" des Hilfsmittelverzeichnisses. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten neben der fachgerechten Versorgung mit den genannten Hilfsmitteln alle zur Bereitstellung und störungsfreien Funktion und damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere Anpassung, Einweisung, Beratung, Dokumentation der Beratung, Reparaturen, Wartungen, Hausbesuche und eine rechtzeitige und ausreichende Lieferung von erforderlichem Zubehör.
Die DAK-Gesundheit gibt die Absicht bekannt, einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet.
Siehe Ziffer II.I.4. Die Beschaffenheit der Produkte muss mindestens den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und den vertraglichen Vorgaben entsprechen.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dak.de/dak/hilfsmittellieferanten/vertragsabsichten---werden-sie-unser-leistungspartner-2090514.html#/
Weitere Auskünfte erteilt die unten genannte Kontaktstelle.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen bis zum 17.10.2022 an die unten genannte Kontaktstelle.
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistungen
Heil-, Hilfsmittel, Fahrkosten
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum (voraussichtlich) 01.12.2022 abgeschlossen.
Die Leistungserbringer sowie alle an der Versorgung teilnehmenden Betriebsstätten müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Die Präqualifizierung ist für jede an der Versorgung teilnehmende Betriebsstätte verpflichtend.
Bei Bedarf ist der DAK-Gesundheit die Präqualifizierung auf Anforderung nachzuweisen.
Leistungserbringer haben die erforderliche Leistungsfähigkeit für eine ordnungsgemäße Versorgung in personeller, fachlicher sowie sachlicher Hinsicht während des gesamten Vertragszeitraumes in allen teilnehmenden Betriebsstätten sicherzustellen.
Sollten Sie Interesse an Vertragsverhandlungen haben, so können Sie diese - unter Vorlage eines Angebotes - bekunden. Siehe hierzu Punkt I.1 und I.4. Weitere Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse können dem Vertrag während der gesamtem Vertragsdauer zu gleichen Bedingungen gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beitreten.
Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGBV bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird.
Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation).
Ein Vertragsbeitritt ist ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht.
Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM56R2Y