Austausch von Armlehnen und Gasfedern für Drehsessel FS Management des Herstellers Wilkhahn Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-238-11-BL5
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch von Armlehnen und Gasfedern für Drehsessel FS Management des Herstellers Wilkhahn
Austausch von Armlehnen und Gasfedern für Drehsessel FS Management des Herstellers Wilkhahn
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und fachgerechte Montage von Federarmlehnen (jeweils rechts und links) und Gasdruckfedern nach DIN 4550 sowie die vorherige fachgerechte Demontage der Komponenten für circa 1.223 Drehstühle FS Management 217/91 des Herstellers Wilkhahn für den Deutschen Bundestag in Berlin Mitte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Austausch von Armlehnen und Gasfedern für Drehsessel FS Management des Herstellers Wilkhahn
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Austausch von Armlehnen und Gasfedern für Drehsessel FS Management des Herstellers Wilkhahn
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
1. Nachtrag zum Vertrag "Lieferung und Montage von Armlehnen und Gasfedern für Drehsessel FS Management, Modell 217/91 des Herstellers Wilkhahn" (ZR5-1133-2021-238-11-BL5) Lieferung und Montage von Mechaniken für Drehsessel FS Management.
Die Änderung des Auftrages ist erforderlich, um den Zweck des ursprünglichen Auftrages erreichen zu können. Ziel des Austausches der Armlehnen und Gasfedern an ca. 1200 Drehstühlen ist es, die stark abgenutzten Drehsessel weiterhin nutzen zu können und keine Ersatzbeschaffung vornehmen zu müssen. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn auch die erst im Zuge des Austausches festgestellten weitergehenden Mängel an der Mechanik behoben werden, da die Stühle ansonsten zwar neue Armlehnen und eine Gasfeder haben, aber trotzdem aufgrund der defekten Mechanik nicht nutzbar wären. Die Auftraggeberin konnte dies im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Die Reparaturbedürftigkeit beziehungsweise die Notwendigkeit des Austausches von Teilen der Mechanik an 120 Stühlen hat sich erst im Rahmen der Leistungsdurchführung (Austausch der Armlehnen und Gasfedern) gezeigt. Die Mängel werden erst erkennbar, wenn der jeweilige Stuhl auseinandergebaut ist.