Mobile Lifecycle Management (MLM) für die Messe Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Lifecycle Management (MLM) für die Messe Berlin
Mobile Lifecycle Management (MLM) für die Messe Berlin
Aktuell werden bei der Messe und dazugehörigen Gesellschaften 825 mobile Endgeräte administriert und betrieben. Der bisher aufwendige manuelle Prozess soll an einen zentralen Dienstleister ausgelagert werden, der den kompletten Mobile Management Lifecycle übernimmt.
Von den 825 mobilen Endgeräten sind ca. 650 Endgeräte dauerhaft an Mitarbeiter*innen als Diensthandys bzw. Tablets vergeben. Ausschließlich diese Bestandsgeräte sollen dabei via sell&rent back in ein Mobile Lifecycle Management überführt werden. Nach definierter Nutzungsdauer sollen die Geräte sukzessive durch Neugeräte ersetzt werden. Die Bestandsgeräte sind nicht an einen Mobilfunkvertrag gekoppelt. Ein Mobile Device Management (Intune) und Mobilfunkverträge sind vorhanden und nicht Bestandteil des Auftrags. Es gibt ausschließlich Firmengeräte, BYOD-Geräte sind ausgeschlossen. Die Smartphones werden sowohl im In- und Ausland genutzt.
Phase 1 Projekt / Einführung MLM mit kundeneigenem MDM (Intune)
Voraussichtlich: 15.02.2023 - 31.03.2023
Phase 2 Rahmenvertrag MLM
Voraussichtlich: 01.04.2023 - 31.03.2026
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind;
2) Nachweis der fachlichen Eignung;
3) Spezielle Anforderungen/ Nachweise entnehmen Sie bitte dem Teilnahmeantragsformular
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
8. Vertraulichkeitsvereinbarung
9. Tariftreueerklärung
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann:
— Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen
— möglicherweise geforderte Mindeststandards,
— der ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeantrag,
(Erreichung von max. 100 Punkten), Inhalte:
- 3 Referenzen aus abgeschlossenen Projekten (max. 60 Punkte gesamt)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (max. 30 Punkte gesamt)
- Fachkunde (max. 10 Punkte gesamt)
3 Referenzen (max. 60 Punkte gesamt),
Pro Referenz (max. 20 Punkte)
-Das Referenzprojekt beinhaltet den Ankauf des Bestands-Portfolios sowie Rückvermietung (sell&rent back): 8 Punkte
-Das Referenzprojekt beinhaltet nicht den Ankauf des Bestands-Portfolios sowie Rückvermietung (sell&rent back): 2 Punkte
-Auftragswert des Referenzprojektes > 300 TEUR netto: 4 Punkte
-Auftragswert des Referenzprojektes <= 300 TEUR netto: 2 Punkte
-Das Referenzprojekt beinhaltet die Einführung eines MLM mit kundeneigenem MDM: 8 Punkte
-Das Referenzprojekt beinhaltet nicht die Einführung eines MLM mit kundeneigenem MDM: 2 Punkte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (max. 30 Punkte gesamt)
-Unternehmensdarstellung (gemäß nachfolgender Punkte 1 und 2) mit Einreichung eines Organigramms (max. 15 Punkte)
-Vollständig ausgefüllt und dargestellt: 15 Punkte
-Teilweise ausgefüllt und dargestellt: 8 Punkte
-Nicht ausgefüllt und dargestellt: 0 Punkte
-Unternehmensumsatz (gemäß nachfolgendem Punkt 3) (max. 15 Punkte) Pkt./Krit.
-Unternehmensumsatz > 5 Mio. EUR netto: 15 Punkte
-Unternehmensumsatz 2 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR netto: 8 Punkte
-Unternehmensumsatz < 2 Mio. EUR netto: 3 Punkte
Fachkunde (max. 10 Punkte gesamt)
-Agllg. Darstellung Projektvorgehen und Qualitätsmanagement (gem. Punkt 5) (max. 5 Punkte)
-Umfänglichg dargestellt: 5 Punkte
-Teilweise dargestellt: 3 Punkte
-Nicht dargestellt: 0 Punkte
-Darstellung Datenschutzmanagement und Nennung Datenschutzbeauftragter (gem. Punkt 6) (max. 5 Punkte)
-Umfänglich dargestellt: 5 Punkte
-Teilweise dargestellt: 3 Punkte
-Nicht dargestellt: 0 Punkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Teilnahmeantrag können bis zum 13.10.2022, 12:00 Uhr ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform AI gestellt werden.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin