Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg für den Zeitraum 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: FB 20222001171 B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg für den Zeitraum 2023-2027
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die risikobasierte Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2021 bis 2027 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie der REACT EU Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 für die Prüfungsjahre 2022 bis 2023. Rechtsgrundlage ist Art. 74 der VO (EU) 2021/1060 bzw. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. EU (VO) 2020/2221. Außerdem umfasst die zu beauftragende Leistung die Prüfung der Ausgaben für Technische Hilfe für das Jahr 2022.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die risikobasierte Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2021 bis 2027 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie der REACT EU Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 für die Prüfungsjahre 2022 bis 2023. Rechtsgrundlage ist Art. 74 der VO (EU) 2021/1060 bzw. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. EU (VO) 2020/2221 . Außerdem umfasst die zu beauftragende Leistung die Prüfung der Ausgaben für Technische Hilfe für das Jahr 2022.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.12.2025 für die Prüfungsjahre 2021 bis 2024 geschlossen.
Danach verlängert er sich einmalig um vier weitere Jahre bis zum 31.12.2029 für die Prüfungsjahre 2025 bis
2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder
während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise
kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2)
und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot
vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu
beachten.
2) Zulassung: Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung und mit dem Angebot vorzulegen.
3) Gesamtumsatz: Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz pro Jahr muss mindestens
[Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr betragen. Die Angaben sind im Eignungsvordruck vorzunehmen.
4) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung dar-über, dass für Ihr
Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung im Falle des Vertragsschlusses abgeschlossen wird
(Einzelheiten siehe Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung). Nutzen Sie hierfür das zur Verfügung gestellte Feld in
der eVergabe.
5)Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und
unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
6) Referenz - Zum Nachweis der Eignung ist eine Referenz einer bisher durchgeführten Leistung ähnlicher
Art und ähnlichen Umfangs der letzten fünf Jahre vorzulegen. Eine Leistung ähnlicher Art sind ins-besondere
Prüfleistungen für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit europäischen Investitions- und Strukturfonds.
Bei dieser aussagefähigen Referenz ist Auftragsjahr und -umfang, AG mit Ansprechpartner/-in und
Telefonnummer, Vertragsgegenstandswert zu nennen. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng
vertraulich behandelt. Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die
Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
7)Erklärung Projektleitung und Prüfungsteam: Mit Einreichung des Angebotes ist verbindlich zu erklären,
dass Sie nur Projektleitungen und Prüfer einsetzen, welche die Mindestanforderungen gem. Ziffer 3.7 dieser
Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Erklärung ist in dem dafür vorgesehenen Feld der eVergabe vorzunehmen.
8) Erklärung bestehende Aufträge: Eigenerklärung, dass keine bestehenden Aufträge durch öffentliche Stellen
des Landes Hamburg in Bezug auf die Umsetzung oder Kontrolle von ESF-kofinanzierten Projekten der
Förderperiode 2014-2020 bzw. 2021-2027 existieren. Es ist das entsprechende Feld in der eVergabe zu nutzen.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der
Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche
Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die
Haftungssummen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://.bieterportal.hamburg.de
zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die
Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist
ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der
Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und
unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an
einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt