Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich - Planung Lph 5 - 8 Referenznummer der Bekanntmachung: CNH - 019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich - Planung Lph 5 - 8
Im Zuge des Projektes Ertüchtigung Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich sollen der Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich auf einer Länge von insgesamt ca. 3,2 km an die aktuellen Sollhöhen angepasst werden. Die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Deichverteidigungsstraße ist grundsanierungsbedürftig. Die Deicherhöhung bedingt eine Verbreiterung des Deichquerschnittes zur Binnenseite, sodass die Deichverteidigungsstraße nach Süden verschoben werden muss und daraus auch Anpassungen der vorhandenen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen wie die Entwässerungsgräben, Dränagen etc. resultieren. Das bestehende Siel- und Schöpfwerk im Neuenfelder Hauptdeich im Mündungsbereich vom Neuenfelder Schleusenfleet ist ebenfalls durch die Planung betroffen und muss baulich angepasst werden.
In diesem Zusammenhang hat die HPA die
ReGe mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Erhöhung des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeiches beauftragt.
Neuenfelder Hauptdeich
Die Planungen für die HOAI-Leistungsphasen (LP) 1 bis 4 liegen vor. Das Planfeststellungsverfahren hat mit der Einreichung des Antrags bei der Planfeststellungsbehörde im August 2022 begonnen. Parallel hierzu sollen die Erstellung der Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe erfolgen.
Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung aller erforderlicher Planungsleistungen für das vorliegende Projekt. Der Auftrag beinhaltet die aufgeführten Leistungsphasen der Leistungsbilder
Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 5 bis 8, Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5 bis 8, Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 5 und 6, Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie die örtliche Bauüberwachung und Geotechnische Überwachungsleistungen und weiteren besonderen und zusätzlichen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
a) Umsatz
Der Bewerber hat den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von
3 Mio. Euro festgelegt.
b) Mitarbeiterzahl
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten drei Kalenderjahren (2019, 2020, 2021). Es sind für jedes Kalenderjahr mindestens 15 festangestellte Ingenieure/-innen als Mindestanforderung nachzuweisen.
c) verpflichtender Einsatz eines Beraters Bodenmanagement [Mindestanforderung]
Die Eignung für das vorliegende Projekt im Bereich des Bodenmanagements ist durch verpflichtenden Einsatz eines Beraters Bodenmanagement nachzuweisen. Die benannte Person
steht in Zuge der Ausführungsplanung und Vorbereiten der Vergabe für das vorliegende Projekt beratend zur Verfügung und darf nicht Teil des Projektteams in den LPH 5 und 6 sein.
Dies kann ein eigener Mitarbeiter sein oder ein Externer. Es muss eine Erklärung abgebeben werden, dass diese Person für die Leistungserbringung im Auftragsfall zur Verfügung steht.
Dessen Qualifikation ist durch Vorlage von mindestens zwei personenbezogenen Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgend ausgewiesenen Mindestanforderungen erfüllen. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 01.01.2012 begonnen hat und in denen der Baubeginn bereits erfolgt ist.
d) Mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbare Referenzobjekte
Die Eignung für das vorliegende Projekt ist darüber hinaus durch die Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt je Leistungsbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke Erdbauplanung für ein Linienbauwerk (Deiche, Straßendämme oder vergleichbar) oder eine Flächenherrichtung, Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Hochwasserschutzanlage und Objektplanung Verkehrsanlagen für einen Neubau oder eine Grundinstandsetzung einer Verkehrsanlage nachzuweisen.
Es sind mindestens ein Referenzprojekt, aus den drei Referenzbereichen, die die nachfolgend ausgewiesenen Mindestanforderungen erfüllen vorzulegen. Die Anzahl der vorgeleg-
ten Referenzprojekte ist nicht begrenzt. Ein Referenzprojekt kann auch alle drei Referenzbereiche erfüllen. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem
01.01.2012 begonnen hat und in denen der Baubeginn bereits erfolgt ist.
Referenzprojekte siehe Ausschreibungsunterlagen
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe 2,0 Mio. EUR nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G6RPG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/