Vergabeverfahren für die Vergabe des Projektes Rekonstruktion der Walcker-Orgel op. 1328 Laeiszhalle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sprinkenhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren für die Vergabe des Projektes Rekonstruktion der Walcker-Orgel op. 1328 Laeiszhalle
Rekonstruktion der Walcker-Orgel op. 1328 in der Laeiszhalle, Hamburg
Hamburg, Laeiszhalle
In den Jahren 2018 bis 2025 werden in der Laeiszhalle – Musikhalle Hamburg umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt, um das Konzerthaus insbesondere in technischer Hinsicht zu ertüchtigen. Den Abschluss der Arbeiten soll in den Jahren 2025 und 2026 der Einbau einer Rekonstruktion der ursprünglichen Konzertsaalorgel der Firma E. F. Walcker & Cie. aus dem Jahre 1908 (op. 1328) bilden. Die Rekonstruktion soll unter Einbeziehung der technischen Möglichkeiten des aktuellen Orgelbaus erfolgen und das rekonstruierte Instrument den Anforderungen des modernen Kultur- und Konzertbetriebs (sowohl als Soloinstrument als auch im Zusammenwirken mit Orchestern) entsprechen und eine den akustischen Gegebenheiten des Konzertsaals angemessene Tragfähigkeit aufweisen. Die derzeit in der Laeiszhalle vorhandene Beckerath-Orgel wird durch die Rekonstruktion ersetzt und in einem Kirchenraum aufgestellt werden.
Registeranzahl: 74 (davon fünf Transmissionen) Disposition: vgl. Anlage 1 Spiel-Registertraktur: elektropneumatisch Ladensystem: ursprünglich Taschenladen Spieltisch: fahrbar Vgl. zu den Einzelheiten insbesondere unter Ziff. 2 des Verfahrensbriefes.
Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Ermittlung der für das Verhandlungsverfahren vorgesehenen drei Bieter durch Anwendung der nachstehenden Auswahlkriterien. Bewertet werden die zur Erfüllung der entsprechenden Mindestanforderungen eingereichten Referenzen und weitere zur Erreichung von Punkten entsprechend der Auswahlmatrix eingereichte Referenzen. Es werden maximal 10 Referenzen bewertet.
I.
Die einzelnen Referenzen werden anhand der jeweils vorliegenden Mindestanforderungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit dem gegenständlichen Projekt bewertet. Berücksichtigt werden Referenzen aus den letzten 10 Jahren (Stichtag: Eingangsfrist der Teilnahmeanträge), aus denen jeweils:
1.
Erfahrung mit Orgelrekonstruktionen und/oder Orgelrestaurierungen von Orgeln aus der Epoche des Rekon-struktionsvorhabens und/oder 2.
Erfahrung mit dem Bau von vergleichbaren Konzertsaalorgeln hervorgeht. Eine Referenz kann 1. und 2. abdecken oder nur 1. und 2. und wird entsprechend bewertet.
Wertung: Jeweils (zu 1. oder 2.) bis 10 Punkte nein = 0 Punkte I Vergleichbarkeit nur sehr gering vorhanden = 4 Punkte I weitreichend gleiche Vergleichbarkeit = 6 Punkte I Vergleichbarkeit mit nur vereinzelten bzw. geringfügigen Defiziten = 8 Punkte I Vergleichbarkeit optimal vorhanden = 10 Punkte Höchstpunktzahl: max. 200 Punkte (max. 100 zu 1. und max. 100 Punkte zu 2. Mehr als 10 Referenzen dürfen insgesamt nicht eingereicht werden) II.
Es wir die Anzahl der Referenzen bewertet. Pro Referenz erhalten die Bewerber 5 Punkte. Referenzen die sowohl 1. und 2. abdecken erhalten 10 Punkte. Höchstpunktzahl: max. 100 Punkte Vgl. i.Ü. die Auswahlmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Name des Unternehmens, Rechtsform und Sitz oder Anschrift: Namen der gesetzlichen Vertreter bzw.
vertretungsberechtigten Personen mit Geburtsdatum und – Ort. Soweit vorhanden, Handelsregisternummer (ggf. Auszug); Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.);Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
-Eigenerklärung zu §§ 123,124 GWB, Tariftreue, Datenschutz, Compliance
-Erklärung EU Sanktionen
-Nachweis/Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden
in Höhe von 2 Mio. €, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. €, 2-fach maximiert abgeschlossen werden wird oder bereits abgeschlossen haben.
- Angaben zum Gesamtumsatz und Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2019 - 2021
- Referenz (vgl. unter Mindestanforderung)
- Angaben zu den durchschnittlich beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt und in vergleichbaren Leistungen
- ggf. Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. verwendete Hardware und Software).
- ggf. Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität (z.B. Art der Qualitätssicherung, Zertifizierung, Sicherstellung der Qualifizierung der Mitarbeiter, Schulungen).
- Vorlage eine Organigrammes
Nachweis von mindestens einer Projektreferenz aus den letzten 10 Jahren (Stichtag: Eingangsfrist der Teilnahmeanträge), aus der sich das Folgende ergibt (die nachstehenden Anforderungen zu (1.) und (2.) können jeweils durch mindestens eine Referenz oder durch eine Referenz gemeinsam nachgewiesen werden):
1.
Erfahrung mit Orgelrekonstruktionen und/oder Orgelresaturierungen von Orgeln aus der Epoche des Rekonstruktionsvorhabens 2.
Erfahrung mit dem Bau von Konzertsaalorgeln Für die vorgenannten Projektreferenz(en) ist jeweils eine Projektbeschreibung (Anlage) über die beauftragten Leistungen in max. 1 DIN A4-Seite einzureichen und - sofern vorliegend - ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebers beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgeber vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]